mal auf die harte Tour mit Vollstreckungsbescheid

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
butterfly*123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
mal auf die harte Tour mit Vollstreckungsbescheid

Hallo,

ich habe letztes Jahr im November bei einer Pferdehändlerin die ein Pferd angeliefert hat einen Sattel für 250 EUR gekauft mit der mündlichen Zusage vor diversen Zeugen das ich diesen wenn es nicht funktioniert innerhalb zwei Wochen zurückschicken kann.

Gesagt und getan. Ich stand mit der Person in Regen WhatsApp Austausch und sendete ihr meine Bankverbindung zwecks Rücküberweisung zu. Irgendwann kamen dann mal 100,00 EUR an mit der Aussage mehr gebe es nicht. So dicke habe ich es aber nicht und ich hatte die Zusage der Rücknahme zum vollen Kaufpreis und das auch schriftlich per WhatsApp.

Das ganze zog sich dann über Monate mit diversen Zusagen der Überweisung hin aber es kam nichts. Dann bin ich auf die Idee gekommen eine Mahnung und eine zweite zu schicken. Nichts genutzt. Also einen Mahnbescheid Online beantragt und diesem wurde durch Sie nicht widersprochen. Geld kam trotzdem keines.

Dann blieb mir nur der Weg Online einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Diesem habe ich vom Amtsgericht Hünfeld dann auch am 09.06.2017 erhalten. Ihr wurde dieser am 09.05.17 zugestellt. Bisher sind nur 32,00 EUR Verfahrenskosten draufgeschlagen worden die ich beglichen habe. Auch gegen diesen wurde kein Widerspruch eingelegt.

Was bleiben mir jetzt noch für Wege?

Muss ich evtl. selbst einen Gerichtsvollzieher bestellen und wer trägt die Kosten wenn diese Person z.B. Pleite ist?

Welche Kosten verursacht so ein Gerichtsvollzieher überhaupt und hat die Person jetzt immer noch eine Form der Widerspruchsmöglichkeit?

Oder direkt zum Anwalt gehen und der macht alles weitere?

Danke und Grüße

-- Editier von Turbomulle am 28.06.2017 08:56

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Muss ich evtl. selbst einen Gerichtsvollzieher bestellen und wer trägt die Kosten wenn diese Person z.B. Pleite ist?

Ja, du musst selbst aktiv werden
Und ja, du bezahlst zunächst alles und musst hoffen, dass da Geld zu holen ist

Zitat:
Welche Kosten verursacht so ein Gerichtsvollzieher überhaupt und hat die Person jetzt immer noch eine Form der Widerspruchsmöglichkeit?

Das ist irgendwas im zweistelligen Bereich, je nachdem was du für Sachen beantragst.
Google nach dem Formular für einen Vollstreckungsantrag und schicke das zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle, die für den Wohnort der Schuldnerin zuständig ist.

Zitat:
Oder direkt zum Anwalt gehen und der macht alles weitere?

Du wirst kaum einen Anwalt finden, denn der verdient daran so gut wie nichts. Streitwert zu niedrig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Da du ja eine Zahlung erhalten hast hast du die Bankverbindung. So eine Kontopfändung bewegt den Ein oder Anderen schon mal zum Zahlen.

Ansonsten kannst du den GV mit der Vollstreckung und der Abnahme der VA. Anschließend kann man schauen ob oder wo man pfänden könnte.

Bedenke aber, jede Maßnahme kostet ersteinmal dich Geld. Wann oder ob du dies überhaupt wiederbekommst kann keiner sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
butterfly*123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Da du ja eine Zahlung erhalten hast hast du die Bankverbindung. So eine Kontopfändung bewegt den Ein oder Anderen schon mal zum Zahlen.

Ansonsten kannst du den GV mit der Vollstreckung und der Abnahme der VA. Anschließend kann man schauen ob oder wo man pfänden könnte.

Bedenke aber, jede Maßnahme kostet ersteinmal dich Geld. Wann oder ob du dies überhaupt wiederbekommst kann keiner sagen.


Geld kam aus Luxemburg. Wohnen dort wohl an der Grenze!

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#4
 Von 
butterfly*123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay, danke erstmal

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