Wir haben vor rund 1 Jahr unser Auto an einen privaten Käufer veräussert.
Im Kaufvertrag wurde nicht explizit auf den reparierten Frontschaden hingewiesen, dieser aber wohl mündlich im Verkaufsgespräch erwähnt.
Die im Kaufvertrag vorhandene Option -Unfallfreiheit- haben wir aus diesem Grunde bewusst nicht angekreuzt.
Jetzt hat der Käufer versucht den PKW zu verkaufen und wurde
mit einem Gutachten konfrontiert, dass auf den Frontschaden verweist.
Er wirft uns nun das Verschweigen des Schadens vor...
Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
1. wo/bei wem liegt die Beweispflicht bei mündlichen Absprachen?
2. der Wagen ist nicht als Unfallfrei deklariert, ist damit nicht alles gesagt?
3. welche Schadenshöhe ist allg. überhaupt "erwähnenswert" (Bagatellschäden)?
mündliche Angabe von Schäden
12. Mai 2002
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Frage vom 12. Mai 2002 | 19:47
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Angabe von Schäden
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 13. Mai 2002 | 03:07
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
1. Bei dem, der sich darauf beruft.
2. Es gibt nur 2 Möglichkeiten für den Verkäufer noch an Sie heranzukommen.
a) ausdrückliche Zusicherung der Unfallfreiheit, liegt nicht vor
b) arglistiges Verschweigen eines bekannten Frontschadens?
Liegt überhaupt ein Verschweigen vor, s. 1. (Zeugen?).
3. Gerade heute ein neues Urteil gelesen, wonach Schäden von mehr als 1.500,- DM bzw. 750,- € keine Bagatellschäden mehr darstellen und von daher anzugeben wären, sofern bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
#2
Antwort vom 14. Mai 2002 | 00:23
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen Dank.
na warten wir mal ab...
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