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mündliche Zusage - jetzt riesen Stress wegen Absage

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mündliche Zusage - jetzt riesen Stress wegen Absage

Hallo!!!

Ich hatte eine mündliche Zusage von einem Krankenhaus. Heute wurde mir ein weiteres Stellenangebot unterbreitet, dass ich angenommen habe, da es für mich wesentlich besser ist! Ich hab dies dann dem Krankenhaus mitgeteilt, von dem ich bereits eine mündliche Zusage hatte. Ich habe damals auch gesagt, dass ich die Stelle annehmen würde, aber habe bis heute keinen Vertrag unterschrieben bzw. vorgelegt bekommen!

Jetzt besteht das Krankenhaus darauf, dass ich die Arbeit aufnehme, da ich ja auch zugestimmt habe und durch meine Zusage ein rechtsverbindlicher Vertrag zustandegekommen ist! Stimmt das?

Bin gerade voll am verzweifeln, da ich nicht weiß was ich tun soll!

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Herzliche Grüße
Michaela


von Basketmicha am 28.09.2006 17:02
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>mündliche Zusage - jetzt riesen Stress wegen Absage
sofern es keinen Tarifvertrag gibt, der es verbietet, können Arbeitsverhältnisse auch mündlich abgeschlossen werden
Das heißt Sie haben durch ihre mündliche Zusage einen rechtswirksamen Arbeitsvertrag (je nachdem, was Sie genau zugesagt haben)

Übrigens hätte Sie je nachdem, was Sie dem anderen Krankenhaus genau zugesagt haben, auch dort einen Arbeitsvertrag.
Daraus ergeben sich nette Möglichkeiten um Sie zu verklagen, weil Sie ja für die Konkurrenz arbeiten.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."


von CForce am 28.09.2006 17:40
Status: Philosoph (670 Beiträge)
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>mündliche Zusage - jetzt riesen Stress wegen Absage
Was ist das 1. Krankenhaus denn für eins? Privat? Öff. Dienst? Kirchlich?


von venotis am 28.09.2006 18:12
Status: Tao (9605 Beiträge)
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>mündliche Zusage - jetzt riesen Stress wegen Absage
Ich kann mir kaum vorstellen, daß das Krankenhaus Dich versucht gereichtlich zu zwingen, bei Ihnen zu arbeiten.

Zumal Sie erstmal nachweisen müßten, das Du zugesagt hast. Worauf sollte sich die Zusage basieren, wenn Du noch kein Gehaltsangebot hast + sonstige Leistungen.

Selbst dann hätten Sie ja nichts von Dir, wenn Du innerhalb von 2 oder 4 Wochen sofort wieder kündigen würdest.

PS: Wie lange sind damals und heute auseinander? So wie Vertragsangebote nur eine gewisse Zeit gültig sind, kann ja auch nur Deine Zusage gültig sein.

Ich würde den Job annehmen, den Du gestern angeboten bekommen hast und dem anderen Krankenhaus sagen, daß Du Dich außer stande siehst, die Position bei Ihnen zu besetzen, da Sie es versäumt haben, einen Arbeitsvertrag zu schicken. Dann kommt bestimmt nichts nach, zumindest nichts was Hand und Fuß hat.


von SVielha am 29.09.2006 07:38
Status: Philosoph (661 Beiträge)
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>mündliche Zusage - jetzt riesen Stress wegen Absage
--- editiert vom Admin


von guest123-1062 am 29.09.2006 07:47
Status: Unsterblich (2903 Beiträge)
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>mündliche Zusage - jetzt riesen Stress wegen Absage
da stellt sich mir die frage unter umgekehrten vorzeichen
wie oft passiert es, dass ein ag zusagt, der arb.nehmer sich verläßt, womöglich den alten arb.platz kündigt und dann heißt es, es existiere kein vertrag(mündlich)

ich gehe davon aus, dass das krankenhaus nur druck macht. wie wollen die beweisen, dass ein mündlicher vertrag zustande gekommen ist?
und zur beurteilung der bedingungen: jeder, der sich um einen arb.platz bewirbt, wird nach arb.zeit, gehalt, urlaub etc fragen. die kenntnis über diese konditionen beweisen absolut keinen mündlichen vertrag.
ich zweifle auch, dass ein bewerbungsgespräch, dass der bewerber unter umständen mit mehreren personen führt, beweiskraft hat. obwohl hier mehrere personen die aussage bestätigen könnten, dürfte klar sein, dass ein bewerber keine zeugen haben wird, da er allein erscheint.

außerdem hatte das krankenhaus (genug)zeit, zumindest einen schriftlichen vorvertrag vorzulegen, wenn man dort wirklich die anstellung als gegeben voraussetzen will. interessant zu wissen wäre, wieviel zeit. gibt doch irgendwo die maßgabe, dass spätestens nach 4 wochen ein schriftlicher av vorliegen sollte. gilt dies ab beabsichtigung auch oder *nur* nach arb.aufnahme?


sunbee


von Sunbee 1 am 29.09.2006 08:32
Status: Tao (11592 Beiträge)
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>mündliche Zusage - jetzt riesen Stress wegen Absage
Hallo sunbee,

quote:
gilt dies ab beabsichtigung auch oder *nur* nach arb.aufnahme?

Siehe Nachweisgesetz.

Mündlich kann durchaus ein Arbeitsvertrag entstehen. Kommt drauf an, was abgesprochen wurde.
Im BAT z.B. gibts aber die Regelung, dass ein AV schriftlich zu sein hat. Wie es in den anderen Regelungen ist (TVÖD, AVR...) weiß ich nicht, deshalb hatte ich gefragt nach dem Träger.


von venotis am 29.09.2006 21:49
Status: Tao (9605 Beiträge)
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