>mündliche Zusage - jetzt riesen Stress wegen Absage
da stellt sich mir die frage unter umgekehrten vorzeichen
wie oft passiert es, dass ein ag zusagt, der arb.nehmer sich verläßt, womöglich den alten arb.platz kündigt und dann heißt es, es existiere kein vertrag(mündlich)
ich gehe davon aus, dass das krankenhaus nur druck macht. wie wollen die beweisen, dass ein mündlicher vertrag zustande gekommen ist?
und zur beurteilung der bedingungen: jeder, der sich um einen arb.platz bewirbt, wird nach arb.zeit, gehalt, urlaub etc fragen. die kenntnis über diese konditionen beweisen absolut keinen mündlichen vertrag.
ich zweifle auch, dass ein bewerbungsgespräch, dass der bewerber unter umständen mit mehreren personen führt, beweiskraft hat. obwohl hier mehrere personen die aussage bestätigen könnten, dürfte klar sein, dass ein bewerber keine zeugen haben wird, da er allein erscheint.
außerdem hatte das krankenhaus (genug)zeit, zumindest einen schriftlichen vorvertrag vorzulegen, wenn man dort wirklich die anstellung als gegeben voraussetzen will. interessant zu wissen wäre, wieviel zeit. gibt doch irgendwo die maßgabe, dass spätestens nach 4 wochen ein schriftlicher av vorliegen sollte. gilt dies ab beabsichtigung auch oder *nur* nach arb.aufnahme?
sunbee
von Sunbee 1 am 29.09.2006 08:32
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