mündlicher Mietvertrag

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mündlicher Mietvertrag

Wenn ein mündlicher Mietvertrag mit einer gewissen Miethöhe abgeschlossen wird, ist dieser bindend. Wenn es nun zum schriftlichen Mietvertrag kommt, und der Vermieterin einfällt, dass sie mit ihren Mietobjekten durcheinander gekommen ist und die monatliche Miete höher ist wie vereinbart, kann sie dann darauf bestehen, dass der Mietpreis, den sie eigentlich meinte, aber nicht genannt hat, im Mietvertrag aufgenommen wird? Angenommen, die Vermieterin erwähnt dass der Mietpreis höher ist als vereinbart, nachdem man schon alle Renovierungsarbeiten verrichtet hat. Ebenso könnte sie vergessen haben, dass eine Kaution zu zahlen ist, zum Zeitpunkt der mündlichen Vereinbarung über den Mietvertrag. Zählt der mündliche Mietvertrag über die geringere Miete?

Vielen Dank!



von JANG22 am 10.08.2007 16:20
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>mündlicher Mietvertrag
Es zählen die Vereinbarungen, die getroffen wurde. Ein schriftlicher Mietvertrag dient lediglich dazu, mündliche Vereinbarungen zu fixieren. Der Mieter muss den Vertrag nicht unterschreiben, wenn der von der mündlichen Vereinbarung abweicht. Der mündliche Vertrag ist erst einmal gültig.

-----------------
"MfG
Susanne"


von SueCologne am 10.08.2007 17:06
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>mündlicher Mietvertrag
die Frage dazu: Gibt es Zeugen, die bestätigen können, dass der VM den Mietpreis genannt hat?




von Eirene113 am 10.08.2007 19:15
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>mündlicher Mietvertrag
@Eirene

Spätestens, wenn einige Monate die Miete überwiesen wurde, wird es für die VM von Monat zu Monat schwerer, die Behauptung einer eigentlich zu wenig gezahlten Miete zu untermauern.

Was ich meine: Anhand eventueller Überweisung ließe sich doch recht einfach für den M beweisen, welcher Mietpreis vereinbart war.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 10.08.2007 20:22
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>mündlicher Mietvertrag
Danke erst mal für die Antworten. Naja, Zeugen insoweit, dass der mündliche Mietvertrag mit 2 Mietern mit einer Vermieterin vereinbart wurde. Weiter stellt sich dann natürlich die Frage, wenn die Mieter den Mietvertrag nicht unterschreiben wegen der Abweichungen, wie geht es dann weiter, wenn keine Einigung erzielt wird? Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Partei den Mietvertrag kündigen wird, ist groß. Was ist dann mit den Kosten für die Renovierungsareiten? Ggf. ist die Vermieterin mit den vorgenommenen Renovierungsarbeiten nicht einmal zufrieden. Die Wohnung wurde in einem ordentlichen, aber nicht renovierten Zustand übergeben.

-- Editiert von JANG22 am 10.08.2007 20:32:41


von JANG22 am 10.08.2007 20:23
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>mündlicher Mietvertrag
Es ist noch keine Miete überwiesen worden, da erst in dem schriftlichen Mietvertrag die Bankverbindung mitgeilt wurde.


von JANG22 am 10.08.2007 20:26
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>mündlicher Mietvertrag
Wenn kein (neuer) schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird, gilt weiterhin der mündliche. Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Gesetz.

Sollte nichts anderes vereinbart sein, ist der VM dann zur Renovierung verpflichtet. Außergewöhnliche Abnutzungen oder Beschädigungen gehen auf die Kappe des/der Mieter(s).

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."



von Jotrocken am 10.08.2007 20:26
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>mündlicher Mietvertrag
--- editiert vom Admin


von guest123-1076 am 10.08.2007 21:15
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