lohnfortzahlung bei kündigung vom arbeitnehmer

23. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
katjakimvbglg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
lohnfortzahlung bei kündigung vom arbeitnehmer

Hallo

Besteht bei kündigung durch arbeitnehmer lohntfortzahlung pünktlich wenn der arbeitnehmer vor dem zahltag die kündigung (fristgerecht) einreicht?????

Beispiel meiner frage; der arbeitnehmer bekommt immer zum ende des monarts lohn (über 8 jahre betriebsangehörig),nun kündigt der arbeitnehmer vor dem lezten des monats (durch urlaubs abwesenheit ging die kündigung eine woche vordem Zahltag ein), muss der arbeitgeber dann in diesem falle das geld noch pünktlich bezahlen zum monatsende??? oder hat er das recht die frist abzwarten und denn lohn bis fristablauf zurückzuhalten??????????

bitte um antwort

mfg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich verstehe die Frage nicht. Der Arbeitnehmer ist bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist Angestellter und der Arbeitgeber ist verpflichtet bis dahin auf den Lohn zu zahlen. Die Zustellung der Kündigung ändert doch nichts an den Zahlungsmodalitäten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Eine verständliche Schilderung von Sachverhalt und Frage erhöht die Chance auf Antworten signifikant.



Zitat (von katjakimvbglg):
lohntfortzahlung

Lohnfortzahlung gibs im Krankheitfall.



Zitat (von katjakimvbglg):
oder hat er das recht die frist abzwarten und denn lohn bis fristablauf zurückzuhalten??????????

Welche Frist von wem?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
katjakimvbglg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also was ich meine ist

ob der arbeitgeber denn lohn weiter so wie vor der kündigung bis zum ablauf der kündigungsfrist zahlen muss ??

Beispiel ;

lohn war immer bis zum letzten des monats da
nun hat der arbeitnehmer (ich) vor am 26.09 die kündigung zu übereichen,mit einer 2 wöchigen kündigungsfrist
da kam mir jetzt halt die frage;; muss er dann denn lohn troz kündigung ( vorm Geldtag) genauso püntklich zahlen??? oder darf er rechtens sagen , ich zahle alles erst nach ablauf der kündigungsfrist ???

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#4
 Von 
katjakimvbglg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

mag auch sein das ich das falsche wort nahm , entgeldzahlung würde es wohl eher trteffen

auf deutsch ,,, geld nach der kündigung bis zum kündigungsfristablauf!!!!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von katjakimvbglg):
geld nach der kündigung bis zum kündigungsfristablauf

Sofern man die Arbeitsleistung ordnungsgemäß erbringt, hat der Arbeitgeber auch vertragraggemäß zu zahlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Du schilderst die Komplikation, dass AN vor der üblichen Lohnzahlung kündigt. Nun könnte die Kündigung den Lohnlauf unterbrechen, weil AG wegen der Kündigung irgendwelche Dinge neu berechnen oder auf irgendwelche Unterlagen (Stundenzettel etc.) warten muss, um den Lohn neu zu berechnen.

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