lizens vorhanden-erneuter warez download strafbar?

22. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
subeene1969
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
lizens vorhanden-erneuter warez download strafbar?

guten abend,

wenn ich eine lizens zu einem produkt habe, also das produkt bereits gekauft habe ( und es bei mir nachweisbar zuhause liegt), ist dann ein erneutes herunterladen dieses produktes von warez seiten oder tauschbörsen legal?

danke,
sabine

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Die Lizenz gilt im Grunde meist für genau die Software, die man auf CD gekauft hat und auf seine Festplatte überspielt hat. Deshalb seht auf der CD meist auch ein individueller Freischalt-Schlüssel oder -Key.

Wenn jetzt die Festplatte kaputt geht oder das von der lizenizierten CD darauf installierte Programm den Geist aufgibt, dann ist es egal, woher man eine neue Kopie der selben Software neu auf seine Festplatte aufspielt: Der Beweis, dass man die selbe oder gleiche benutzen darf, ist ja die Quittung für die Original-CD und der eingegebene Key oder Schlüssel.

Zumindest haben das Händler früher so mit mir gemacht,wenn ich eine gültige Lizenz hatte, aber der PC gesponnnen hat: Sie haben einfach eine in der Werkstatt rumliegende CD mit der selben Software genommen.

Wenn man nun dieselbe Software aus erkennbar illegaler Quelle aus dem Internet lädt und kopiert, dann ist das schon per se illegal, da dann diese Ausnahme für Privatkopien nicht gilt:

quote:
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.


Nur wird das nicht weiter verfolgt, weder von den Rechteinhabern an der Software noch vom deutschen Staat. Kein Interesse. Aber wenn man gleichzeitig die runterladende Software wieder hochlädt, dann wird man sehr gerne erwischt und abgemahnt und zu Kosten- und Schadensersatz vergattert.

Insofern frage man lieber einen lieben Freund. Obwohl: Genaugenommen sind Privatkopien nach § 53 UrHG nur bei Musik und Videos und so erlaubt, nicht aber bei PC-Programmen!

Aber sagen wir mal so: Wenn das einmal legal erworbene Programm korrumpiert wurde und die damit erworbene CD zerkratzt ist und man spielt das Programm von der gleichen CD eines Freundes (notfalls eines aus dem Internet) wieder auf, dann ist keinem ein Leids getan, um mal mit dem Erlkönig zu argumentieren.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
ist dann ein erneutes herunterladen dieses produktes von warez seiten oder tauschbörsen legal?


Nein, denn eine solche Einschränkung ("außer man besitzt bereits ein Exemplar") gibt es im UrhG nicht.

Außerdem sollte dir klar sein, daß der Download in der Tauschbörse auch immer Upload bedeutet - und der wird, im Gegensatz zum viel schwerer nachweisbaren Download, auch mit Abmahnungen verfolgt.

-----------------
""

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