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>linke und linke
Die Gedanken sind frei. Das Handeln durch Tun oder Unterlassen ist jedoch rechtlich relevant. Wenn man sich gedanklich irrt (z.B. durch eine Ideologie, einen religiösen Fanatismus usw...) schützt das bei der aktuellen Handlung nicht vor den aktuell im Aufenthaltsgebiet geltenden gesetzlichen Regelungen.

Also muss man aufpassen, was man wo körperlich oder verbal oder schriftlich oder per Handzeichen usw. tut.

Was die Wertediskussion in Dt. betrifft: M.E. gibt es nur einen Wertekonsens, der a) gilt und b) unbedingt verteidigt werden muss:

Das sind all die Werte, die im Grundgesetz und in allen von diesem abgeleiteten Gesetzen festgeschrieben sind. Demzufolge sind sie eben nicht BELIEBIG !
Es geht auch vordergründig nicht um deutsche, libanesiche, russische oder türkische " Werte. Werte können individuell, gruppenspezifisch usw. sein.

Nicht jeder kann seine Werte dotieren
und für sich persönlich beanspruchen, dafür braucht es in einer Gesellschaft einen Konsens.

Zwar geht die deutsche Verfassung auch aus Jahrhunderte dauernden Moralauffassungen hervor. Doch zeitlich determiniert ist nicht die Moralauffassung vom 01.04.2009 (ggf. der Familie Gezgin-Müller), sondern der jeweils aktuell gültige Gesetzestext, der zutrifft...

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"


von Dr. Eschflegel am 17.04.2009 21:54
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