legale Umgehung Spekulationssteuer

23. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lemmi1963
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
legale Umgehung Spekulationssteuer

Ich suche eine legale Umgehung der Spekulationssteuer beim Verkauf einer Immobilie, und ich denke ich habe eine gefunden. Ich lebe in Deutschland, meine Schwester in der Schweiz. Die Immobilie ist in Deutschland. Wenn ich nun die Immobilie auf meine Schwester übertrage, und sie ist der dann der Eigentümer und Verkäufer, dann sollte eigentlich keine Steuer anfallen, da sie in der Schweiz steuerpflichtig ist. In der Schweiz gibt es etwas ähliches wie unsere Spekulationssteuer, aber die kommt nur zum Tragen, wenn sich sie Immobilie auch in der Schweiz befindet. Kann mir hier jemand bitte bestätigen, dass das so funktioniert? Fällt für meine Schwester in diesem Fall keine Steuer in Deutschland an? Danke und Gruß.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zunächst einmal gibt es da den § 42 AO (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten). Über den kannst Du hier natürlich stolpern. Ich gehe doch einmal davon aus, dass Deine Schwester den Erlös nicht behalten soll. Du könntest allerdings nichts machen, wenn sie es nicht herausrückt.

Daneben ist der Verkauf der Immobilie prinzipiell schon in Deutschland steuerpflichtig. Was das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz dazu sagt, weiß ich allerdings nicht.

Dazu kommt, dass es sich bei der Übertragung um eine Schenkung handelt, die natürlich der Schenkungssteuer unterliegt. Für die "Geldschenkung" Deiner Schwester an Dich gilt das ebenfalls.

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#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Genauer gesagt würde bei einem späteren Verkauf durch die Schwester gelten: Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften hinsichtlich inländischer (d.h. in Deutschland belegener) Immobilien unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht, § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG . Auch Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren ständigen Aufenthalt haben, sind also vom Grundsatz her dafür steuerpflichtig.

Wie von hh schon ausgeführt, könnten hier aber auch noch das Doppelbesteuerungsabkommen BRD-CH und Vorschriften über den steuerlichen Gestaltungsmißbrauch hineinspielen.

Ich denke mal, eine so spezielle Konstruktion sollte man besser vorher(!) genau mit einem Steuerberater durchsprechen.

-- Editiert von fix am 23.03.2005 12:51:37

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#3
 Von 
emmi78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Lemmi1963

Habe deine Fall gelesen.
Wollte dich fragen ob du eine kostengünstige Lösung oder eine
Umgehung an der Spekulationssteuer gefunden hast ?
Auf deine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe.

wünsche ein schönes Wochenende.

Danke und Gruss
emmi78

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
nur zum Tragen, wenn sich sie Immobilie auch in der Schweiz befindet.


Stimmt da es die für Auslandsbesitz nicht gibt, muss man alles versteuern :-), oder gibt für Auslandseinkünfte in der Schweiz keine Steuern mehr. In den meisten Ländern wird der "Gewinn" bereits im Ursprungsland abgeschöpft.
Also entweder die Deutschen nehmen sich Ihren Anteil, oder aber die Schweizer.

Es gibt ja keine Spekulationsfrist

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo mustermann2000,

quote:
Es gibt ja keine Spekulationsfrist
Was meinst du jetzt damit?

Wenn es um die Spekulationsfrist in Deutschland geht, dann gibt es die immer noch, sie beträgt nach wie vor 10 Jahre.

MfG Stefan

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