lebenslanges Nutzungsrecht Hausrat ?

15. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
nobody_II
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
lebenslanges Nutzungsrecht Hausrat ?

Hi,

Im Vermächtniss"teil" des Testamentes wird einer nichtverwandten Person für ein Jahr Wohnrecht UND lebenslanges Nutzungsrecht der in der Wohnung befindlichen Haushaltsgegenstände, Hausrat und Mobilar eingeräumt.

Was bedeutet das? Kann diese Person obige "Sachen" verkaufen und nach einem Jahr in eine andere Wohnung mitnehmen?

Widerspricht so ein Vermächtniss nicht ggfls. dem Pflichtteil?

Gehört ein Fahrzeug, die Heizung (im Keller), ggfls. Pfanzen im Garten, Werkstattausrüstung usw. mit dazu?

Danke und liebe Grüße





Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Was bedeutet das? Kann diese Person obige "Sachen" verkaufen und nach einem Jahr in eine andere Wohnung mitnehmen?


Verkaufen nicht, aber in eine andere Wohnung mitnehmen.

quote:
Widerspricht so ein Vermächtniss nicht ggfls. dem Pflichtteil?


?????

Zitat:
Gehört ein Fahrzeug, die Heizung (im Keller), ggfls. Pfanzen im Garten, Werkstattausrüstung usw. mit dazu?


Gegenfrage:
Befindet sich das Auto usw. in der Wohnung?


-----------------
" "

-- Editiert hh am 16.09.2014 09:20

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Das dürfte wohl eine Aufzählung sein.


Der Begriff Hausrat umfasst Haushaltsgegenstände und Mobiliar. Außerdem gehört das Mobiliar auch zu den Haushaltsgegenständen.

Es macht daher aus meiner Sicht wenig Sinn, die Wörter "der in der Wohnung befindlichen" nur auf den Begriff Haushaltsgegenstände und nicht auf die Begriffe Hausrat und Mobiliar zu beziehen.

Anderfalls hätte es heißen müssen:
"der in der Wohnung befindlichen Haushaltsgegenstände, des kompletten Hausrates und Mobiliars",

wobei sich dann die Frage stellt, welche praktische Einschränkung mit der Beschränkung auf die Wohnung nur für Haushaltsgegenstände verbunden gewesen wäre, wenn andererseits der komplette hausrat gemeint wäre.


-----------------
" "


-- Editiert hh am 17.09.2014 13:06

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Wie bereits ausgeführt, könnte auch ein PKW zum Hausrat gehören, ebenso Gartengeräte,


Richtig, aber das Vermächtnis ist auf die in der Wohnung befindlichen Gegenstände beschränkt. Dazu gehört ein Auto offensichtlich nicht.

Meine Rückfrage war ironisch gemeint, denn es wird doch schon aus der Formulierung des Vermächtnisses klar, dass ein Auto gar nicht umfasst sein kann.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen