längere Krankheit, dann Kündigung durch Arbeitgeber und schlechtes Arbeitszeugnis

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
mariaz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
längere Krankheit, dann Kündigung durch Arbeitgeber und schlechtes Arbeitszeugnis

Hallo Community,

folgendes Problem:

Seit Februar befand ich mich in einer neuen Anstellung. Im Mai erkrankte ich. Nach andauernder Arbeitsunfähigkeit erhielt ich Ende Juni die ordentliche Kündigung meines Arbeitgebers. Die Probezeit belief sich jedoch nur auf 3 Monate und war zum Zeitpunkt der Erkrankung schon bestanden. Da es sich um einen Betrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern handelt, griff der gesetzliche Kündigungsschutz nicht. Daher musste der AG auch keinen Kündigungsgrund nennen. Ich erhielt ein Arbeitszeugnis mit der Note 3 und formuliere nun einen Widerspruch, da ich mit der Note nicht einverstanden bin und sie auch nicht meine Arbeitsleistung angemessen widerspiegelt. Dem Widerspruch werde ich eine entsprechend umformulierte Version des Zeugnisses beilegen. Gelesen habe ich, dass man erst ohne anwaltliche Unterstützung die Korrektur anfragen soll, daher versuche ich nun auf eigene Faust an wichtige Informationen zu kommen. Nun ist meine Frage die folgende: Im Zeugnis hat der AG keine Angabe dazu gemacht, wie es zur Beendigung des Arbeitsverhältnis gekommen ist. Ich habe aber gelesen, dass das Weglassen dieser Information keinen guten Eindruck macht und ungünstige Spekulationen beim Zeugnisleser triggert. Eine geeignetes Formulierungsbeispiel für den Fall der arbeitgeberseitigen Kündigung habe ich jedoch auch nicht gefunden. Ich wäre daher dankbar für jeden Tipp bzw. Erfahrungen.

Viele Grüße
mariaz

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von mariaz):
Ich erhielt ein Arbeitszeugnis mit der Note 3 und formuliere nun einen Widerspruch, da ich mit der Note nicht einverstanden bin und sie auch nicht meine Arbeitsleistung angemessen widerspiegelt.


Und wie gedenkst du das nachzuweisen? Auf ein besseres Zeugnis als 3 hast du keinen Anspruch.
Spar dir die Energie und such dir eine neue Stelle.

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#2
 Von 
mariaz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, es wird überall geraten, sich gegen ein schlechtes Zeugnis zu wehren und das gedenke ich auch zu tun, gerade weil ich mir erfolgreich eine neue Stelle suchen möchte. Die Regelung der Beweislast ist mir bekannt, dennoch kann man ja zumindest versuchen, noch ein besseres und vor allem angemessenes Zeugnis zu bekommen. Wie aus meinem Text zu erkennen ist, geht es mir auch nicht um die Frage, ob ich die Korrektur überhaupt anfragen soll (sie ist im übrigen allein deshalb schon notwendig, weil auch einige formale Fehler enthalten sind), sondern ob die Information hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf jeden Fall im Zeugnis stehen sollte und welche Formulierung sich hierfür ggf. am ehesten anbietet.

Nochmals danke für konstruktive Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17452 Beiträge, 6493x hilfreich)

Du kannst es ja mit einem eigenen Entwurf versuchen - vielleicht lässt dein AG sich ja drauf ein.
Hinsichtlich der Beendigung ... nun ja: nach so kurzer Zeit ... was erwartest du da? Trennen uns im gegenseitigen Einvernehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Ich habe aber gelesen, dass das Weglassen dieser Information keinen guten Eindruck macht und ungünstige Spekulationen beim Zeugnisleser triggert.


Ja, das Weglassen der Information bedeutet, dass der AG gekündigt hat.

Zitat:
Eine geeignetes Formulierungsbeispiel für den Fall der arbeitgeberseitigen Kündigung habe ich jedoch auch nicht gefunden.


Das gibt es auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Der erste Blick auf Eintritts- und Austrittsdatum sagt einem möglichen Arbeitgeber alles. Was dann im Zeugnis steht ist zweitrangig.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von mariaz):
Ich habe aber gelesen, dass das Weglassen dieser Information keinen guten Eindruck macht und ungünstige Spekulationen beim Zeugnisleser triggert.

Stimmt.

Das Problem ist hier die Zeitspanne.
Selbst wenn da was von "betriebsbedingt" drinstehen würde, der ein oder andere Personaler würde sich da so seine Gedanken machen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38469 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nach 3 Monaten der Anwesenheit kann es doch nur ein Lückenzeugnis geben. Alles andere stimmt doch sehr nachdenklich. Und ein Zeugnis soll ja nun mal den Gegebenheiten entsprechen, also wahrheitsgemäß sein.

wirdwerden

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