Hallo,
unsere Stallbesitzerin hat die Mwst-Erhöhung genutzt um die Miete saftig zu erhöhen und teilte das den Einstellern erst Anfang Dezember mit. Der Mietvertrag hat eine 3monatige Kündigungsfrist. Hätte sie dann nicht auch 3 Monate vorher die Leute von der Erhöhung informieren müssen? Wir könnten ja zum 1. Januar dann gehen war der Kommentar und von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Keiner möchte natürlich so kurzfristig gehen und wir überlegen die Mieterhöhung fristgerecht zum 1 März zu akzeptieren und auch dann erst zu zahlen. Oder normal zu kündigen und dann die Mieterhöhung nicht zu zahlen. Geht das, handeln wir dann richtig?
MFG
kurzfristige Mieterhöhung Pferdebox
13. Dezember 2006
Thema abonnieren
Frage vom 13. Dezember 2006 | 22:26
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 12x hilfreich)
kurzfristige Mieterhöhung Pferdebox
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten