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kündigung innerhalb der probezeit/ urlaubsanspruch

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kündigung innerhalb der probezeit/ urlaubsanspruch

Ich bin seit 01.11.2006 nach TVÖD- Ost bei meinem derzeitigen AG
beschäftigt. Es handelt sich dabei um einen unbefristeten Vertrag mit einer 6- monatigen Probezeit.
Während der Probezeit gestattete der AG keine Urlaubstage.
Nun möchte ich noch innerhalb der Probezeit kündigen.
1. Kann ich das jetzt nur noch zum Ende des Monats April machen?
2. Wenn ich das auch noch am letzten Tag der Probezeit machen kann würde das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf des Monats April beendet werden können? (ich habe gelesen, dass man während der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen kann
3. Was ist mit dem Urlaubsanspruch bei Kündigung? Bisher habe ich ja noch gar keinen Tag Urlaub genommen, auch der Resturlaub aus 2005 soll nach AG- Aussage noch nehmbar sein.
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort, denn ich bin gerade etwas konfus ob der Fristen und Einschränkungen und möchte so wenig Urlaub wie möglich verschenken.
Vielen Dank!!!



von evestar am 05.04.2006 16:57
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 9635 weitere Beiträge zum Thema "Kündigung".


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>kündigung innerhalb der probezeit/ urlaubsanspruch
Hallo evestar,
zu 1. und 2. Nö, das müsste, so wie es im TVÖD steht, auch noch zu Ende Mai möglich sein. Die Kündigung muss der Arbeitgeber aber schon Ende April haben.

zu 3. Dann müsstest du den Urlaub beantragen. Wenn er genehmigt wird, kannst du ihn nehmen, wenn nicht, muss er abgegolten werden.

Warst du vorher schon im ÖD?


von venotis am 05.04.2006 17:53
Status: Tao (9688 Beiträge)
Userwertung:  3,8  von 5 (von 36 User(n) bewertet)

>kündigung innerhalb der probezeit/ urlaubsanspruch
Vielen Dank für die Antwort!!

Ich kann also quasi am 30. April (letzter Tag der Probezeit) zu Ende Mai kündigen. :-)
bzw. könnte ich mit 14 Tagen Frist zu Ende April kündigen. Das wären die beiden Varianten, die ich hätte.

Ich möchte den Urlaub nur sehr ungern ausgezahlt bekommen, sondern unbedingt nehmen. Habe ich ein Recht darauf zu bestehen oder kann der AG einfach den Urlaub nicht genehmigen?

Ich war vorher im öffentlichen Dienst beschäftigt. Mein jetziger Arbeitgeber ist aber ein GmbH, hat aber den TVÖD- Ost als Grundlage für die Arbeitsverträge genommen.



von evestar am 05.04.2006 22:02
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>kündigung innerhalb der probezeit/ urlaubsanspruch
quote:
Mein jetziger Arbeitgeber ist aber ein GmbH, hat aber den TVÖD- Ost als Grundlage für die Arbeitsverträge genommen.

Was steht da konkret zur Geltung des TVÖD? Gilt der für das Arbeitsverhältnis oder evtl. nur für die Bezahlung? Es gibt keinen TVÖD Ost oder West. TVÖD gibts nur einen mit noch paar Zusatz-TVs für bestimmte Bereiche.

http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/TVoeD/Tarifvertraege.html

Den Urlaub kann der AG auch aus wichtigem Grund verweigern, aber dann müsste er abgegolten werden.

-- Editiert von venotis am 05.04.2006 22:11:27


von venotis am 05.04.2006 22:10
Status: Tao (9688 Beiträge)
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>kündigung innerhalb der probezeit/ urlaubsanspruch
im arbeitsvertrag steht:

"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und dem besonderen Teil Krankenhäuser und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVÖD und zur Regelung des Übergangsrechts".

???


von evestar am 05.04.2006 23:03
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>kündigung innerhalb der probezeit/ urlaubsanspruch
Hallo,

also ich kenne das mit der Kündigung in der Probezeit nur so:
Entweder ist im Arbeitsvertrag geregelt wie innerhalb der Probezeit gekündigt werden darf oder im Tarifvertrag. Ist nichts geregelt kann man von heute auf morgen kündigen ohne Angabe von Gründen. Ebenfalls hast du auch Anspruch auf deinen Urlaub für die Monate, die du da warst. Urlaubstage pro Jahr durch 12 Monate multipliziert mit den Monaten die du dort beschäftigt gewesen bist. Entweder kannst du ihn dann noch nehmen oder er müsste ausbezahlt werden.

Ciao
Anja


von Anja19 am 06.04.2006 09:41
Status: Senior (111 Beiträge)
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>kündigung innerhalb der probezeit/ urlaubsanspruch
quote:
Ist nichts geregelt kann man von heute auf morgen kündigen ohne Angabe von Gründen.

Schlicht und ergreifend falsch.

quote:
Urlaubstage pro Jahr durch 12 Monate multipliziert mit den Monaten die du dort beschäftigt gewesen bist.

So pauschal ebenfalls falsch.


von venotis am 06.04.2006 13:36
Status: Tao (9688 Beiträge)
Userwertung:  3,8  von 5 (von 36 User(n) bewertet)

>kündigung innerhalb der probezeit/ urlaubsanspruch
hi venotis,

ich sag doch so wie ich es als Angestellte in D kenne, bin nicht im öffentlichen Dienst tätig. Hab mich aber jetzt schlau gelesen. Kündigungsfrist in der Probezeit ist 2 Wochen sofern nichts anderes vereinbart.
http://www.rechtsrat.ws/arbeitsrecht/endeag.htm
(In einem meiner alten Arbeitsverträge steht allerdings definitiv "kann mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit gekündigt werden")


Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer muss kein Kündigungsgrund angegeben werden
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigung_ordentliche.htm

Mit dem Urlaub liege ich richtig, da die Kündigung ja vor dem 01.07. ausgesprochen wird, wenn ich den thread richtig gelesen habe. Genaues kann man hier nachlesen
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2003/NL_093.php

Ciao
Anja


von Anja19 am 06.04.2006 14:27
Status: Senior (111 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>kündigung innerhalb der probezeit/ urlaubsanspruch
quote:
(In einem meiner alten Arbeitsverträge steht allerdings definitiv kann mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit gekündigt werden)

Anja, das mag schon sein, dass das in deinem alten Arbeitsvertrag steht, aber du hattest es vorher mit dem Wörtchen 'man' so dargestellt, als wenn das hier in D so wäre und das stimmt nun mal nicht.


von venotis am 06.04.2006 14:52
Status: Tao (9688 Beiträge)
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