kündigung freelancer

21. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
tomtomlucasz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigung freelancer

Hallo,

Ich habe einen freelancer Rahmenvertrag als Personal Trainer bei einer Fitnesskette. Dieser sieht eine 14tägige Kündigungsfrist zum Monatsende vor. Die Vereinbarung gesagt,dass ich selbstständig Kunden aqukiriere,trainiere und über das hauseigene System abrechne. Der Kunde zahlt quasi an den Klub und ich stelle monatlich die Rechnung an den Klub.
Nun sollen sich die Bedingungen ändern,weshalb ich zum Jahresende eine Email bekam,in der sinngemäss stand: "Ein neues System wird eingaführt [...] ich mache somit folgenden Vorschlag. Ich kündige hiermit fristgerecht Deinen Vertrag und wir schauen,ob wir neu wieder zusammenfinden."

Heute bekomme ich nach mehreren Gesprächen eine weitere Email: "[...]Die Freelancer-Vereinbarung wurde ja schon zum Jahresende gekündigt. Dies sei, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden hier noch einmal bestätigt. Eine neue Beauftragung im Bereich Personal Training erfolgt ausdrücklich nicht.

Die im Januar gegebenen TrainingsStunden werden natürlich wie gewohnt abgerechnet.
Die festen Kunden wurden bereits benachrichtigt und auf die aktuellen Personal Trainer verteilt. [...]"

Hierzu habe ich 3 Fragen.

1. Ist solch eine Kündigung eines freelancer Rahmenvertrags ver email überhaupt wirksam,oder habe ich das Recht,in dem Klub weiterhin tätig zu sein,bis eine schriftliche Kündigung per Brief ankommt (also bis Ende Februar,da ja 14 Tage Frist bis Ende Jan bereits verstrichen ist)?

2. Ich habe mit meinen Kunden bereits Termine für nächste Woche gemacht. Kann ich die einhalten und durchführen, oder werde ich evtl. rausgeworfen (Hausrecbt)?

3. Könnte ich Entschädigung verlangen für die TermineTermine,die mir durch die Benachrichtigung flöten gegangen sind,sollte die Kündigung unwirksam sein?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
R.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Frage aller Fragen ist, ob du als Freiberufler überhaupt einen Arbeits vertrag hast und AN bist bzw. welcher Art dein Vertrag mit dem Fitnessstudio ist. Wenn du Freiberufler bist, greift Arbeitsrecht hier nicht, allenfalls könnte zu prüfen sein, ob wirklich selbständig oder nicht doch scheinselbständig bist und dann tatsächlich Arbeitnehmer.

Frage 2 ist nicht zu beantworten
Frage 3 hängt ab von Frage 1, also von deinem Vertrag

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Das ist kein Arbeitsvertrag.

Also ist die Kündigung nicht an die Schriftform gebunden.
Die Frage ist dann, wann der Vertrag gekündigt wurde per Mail.
War dies bis zum 15. Dezember, dann besteht kein Vertrag mehr, war dies nach dem 15. Dezember, besteht der Vertrag noch bis Ende Januar.

Daher ist Frage 2 auch davon abhängig leicht zu beantworten:
- wenn fristgerecht gekündigt, dann bietest du Dienstleistungen in Räumen an, welche du nicht nutzen darfst. Natürlich kannst du da rausgeworfen werden.
- wenn nicht fristgerecht gekündigt, besteht der Vertrag noch und du darfst dort Termine stattfinden lassen.

Frage 3 ist sehr Vertragsabhängig. Selbst wenn der Vertrag noch besteht, könnte es durchaus zulässig sein, das die Termine vom Klub umverteilt werden.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Liebe Herren,

das klingt doch sehr nach Scheinselbstständigkeit.

Seien wir doch ehrlich;

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>2. Ich habe mit meinen Kunden bereits Termine für nächste Woche gemacht. Kann ich die einhalten und durchführen, oder werde ich evtl. rausgeworfen (Hausrecbt)? <hr size=1 noshade>

Das sollte man denjenigen fragen der das Hausrecht hat.
Allerdings implizert das hier:
quote:<hr size=1 noshade>Die im Januar gegebenen TrainingsStunden werden natürlich wie gewohnt abgerechnet. <hr size=1 noshade>

das der Januar noch abgearbeitet werden darf.



Ansonsten sollte man mal den Status "scheinselbständig" prüfen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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