kündigung, anwalt, einigung mit gegner

29. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb363279-97
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)
kündigung, anwalt, einigung mit gegner

ich habe einen anwalt aufgesucht weil ich eine kündigung erhalten habe der wohnung.

ich war beim anwalt, habe eine vollmacht unterschrieben allerdings ohne datum.er hat gesagt er wird erst was tun, wenn ich einen berh schein bringe.

zwischenzeitlich gab es kontakt mit dme vermieter der unter bestimmten bedingungen, die er in der kündigung genannt hat, von einer kündigung des mv. absieht.

soll ich den anwalt anrufen und sagen das ich mich jetzt erstmal so einige / geeignigt habe oder wie soll ich da vorgehen?ich ha bdbe berh schein ja noch nicht bzw. nicht gebracht, und er hat ja noch nihts kopiert oder geschrieben etc.




-- Editier von fb363279-97 am 29.06.2015 18:43

-- Editier von fb363279-97 am 29.06.2015 18:45

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
soll ich den anwalt anrufen und sagen das ich mich jetzt erstmal so einige / geeignigt habe oder wie soll ich da vorgehen?

Möglichkeit A: Du machst es so wie von Dir vorgeschlagen. Dann wird eine Rechnug von Anwalt so um die 100-200 EUR kommen.
Möglichkeit B: Du bringst den Beratungsschein und zahlst 15 EUR.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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