krankheit in der kündigungsfrist

12. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
k198314
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
krankheit in der kündigungsfrist

hallo zsamme ,
i bin grad n bissl am verzweifeln weil i nix find.

die kurzfassung .

i bin zum 28.2 aus wirtschaftlichen gründen gekündigt wurden , nun war i vor der kündigung schon einige wochen ausser gefecht gesetzt (krankheitsbedingt ) .

mein arbeitgeber wusste das es au während der kündigungsfrist zu krankheit kommen wird. nun nachdem ich einen termin beim facharzt habe und die kündigung vom chef scho unterschrieben habe wurde mir mitgeteilt das sich meine kündigungsfrist verlängert je nach anzahl der wochen die ich krank bin .

jedoch wurde ich aus wirtschaftlichen gründen gekündigt . ist die rechtslage da anderst ?

auf der anderen seite bin ich momentan voll arbeitsunfähig selbst wenn ich wollte könnte ich nicht .

und punkt 3 ich habe zum 1.3 schon einen neue anstellung der vertrag ist auch schon unterzeichnet .
mein neuer arbeitgeber wird nicht noch einen monat länger warten denk ich .

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Krankheit ändert nichts an der Kündigungsfrist. Die Kündigung wird also zum 28.02. wirksam und Du kannst die neue Anstellung zum 01.03. antreten.

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#2
 Von 
k198314
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

dacht i au aber nun steht s mal so mal so überall . i sollt noch erwähnen das ich in der schweiz arbeite .

hätte ich von meiner seite gekündigt wäre es kein thema aber dadaurch das mir gekündigt wurde und ich nun innerhalb dieser kündigungsfrist krank bin bin ich dem geschäft angeblich auch auf diese zeit verpflichtet .

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Meine Antwort hat sich auf das deutsche Arbeitsrecht bezogen. Mit dem schweizerischen Arbeitsrecht kenne ich mich nicht aus.

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#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
wegen dem schweizerischen Recht solltest Du Dich kurzfristig an einen schweizerischern Juristen / Anwalt wenden. Evt. hilft schon eine kostenpflichtige Telefonhotline.

Die Firma kann sicherlich auch telefonische Auskunft geben, worauf sie ihre Forderung abstützt.

Ich fände es für einen Rechtsstaat aber schon ziemlich ungewöhnlich, dass es eine solche überraschende Vertragsklausel oder Paragraphen geben sollte, der für alle Beteiligten mehr Rechtsunsicherheit stiftet als bringt.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es ist tatsächlich so, dass sich in der Schweiz die Kündigungsfrist um die Dauer der Krankheit verlängert, wenn die Kündigung vom AG ausgesprochen wurde. Während einer Krankheit darf für eine bestimmte Sperrfrist von 90-180 Tagen ebenfalls nicht gekündigt werden. So eine Reglung gibt es im deutschen Arbeitsrecht auch nicht.

Soweit ich das ermittelt habe, sind das jedoch Regelungen zum Schutz des AN. Der AN hat Anspruch auf eine entsprechend längere Beschäftigung. Was ich nicht herausgefunden habe, ist ob der AG auch so einen Anspruch hat. Da in verschiedenen Artikel darauf hingewiesen wurde, dass der AG nicht verpflichtet ist, den AN auf die Verlängerung der Kündigungsfrist bei Krankheit hinzuweisen. Ich halte es daher für denkbar, dass der AG gegen den Willen des AN nicht auf Verlängerung der Kündigungsfrist bestehen kann. Das müsste aber wohl in einem schweizer Forum für Arbeitsrecht näher erfragt werden.

Darüber hinaus gibt es in der Schweiz übrigens keinen zu Deutschland vergleichbaren Kündigungsschutz.

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#6
 Von 
k198314
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

ja der meinung war i au das es zum schutz des An im arbeitsrecht steht , noch dazu weil aus wirtschaftlichen gründen gekündigt wurde bin der meinung des beisst sich man wirft mich raus weil das geld im betrieb fehlt und will mich nun noch 4 wochen halten ,noch dazu das ich wie gesagt ab 1.3 einen neuen hob hab. erscheint mir alles n bissl komisch . arbeitsrechts foren sind leider keine gescheiten zu finden

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#7
 Von 
k198314
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

gibt es keinerlei möglichkeit als AN aus dieser frist heraus zu kommen wenn es denn schon zum schutze des AN verfasst ist .

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#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Ich denke, dass sich die Frage des TE nach 8,5 Jahren erledigt hat ...

Könntet Ihr bitte mal die Leichen im Keller lassen!

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