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krankenversicherung nach scheidung

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>krankenversicherung nach scheidung
Hallo,
also mein Mann mußte nach der Scheidung von seiner Ex auch noch ihre KV-Kosten übernehmen. Das ist auch gesetzlich so geregelt. Oder sind Deine Kinder evt. schon über 8 Jahre alt? Dann bist Du ja gezwungen min. einen Halbtagesjob anzunehmen und wärst somit auch KV-versichert.


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"Thesandy"


von prodigy am 03.03.2006 16:54
Status: Frischling (5 Beiträge)
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Betreuungsunterhalt/Aufstockungsunterhalt
Hallo allerseits,
ich habe ein paar Fragen zum thema Unterhalt.

Ich bin männlich, 43 alt und seit 2 Jahren geschieden. Ich war von Ende 1994 - 2004 verheiratet. 2 Kinder (9 und 11 Jahre alt). Meine Ex-Frau hatte bereits während der Ehe wieder begonnen 25% zu arbeiten. Ich verdiene gut, ca. 4.000 EUR netto. Meine Ex etwa 500 EUR netto bei einer 25%-Stelle. Zahle knapp 2.000 EUR Unterhalt für Kinder und Ex.

Frage:
- ab wann müsste Sie wieder halbtags arbeiten? Wenn das jüngste Kind 11 Jahre alt ist? - Voll, wenn das jüngste Kind 16 Jahre alt ist? (die Kinder sind ganz normal entwickelt. die schulischen Leistungen sind gut)
- wie lange müsste ich noch Aufstockungsunterhalt an meine Ex-Frau zahlen (ich habe gehört, dass bei einer "nicht langen" Ehe von <10a faustformelmässig mit einem Aufstockungsunterhalt meinerseits von ebenfalls etwa 10 Jahren zu rechnen wäre - mindestens jedoch die Kinderbetreuungszeit. Heisst dies insgesamt, dass ich einen reduzierten Unterhalt jeweils zum 11. und 16. Lebensjahr meines jüngsten Sohnes zu erwarten hätte und gleichzeitig keinen Aufstockungsunterhalt mehr zahlen muss sobald die Betreuung der Kinder vorbei ist (18. Lebensjahr des jüngsten Kindes)?
- habt ihr noch Ideen den Unterhalt zu reduzieren?

Vielen Dank für Eure Meinungen?



von Divorce am 24.09.2006 20:02
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>krankenversicherung nach scheidung
Hallo!!
ICh habe mal eine Frage, ich bin 18 jahre alt und lebe zur zeit bei meiner mutter (meine Eltern sind geschieden. Jetzt bekommt meine mutter eine Frist lose kündigung des vermieters ohne grund angeblich gegen Nebenkosten rückstand. Meine mutter will sich jetzt eine Wohnung alleine suchen und ich soll mir eine selber suchen Alleine. Da ich noch schülerin bin und nur den unterhalt meines Vater bekomme frage ich wie mann das machen soll oder ob ich etwas zuschuss vom Staat bekomme? Oder das mir meine Mutter und mein Vater einen Zuschuss geben mussen?
Ihre Antwort würde mir sehr weiter helfen:
ICh bedanke mich in Voraus

Liebe Grüße
ICh


von Sun&Moon am 19.11.2006 20:50
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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>krankenversicherung nach scheidung
@sun&moon

deine eltern sind, solang du in der ausbildung(schule) bist, unterhaltspflichtig
deine frage ist aber im familienrecht besser aufgehoben

sunbee


von Sunbee 1 am 20.11.2006 21:53
Status: Tao (11655 Beiträge)
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>krankenversicherung nach scheidung
Hallo,
Also ich habe mich scheiden lassen und habe ein Kind mit meiner, jetzt, ExFrau. Ich bin Beamter und meine Ex (studiert noch) und meine Tochter waren über die Beihilfe versichert. Meine Ex-Frau hat kein eigenes einkommen und kann die jetzt steigenden Preise für die Vollmitgliedschaft bei der Privaten nicht zahlen. Wie kann sie in die GKV zurück? Sie bekommt zur Zeit noch Geld von der AGE kann sie deswegen irgendwie über die AGE GKV werden so wie früher beim Sozialamt oder gibt es da keine möglichkeit.

Danke im vorraus für eure mühen


von JanConan am 13.07.2009 19:02
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>krankenversicherung nach scheidung
Da ich noch schülerin bin und nur den Unterhalt meines Vater bekomme frage ich wie mann das machen soll oder ob ich etwas zuschuss vom Staat bekomme? Oder das mir meine Mutter und mein Vater einen Zuschuss geben mussen?


Hallo, deine Eltern sind für dich und dein Wohlergehen verantwortlich, bis Du deine Schule bzw. Ausbildung max. bis 25 Jahre verantwortlich, sollte dein Vater nicht über einen bestimmten Einkommenssatz verdienen, ist das Arbeitsamt für die Unterstützung einer Wohnung/Unterkumpft zuständig.


JanConan

Wenn du dich dazu entschlossen hast einmal eine Private Krankenversicherung zu haben, weil Du sehr gutes Gehalt hast, ist es dir nach meinem Wissen nicht möglich in eine GKV zu wechseln.

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"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."


von josh_87 am 31.05.2011 22:56
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>krankenversicherung nach scheidung
@josh_87,
dann hoffen wir doch mal, dass die Schülerin viereinhalb Jahre nachdem sie hier gefragt hat, inzwischen die Schule erfolgreich beendet hat.

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von hamburgerin01 am 01.06.2011 10:29
Status: Tao (11460 Beiträge)
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