Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

kosten für räumungsklage

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

58942 Aufrufe

kosten für räumungsklage

hallo,

ich habe einen mieter der seine mieten nicht bezahlt. mittlerweile schon seit 7 monaten. weder gut zureden noch drängen haben ihn bewogen auszuziehen. mir scheint der einzige weg ist die räumungsklage. weiss jemand wie hoch die kosten einer rk sind ?
pauschal oder wovon hängen diese ab ?

vielen dank

gruss

b.


von 2bob am 30.06.2005 16:31
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>kosten für räumungsklage
Hallo b.,

bevor ich an die Räumungsklage denke, würde ich erstmal an der wirksamen Kündigung des Mietverhältnisses arbeiten.

Nun aber zu Deiner Frage:

Vor der eigentlichen Räumungsklage musst Du Dir erstmal einen Räumungstitel vor Gericht erstreiten. Die Kosten, die dabei für Gericht und Anwalt entstehen richten sich nach dem Streitwert. Ich rechne in der Regel für mich mit ca. 750 EUR Gerichts- und mit ca. 1.000 EUR Anwaltskosten - ganz grob.

Mit dem Rämungstitel geht es dann zum Gerichtsvollzieher, dem Du für seine Dienste einen Vorschuss geben musst. Hier gibt es verschiedene Faustregeln, ich rechne da in der Regel mit 1.000 EUR plus jeweils 1.000 EUR pro Zimmer. Sollte der Gerichtsvollzieher diese Vorauszahlung bei der Räumung nicht komplett aufbrauchen, dann bekommst Du den Rest zurück.

Gruss, JoKu


von joku am 30.06.2005 16:58
Status: Legende (464 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kosten für räumungsklage
hallo joku,

leider scheinst du schon öfter damit zu tun gehabt zu haben. :-( mir reicht das einmal schon.
kann ich denn so einen räumungstitel einfach per antrag beim gericht bekommen ? also vergleichbar mit einem antrag auf mahnbescheid ?
das teurere scheint dann wohl der gerichtsvollzieher zu sein.
was anderes: kann ich dem mieter das warm-wasser abstellen ohne dass er mir was kann ?
evtl. geht er ja dann ?!?

danke und gruss

bob


von 2bob am 30.06.2005 17:31
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kosten für räumungsklage
Gemeint ist wohl: vor der Zwangsräumung muß ein Räumungstitel erstritten werden. Das geht nicht ohne förmliches Gerichtsverfahren.

Wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, muß der Vermieter ihn auf Räumung verklagen - eben in der Räumungsklage. Dabei wird auch die Rechtmäßigkeit der Kündigung, falls sie bestritten wird, überprüft.

Falls der Vermieter Recht bekommt, hat er den Räumungstitel. Den kann er dann vom Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen, sofern der Mieter in der gesetzten Frist immer noch nicht auszieht.

In beiden Fällen muß der Vermieter erst einmal die Kosten vorschießen, kann sie sich aber später vom Mieter zurückholen - sofern was bei ihm zu holen ist.

Wie schon geschildert, muß das Mietverhältnis auch erstmal korrekt gekündigt werden, einschließlich Widerspruch gegen eine implizite Vertragsfortsetzung bei Nichtauszug.

Schikanen wie das Abstellen des Wassers sollte man ganz schnell vergessen. Eine einstweilige Verfügung oder gar eine Anzeige wegen Nötigung ist da nicht fern.


von fix am 30.06.2005 18:39
Status: Unsterblich (995 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kosten für räumungsklage
vielen dank, fix.

das mit dem wasser abstellen ist auch nur das ergebnis meiner verzweiflung über solche ignoranz.
ich werde somit zu gericht ziehen mit den mehrfachen kündigungsschreiben und mir diesen titel erwirken. damit dann den gerichtsvollzieher auf den mieter hetzen und dann hoffentlich ruhe haben.
die kostensituation ist mir zwar immer noch unklar, aber die muss ich wohl mal beim gericht erfragen.

danke nochmal

gruss

bob


von 2bob am 01.07.2005 14:23
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kosten für räumungsklage
Hier noch ein nützlicher Link:
Online-Prozeßkostenrechner (bzw. die anderen Links, die dort aufgeführt sind). Streitwert ist eine Jahresmiete.

Geschätzten Räumungskostenvorschuß am besten beim Gerichtsvollzieher erfragen.


von fix am 01.07.2005 15:46
Status: Unsterblich (995 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kosten für räumungsklage
hallo...

...sieben Monate keine Miete ???. das kann nicht wahr sein.

Noch heute eine Abmahnung schicken.(Frist ca 7 Tage) danach eine fristlose Kündigung.(Frist ca 7 Tage) wenn dann nicht das gesamte Geld da ist zum Anwalt. Räumungsklage kostet ca 500 € Gerichtskosten zuzüglich der Anwaltskosten,aber das bezahlt letztlich dein Mieter (wenn er Geld hat). Und wenn er bezahlt, für die Zukunft, am 4ten Werktag des Monats fristlose Kündigung wiederholen.

Gruß grueneu


von grueneu am 01.07.2005 18:09
Status: Junior (68 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kosten für räumungsklage
hallo leute,
danke für die infos. ich habe morgen einen termin beim gericht und lass mir den titel geben. kostet mich knapp 500.-. dann hab ich ihn los und hoffentlcih nie mehr wieder so einen betrüger.

danke nochmals an alle

gruss

bob


von 2bob am 05.07.2005 13:05
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kosten für räumungsklage
Wow! Wie hast Du denn so schnell den Termin bei Gericht bekommen?

Gruss, JoKu


von joku am 05.07.2005 13:20
Status: Legende (464 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kosten für räumungsklage
@joku
Ich fürchte, er hat da etwas falsch verstanden.

So schnell hat noch niemand den Räumungstitel bekommen.

Und wenn 2bob noch nicht einmal wirksam gekündigt hat, dann bekommt er schon einmal gar nichts.


von hh am 05.07.2005 17:31
Status: Tao (23263 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 368 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kosten für räumungsklage
Hallo!
Ich hatte eine Wohnung befristet für 2 Monate vermietet (April und Mai). Seit Juni ist der Vermieter nun irgendwie verschwunden, seine Sachen stehen noch in der Wohnung. Wie kann ich wieder die Wohnung nutzen?

-----------------
"101216"


von justuskons am 13.07.2007 15:32
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.


« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94204
beantwortete Fragen
21
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt