kosten für bezahlte dienstleistung monieren ???
hallo!
ich hoffe es kann mir jemand helfen.
wir haben mieter und eine kleine hausverwaltung.
anfang november hatte ich es geschafft die nebenkostenabrechnungen 2007 zu verschicken.
mieter x meldete sich kurz vor weihnachten und forderte kopien und unterlagen an.
(per fax am 16.12.2008)
ich teilte ihm per telefon mit, dass wir diesen auftrag erst im jahr 2009 erfüllen können, da wir das geschäft vom 18.12.2008 bis in jan 2009 geschlossen haben.
ich hab ihn jedoch angeboten, jemand extra kommen zu lassen, der sich um diesen auftrag kümmern wird wenn er die unterlagen unbedingt noch vor weihnachten haben möchte.
der preis für die dringlichkeit des auftrages wurde kurzfristig per telefon besprochen und vereinbart. (stundensatz x€, kopien und versand per nachnahme).
nach nunmehr knapp 4 monaten kommt ein schreiben vom rechtsanwalt und moniert die hohen kosten der rechnung.
natürlich war in dem brief keinerlei rede von der vereinbarung.
kann der mieter diese vereinbarte rechnung monieren?
wenn ja wie lange? gibts ja keine verjährung?
gruss thomas
von djtoms am 07.04.2009 21:27
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>kosten für bezahlte dienstleistung monieren ???
im schreiben steht:
zunächst dürfen wir die von ihnen abgesetzte rechnung vom 21.12.2008 für die fertigung der angeforderten einzekostenbelege in höhe von x€
als der höhe nach unbegründet zurückweisen.
anerkannt werden insoweit allein die angefallenen nettokopier-und portokosten in höhe von insgesamt x€
(vgl. lg hamburg........)
von djtoms am 07.04.2009 21:45
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>kosten für bezahlte dienstleistung monieren ???
der mieter hat damals ca. 10km von uns gewohnt und ist ca. 130km weitergezogen.
die eltern von dem pärchen wohnen ca. 5 km weg.
sein ausdrücklicher wunsch war es, dass wir die kopien zu ihm hinschicken und so schnell wie möglich, auch wenn es extra kosten verursacht.
von djtoms am 07.04.2009 22:26
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>kosten für bezahlte dienstleistung monieren ???
den auftrag zur erstellung von kopien habe ich schriftlich.
den rest (die extra gebühr) haben wir wg. der knappen zeit telefonisch geregelt.
wenn ich doch einem kunden eine rechnung schicke... und er 30 tage keinen einspruch erhebt, gilt diese doch als akzeptiert und muss bezahlt werden.
(soweit ich jetzt weiss)
gibts da keine verjährung??
von djtoms am 08.04.2009 12:02
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>kosten für bezahlte dienstleistung monieren ???
Punkt 1: Ihr habt mit dem Mieter einen Vertrag über Extra-Kosten wegen der Dringlichkeit. Solche Verträge sind rechtsgültig, auch wenn sie mündlich geschlossen wurden. An einer solchen Vereinbarung ist auch nichts sittenwidrig, es sei denn, Ihr habt einen Stundensatz von 200 € vereinbart.
Punkt 2: Eigentlich besteht das Problem des Beweises der Existenz des mündlich geschlossenen Vertrages. Aber zunächsteinmal habt Ihr ja bereits das Geld und Ihr müsst nichts beweisen, sondern die Gegenseite muss beweise, dass das Entgelt NICHT vereinbart war, was diesem genauso schwer fallen dürfte. Als Gegenbeweis dürfte der Indiz ausreichen, dass die Nachnahme bezahlt wurde.
Ich braucht maximal dem RA der Gegenseite antworten, das ein mündlicher Vertrag über Extra-Kosten auf Grund der Dringlichkeit abgeschlossen wurde.
lg
von R.M. am 08.04.2009 13:41
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