körperverletzung / jochbein- und nasenbruch

10. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.09.2010 22:45:07
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
körperverletzung / jochbein- und nasenbruch

hey leute,

hab mich am wochenende in schwierigkeiten gebracht.. ich bereue die ganze geschichte.. aber kanns nicht mehr rückgängig machen..
folgendes ist passiert:

..nach einem bierfest in meiner stadt war ich noch in einer bar. ich stand vor der bar und redete mit einem alten klassenkameraden. wie man sich denken kann war ich betrunken. ein kumpel meines klassenkameraden kam aus der bar und fing sofort an mich blöd anzumachen und zu beschimpfen. er war stark betrunken. ich beschimpfte ihn zurück... jetzt wirds etwas absurd...

er drohte mir dann vonwegen, ich weiss woll nicht wer er is und ich soll besser aufpassen mit wem ich mich anlege usw..
dieser jemand hat angeblich im urlaub seinen freund umgebracht!!..der prozess läuft noch..jeder in unser gegend kennt die geschichte, sowie teilweise auch das opfer..ist auch bis jetzt noch nicht aufgeklärt.. war auch in den nachrichten usw..

.. ich fühlte mich auf jeden fall von ihm bedroht! und nachdem er mir den mittelfinger ins gesicht zeigte ging ich auf ihn zu...wir standen dann kopf an kopf.. ich hab dann 1mal zugeschlagen.. evtl. hab ich ihm davor nen kopfstoss gegeben und direkt dannach zugeschlagen ..kann mich nicht mehr genau erinnern.. die polizei kam.. krankenwagen kam.. er hat mich angezeigt. habe erstmal die aussage verweigert. wie ich jetzt erfahren habe habe ich ihn ziemlich übel erwischt. jochbein- und nasenbruch und zahn kaputt. er musste operiert werden.
was denk ihr kommt jetzt auf mich zu?
wird es in diesem fall zur verhandlung kommen?
bin 25 jahre alt und nicht vorbestraft.
und sollte ich ihn wegen bedrohung anzeigen?
habe eigentlich keinen bock drauf da ich auch einsichtig bin. ich hätt nicht zuschlagen sollen und möchte die ganze geschichte so unstressig wie möglich hinter mich bringen. wenns vorteilhaft für mich wäre wurd ich aber ne anzeige machen.
schonmal danke für eure antworten

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.09.2010 15:41:16
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
was denk ihr kommt jetzt auf mich zu?


Eine Anklage wegen Körperverletzung, ggfs. auch "nur" ein Strafbefehl.

quote:
wird es in diesem fall zur verhandlung kommen?


Durchaus denkbar.

quote:
und sollte ich ihn wegen bedrohung anzeigen?


Nein, weil "ich weiss woll nicht wer er is und ich soll besser aufpassen mit wem ich mich anlege" keine Bedrohung i.S.d. StGB ist; dazu hätte er dir schon mit einem Verbrechen (!) drohen müssen, etwa "ich bring dich um". Auch ein "ich scheuer dir gleich eine" ist keine Bedrohung.



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