kleinunternehmung frage

5. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
matze_167
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)
kleinunternehmung frage

Als Erstes entschuldige ich mich für den Themennamen, allerdings ist mir nichts passendes eingefallen.

Als Zweites bitte ich um Verschiebung meines Themas, falls es an anderer Stelle besser passt.

Ich bin am überlegen, ein Unternehmen nach Kleinunternehmerregelung zu gründen und hätte diesbezüglich eine Frage.

Geschäftsmodell soll eine Art Lieferservice für den alltäglichen Einkauf sein.

Als Kleinunternehmer darf ich ja nur einen bestimmten Betrag an Umsatz im Jahr erwirtschaftten.

Beispiel zu meiner anschließenden Frage:

Kunde bestellt 4 Kisten Bier. Ich fahre los, kaufe diese, fahre zum Kunden und rechne die bestellte Ware nebst Lieferleistung vor Ort ab.

Meine Frage: fließen die vorher gekauften und im Anschluss verkauften 4 Kisten als Umsatz in meine Bilanz ein?

Vielen Dank für eure Antworten.

-- Editier von go280737-35 am 06.10.2015 00:13

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Meine Frage: fließen die vorher gekauften und im Anschluss verkauften 4 Kisten als Umsatz in meine Bilanz ein? Nehmen Sie es mir nicht übel, aber wer nicht mal weiß, was Umsatz ist, sollte wirklich kein Unternehmen aufmachen. Aber Sie können ja mal hier reingucken - der erste Satz sollte Ihre Frage beantworten: https://de.wikipedia.org/wiki/Erl%C3%B6s

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#2
 Von 
matze_167
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

In dem Gebiet der Unternehmensgründung betrete ich Neuland. Dass mir als Laie nicht alle Begrifflichkeiten und Bestimmungen geläufig sind, sollte mir nicht als Vorwurf unterstellt werden, ich solle kein Unternehmen gründen. Noch ist kein Meister vom Himmel gefallen. Und alleine, dass ich mich vor Gründung mit solchen Bedenken auseinander setze, sollte mich zumindest der Beantwortung einer Ihrer Meinung nach simplen Frage, qualifizieren.
Bevor ich den Weg zu einem kostspieligen Unternehems- oder Steuerberater antrete, wollte ich aus einem rechtsberatendem oder zumindest informierenden Forum einige Fragen geklärt haben.

Deshalb meine Frage etwas präziser.

Die 4 Kisten Bier, welche für 40€ erworben werden, werden 1:1 an den Endkunden für 40€ weitergegeben. Der eigentliche Ertrag geht also nur von den Lieferkosten aus. Spielt der Ein- und Verkauf der 40€ eine Rolle beim Gesamtumsatz?

Anderes Beispiel, was den Kern meiner Frage vielleicht etwas verdeutlicht. Ich bekomme vom Kunden den Auftrag, einen 20.000€ teuren Fernsehr zu Liefern. Ich bezahle den TV vorher im Geschäft selber Bar und bekomme an der Tür die 20.000€ + 100€ Liefergebühr. Habe ich nun einen Gesamtumsatz von 20.100€ oder nur 100€. Im ersten Fall überschreite 17.500€ und würde nicht mehr in die Kleinunternehmerregelung fallen.

Vielen Dank für eine konstrukive Antwort.

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2066 Beiträge, 1187x hilfreich)

Der Umsatz beträgt 20.100 €. muemmel's Einwand war durchaus wohlwollend gemeint, bevor man sich in die Selbstständigkeit stürzt, sollte man sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Die IHK bieten teilweise kostenlose Seminare.

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von go280737-35):
Die 4 Kisten Bier, welche für 40€ erworben werden, werden 1:1 an den Endkunden für 40€ weitergegeben. Der eigentliche Ertrag geht also nur von den Lieferkosten aus. Spielt der Ein- und Verkauf der 40€ eine Rolle beim Gesamtumsatz?

In dem Fall hättest Du einen Umsatz von 40€ + Lieferkosten gemacht, was Dich der für Kleinunternehmer schädlichen Umsatzhöhe näher bringt, als Du möchtest.

Zitat (von go280737-35):

Ich bekomme vom Kunden den Auftrag, einen 20.000€ teuren Fernsehr zu Liefern. Ich bezahle den TV vorher im Geschäft selber Bar und bekomme an der Tür die 20.000€ + 100€ Liefergebühr. Habe ich nun einen Gesamtumsatz von 20.100€ oder nur 100€. Im ersten Fall überschreite 17.500€ und würde nicht mehr in die Kleinunternehmerregelung fallen.

Deine zweite Annahme trifft zu und obendrein hast Du ggfs. ein Problem mit der Gewährleistung, ganz davon abgesehen, dass Deine Kalkulation bedenklich ist.

IMO kommt Du aus der Nummer raus, wenn Du alle Einkäufe grundsätzlich im Auftrag und im Namen des Abnehmers tätigst. Im Fall von Anschaffungen wie dem TV-Gerät (auch wenn es nur 500 Euro kosten würde) wäre es, wie im Übrigen aber auch, dringed angeraten das Geld vor dem Kauf vom Kunden im Empfang zu nehmen. Sonst hast Du in Kürze ganz andere Probleme, als den Umsatz niedrig zu halten!

Wichtig ist, dass der Abnehmer Vertragspartner des Lieferranten (Ladens) wird. Die Bezahlung kannst Du von Deinem Geld auslegen (wenn Du liquide und mutig bist), aber der Kaufvertrag darf nicht auf Dich lauten. So hast Du wenigstens keine Probleme mit der Gewährleistung bzw. Garantie. Dein Part und Umsatz beschränkt sich auf die Dienstleistung das Produkt zum Kunden zu bringen.... und was dort dann auch immer.

Formell abgerechnet wird dann mit dem Kunden das Dir zum Kauf anvertraute (oder von Dir für ihn verauslagte) Geld und gegen entsprechende Quittung der Betrag für Deine Dienstleistung. So, wage ich mal zu behaupten, könnte das funktionieren. Ob es sich für Dich rechnet steht auf einem anderen Blatt.

Im übrigen ersetzt meine gut gemeinte und hoffentlich praktikable Anwort nicht entsprechende und von Vorpostern genannte Seminare!

VG
Roland









Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#6
 Von 
matze_167
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat:
In dem Fall hättest Du einen Umsatz von 40€ + Lieferkosten gemacht, was Dich der für Kleinunternehmer schädlichen Umsatzhöhe näher bringt, als Du möchtest.

Zitat:
Deine zweite Annahme trifft zu und obendrein hast Du ggfs. ein Problem mit der Gewährleistung, ganz davon abgesehen, dass Deine Kalkulation bedenklich ist.


Ok, dann hatte ich mich etwas ungünstig ausgedrückt. Beide Beispiele sollten mit dem gleichen Gedanken behaftet sein, vorher den Auftrag vom Kunden für die Besorgung erhalten zu haben.

Was die Gewährleistung angeht, sehe ich da keine Probleme. Eine einfache Erklärung zur Abgabe der Gewährleistungsansprüche an den Käufer sollte da reichen.

Was die Kalkulation angeht, waren die beiden Beispiele rein fiktiv und teilweise überspitzt ausgedrückt, um dem Kern der Frage etwas zu verdeutlichen.

Zitat:
dringed angeraten das Geld vor dem Kauf vom Kunden im Empfang zu nehmen

Daran hatte ich auch schon gedacht, wirtschaftlich aber nicht machbar. Da muss zu viel Zeit und Nebenkosten investiert werden und macht den Service ansich auch schon wieder unatraktiv. Also bleibt nur das "Auslegen" des Einkaufes. Um das Risiko gering zu halten, könnte man eine Höchstgrenze bei den ersten Bestellungen vereinbaren und in weiteren Geschäftsbeziehungen erhöhen.

Das eigentliche Problem beim Kaufvertrag wird die konkludente Handlung von mir und die automatische Entstehung eines Kaufvertrages zwischen mir und dem Verkäufer der Ware sein. Wobei ich mir die Frage stelle, wie Firmen es Handhaben, wenn die Sekretärin Waren für den täglichen Bedarf einkauft.

Was die recht geringen Gewinne angeht: ich bin Student und möchte mir damit lediglich etwas nebenbei dazuverdienen, habe aber keine Lust auf die Standartjobs wie Regalverräumung oder Pizza zu liefern.

In knapp zwei Wochen bietet die IHK wieder eine Infoveranstaltung für Existenzgründer an, an welcher ich teilnehmen werde.

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