kleiner Unfall Parkplatz - Versicherungsbetrug?

5. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)
kleiner Unfall Parkplatz - Versicherungsbetrug?

Guten Tag, meine Eltern hatten einen kleinen Unfall auf einem Parkplatz, sie wollten rausfahren und von rechts kam einer, bei beiden Fahrzeugen kleiner Schaden vorne rechts/bzw. bei anderen links, unterhalb der Lichter. (bin dann dazugekommen) Bei dem anderen Fahrzeug, älterer VW Golf, waren es nur 2 kleine Kratzer und leichte Verformung der unteren Schürze. Lichter nicht beschädigt und auch sonst nichts zu sehen. Bei uns war es etwas mehr eingedellt, den Schaden hat unsere Werkstatt für 100€ behoben, und man sieht nichts mehr davon.

Heute haben wir von der Versicherung das Schreiben erhalten das der Schaden am anderen Fahrzeug 2700€ beträgt. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Man hört es ja oft von Versicherungsbetrug, ich will ja noch keinem was unterstellen, aber komisch find ichs schon. Für so ein kleinen Schaden, 2700€...

Ich hatte letztes Jahr einen Hagelschaden am Auto da waren 100te Dellen drin, sah aus wie ein Golfball und es war noch ein neues Auto, es war fast 2 Wochen in der Werkstatt, und da war die Schadenshöhe nicht so groß!

Kann man da irgendwie EInspruch einlegen oder irgendwie nachkommen? Danke!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


Hallo!

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von Sheldon schreibt:
Kann man da irgendwie EInspruch einlegen oder irgendwie nachkommen? <hr size=1 noshade>



Vorab:
Ich habe leider keine guten Nachrichten für Sie.

- Der Versicherer ist bei der Schadenregulierung in hohem Maß frei in der Entscheidung.
Siehe Urteil: LG Coburg Az: 32 S 15/09 )

- Ob der Schaden tatsächlich so hoch ist, kann (leider) nur durch (einen) Experten festgestellt werden.

Was können Sie tun?
Zuerst sollte hier der eigene Haftpflichtversicherer darüber informiert werden, dass die Forderung der Gegenseite als deutlich zu hoch empfunden wird.
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Abwehr von unberechtigten oder zu hohen Forderungen.
Allerdings kann der KFZ-Haftpflichtversicherer auch entscheiden, dass die Forderung gerechtfertigt ist, und entsprechend leisten, ohne dass es der Zustimmung des Versicherungsnehmers bedarf.

Es ist in Ihrem Fall zu vermuten, dass "Ihr" Haftpflichtversicherer aufgrund Ihrer Schilderung einen eigenen Gutachter beauftragt. Letztlich, sofern es verschiedene Meinungen gibt, wird man sich wohl auf eine annehmbare Schadensumme einigen.

Alles Gute!


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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Für so ein kleinen Schaden, 2700€...


Man weiß es nicht. Vielleicht ist der Rahmen verzogen und muß gerichtet werden etc.

Ich bin vor 10 Jahren mal einem reingefahren, da sah man an meinem Auto von außen nur eine leicht eingedrückte Motorhaube. Der aufnehmende Polizist fragte sogar noch ungläubig "war *dieser* Wagen in den Unfall verwickelt?". In der Werkstatt sah man dann, daß der Rahmen mehrere cm nach innen gedrückt war, das kostete am Ende 2000 EUR mit allem Drum und Dran.

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