Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

kindergeld trotz eigener wohnung, und zuschüsse in der ausbildung.

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

15152 Aufrufe

kindergeld trotz eigener wohnung, und zuschüsse in der ausbildung.

ich fange in zwei wochen meine ausbildung mit einem brutto lohn von 256€ an. ich beziehe von meinem vater unterhalt in höhe in von 200€ und kindergeld. das aber angeblich nur, wenn ich bei meiner familie gemeldet bleibe. kann ich trotz eigener wohnung noch anspruch auf das kindergeld haben? da meine eltern sich in einer privaten insolvenz befinden, kann ich von ihnen keine unterstützung erwarten und erhalten. gibt es möglichkeiten zuschüsse zu beantragn?da es sich trotz unterhalt mit diesem einkommen nicht leben lässt.


von ChrispyHH am 18.07.2004 17:54
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>kindergeld trotz eigener wohnung, und zuschüsse in der ausbildung.
--- Posting wurde vom Admin editiert


von guest123-173 am 18.07.2004 17:57
Status: Tao (7664 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kindergeld trotz eigener wohnung, und zuschüsse in der ausbildung.
@Kanalmeister,
Das Kindergeld steht Ihm/Ihr doch auch zu wenn ne eigene Wohnung.Versteh ich immer nicht warum Kinder die nicht mehr im Haushalt der Eltern leben das Kindergeld nicht bekommen???

Lg
Pushy


von guest123-194 am 18.07.2004 18:02
Status: Unsterblich (1266 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kindergeld trotz eigener wohnung, und zuschüsse in der ausbildung.
Selbstverständlich steht dir das Kindergeld zu, auch wenn du eine eigene Wohnung hast. Vor 20 Jahren war das mal anders.

256 ( Brutto sollte hier gleich Netto sein ) + 200 + 154 = 610 EU. Da wirst du wohl nichts mehr an öffentlichen Geldern zu erwarten haben.

Gruß
Anna


von teufelin am 18.07.2004 19:22
Status: Unsterblich (4819 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kindergeld trotz eigener wohnung, und zuschüsse in der ausbildung.
--- Posting wurde vom Admin editiert


von guest123-173 am 18.07.2004 22:52
Status: Tao (7664 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>kindergeld trotz eigener wohnung, und zuschüsse in der ausbildung.
Das Kindergeld bekommt man unabhängig davon, ob das Kind nun zu Hause wohnt oder nicht. Die Auszahlung erfolgt lediglich an die Eltern, wenn nicht eine direkte Auszahlung an das Kind vereinbart wurde. Wohnt das Kind alleine, dann müssen die Eltern ihm das KG geben, ansonsten kann das Kind eine Direktauszahlung an sich beantragen.

@Kanalmeister
Wohngeld/ Sozialhilfe gibt es während der Ausbildung nicht, weder bei Studium noch Berufsausbildung.
Eventuelle Unterdeckungen werden bei Bedarf durch die Berufsausbildungsbeihilfe oder das BaföG abgedeckt. Hierin ist dann auch ein Mietzuschuss enthalten.

Ansonsten schließe ich mich Anna an: es wird wohl nichts zu holen sein, es sei denn die Eltern können wirklich nicht mehr zahlen.


von peron30 am 19.07.2004 10:55
Status: Philosoph (683 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Familienrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online