keine Vertretungsmacht/Schadensersatz/Bereichern?

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
memo123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Vertretungsmacht/Schadensersatz/Bereichern?

Hallo,

kann mir jemand die Paragraphen nennen, die für folgenden Sachverhalt gelten:
Ein Miteigentümer lässt sich auf SEIN Konto Mieten und Nk von Mietern der Eigentümergemeinschaft zahlen. Ich habe dies mehrfach gerügt und vom LG wurde auch eine neutrale Verwaltung angeordnet, die aber durch Ausreden der Gegenseite scheiterte.
Über die ANGEBLICH von diesen abgezweigten Mieten/Nk vorgenommenen Instandhaltungen werde ich seit Jahren NIE VORAB informiert. Ich werde immer vor vollendete Tatsachen gestellt und kann weder Kostenvoranschläge einholen noch die ANGEBLICHEN Schäden begutachten. Selbst vorher/nachher-Fotos bzw. Lieferscheine erhalte ich nicht.
Auch Nk-Nachzahlungen fehlen auf dem Mietkonto UND dem "Reparatur"-Konto des Miteigentümers! Belege zur Überprüfung bzw. Nk-Erstellung erhalte ich trotz Anforderung seit Jahren nicht. Durch meine Angebote, meine Grundstücksanteile sogar unter Verkehrswert zu verkaufen, hoffte ich leider vergeblich jahrelang auf außergerichtliche Einigung.
Stattdessen wurde ich vom Miteigentümer, der als EINZIGER Mieten/Nk erhält, auf Mietkontoauszahlung vom Gemeinschaftsmietkonto verklagt, NACHDEM er Zwangsversteigerung eingeleitet hatte.
Die (unangekündigte!) rechtlich somit unzulässige Klage gegen mich wies mein RA nicht kostenpflichtig beim LG ab. Zwar erklärte mir mein RA, dass die Mietkontofehlbeträge unabhängig vom -von mir nicht prüfbaren- Verwendungszweck vom Miteigentümer zurückzuzahlen seien. Jedoch setzte er weder meine diesbezüglichen Ansprüche noch eine korrekte Verwaltung durch!
Aufgrund baldiger Versteigerung erfolgt keine Zwangsverwaltung. Zudem spricht das Amtsgericht lapidar von "unterschiedlichen Auffassungen bei der Immobilienverwaltung". Kann ich meine Ansprüche an den Miteigentümer geltend machen, so wie es mein ehem. RA mitteilte, d.h. unabhängig vom (unüberprüfbaren!) Verwendungszweck der vom Miteigentümer abgezweigten Mieten/Nk und wenn ja, aufgrund welcher Paragraphen?
Danke im Voraus für die Hilfe!

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