keine Mietminderung per Individualvereinbarung

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keine Mietminderung per Individualvereinbarung

Hallo,

kurze Frage:
Kann man das Recht auf Mietminderung per Individualvereinbarung ausschliessen ??

Gruß

Thomas


von TF1970 am 21.11.2008 21:07
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>keine Mietminderung per Individualvereinbarung
Rein pauschal dürfte das nicht klappen.
Sollten allerdings z.B. vor dem Haus innerhalb des nächsten Jahres städtebauliche Maßnahmen durchgeführt werden, die zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm, Dreck, Parkplatznot führen werden, dann sollte das möglich sein.


von kathi2008 am 21.11.2008 21:35
Status: Legende (249 Beiträge)
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>keine Mietminderung per Individualvereinbarung
--- editiert vom Admin


von guest123-2125 am 21.11.2008 21:53
Status: Tao (5576 Beiträge)
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>keine Mietminderung per Individualvereinbarung
Es geht um einen Bekannten, der sein Haus vermieten will.

Er hat mir eine Individualvereinbarung gezeigt, die er sich zum Mietvertrag mit unterschreiben lassen möchte. Meiner Meinung nach sind einige Klauseln so nicht wirklich durchsetzbar.

Z.B.:

- Der Mieter verzichtet während der Dauer der Mietzeit auf das Recht der Mietminderung

- Schlösser/Schliesszylinder dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung ders Vermieters ausgetauscht werden

- Der Vermieter ist während der Mietdauer nicht zur Instandhaltung/Instandsetzung verpflichtet, dies ist Aufgabe des Mieters, er trägt die Kosten hierfür.

Meiner Meinung nach ist er dabei hier sich selbst ein Bein zustellen, oder ??
ich habe die entspr. Stellen wortwörtlich zitiert.




von TF1970 am 21.11.2008 22:10
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>keine Mietminderung per Individualvereinbarung
--- editiert vom Admin


von guest123-2125 am 21.11.2008 22:15
Status: Tao (5576 Beiträge)
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>keine Mietminderung per Individualvereinbarung
Aha, dachte ich mir.

Läuft er dann Gefahr, daß auch andere, normalerweise zulässige Klauseln in dieser Individualvereinbarung dann auch ungültig sind ??

Er hat die Vereinbarung so gehalten, daß er ohne Unterparagraphen, praktisch wie als Brief nacheinander diese Sachen geschrieben hat.

Normalerweise gültig z.B.

Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter.

Die Haltung von Tiere ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des VM nicht zulässig

Der Mieter verschichert während der Mietzeit eine Privathaftpflichtvers. abzuschliessen.

Diese Klauseln stehen praktisch -bunt- gemischt mit den anscheinend ungültigen. Kann es passieren, daß eben im Streitfall die komplette Individualvereinbarung nichtig anzusehen ist ??

Danke schon mal für die ersten Infos !!



von TF1970 am 21.11.2008 22:32
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>keine Mietminderung per Individualvereinbarung
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von guest123-2125 am 21.11.2008 22:43
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>keine Mietminderung per Individualvereinbarung
Also,

bei der Haftpflicht habe ich gerade selber auf einer Rechtsanwaltsseite gesehen, daß dies ungültig ist. Meine Bedenken nur, daß eben andere, gültige Klauseln auf diese Individualvereinbarung dann auch ungütlig werden aufgrund der schon beurteilten.

Den Mietvertrag an sich hat er vom Hausbesitzerverein Nürnberg, ein Formularmietvertrag, der allerdings schon die heute gültige Klausel mit gegenseitigen Kündigungsverzicht enthält.

Der Witz dabei ist, daß im Mietvertrag die gültige Klausel mit den Haustieren steht, also schriftliche Genehmigung, sofern es sich nicht um Kleintiere handelt.

Also, mal auf den Punkt gebracht, kann es sein, daß er durch diese Individualvereinbarung mit deren ungültigen Klauseln die eigentlich im Formularvertrag gültige Klauseln kippt ??

Die da wären :

gütlige Schönheitsreparaturenklausel (im allgemeinen/je nach Grad der Abnutzung erforderlich)
Tiere nur mit schriftlicher Genehmigung des VM erlaubt
usw.

Wobei eben die Frage wäre, ob die ungültigen Punkte in der Vereinbarung die GESAMTE Individualvereinbarung ungültig machen ??




von TF1970 am 21.11.2008 22:58
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>keine Mietminderung per Individualvereinbarung
--- editiert vom Admin


von guest123-2125 am 21.11.2008 23:04
Status: Tao (5576 Beiträge)
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>keine Mietminderung per Individualvereinbarung
Tja,

ich denke ja genau das selbe wie Du und lasse ihn das hier mal lesen, damit er es auch glaubt. Er will halt auf Nummer sicher gehen, da wäre wohl verkaufen die beste Lösung.....

Aber noch mal kurz rein rechtlich:

Eine Individualvereinbarung, die sowohl gültige, wie auch ungültige Klauseln enthält, ist diese dann aufgrund der ungültigen Klauseln komplett als ungültig anzusehen ?? (es steht nicht mit drin, daß wenn einer der Punkte ungültig sein sollte, die anderen davon unberührt bleiben)

Wenn ja, dann stellt sich mir die Frage, ob eine gültige Schönheitsreparaturklauseln im Formularmietvertrag durch den Satz in der dann komplett ungültigen Individualvereinbarung - Schönheitsreparaturen trägt der Mieter - wieder aufgehoben wird ????

Das wäre die letzte Frage, dann gebe ich Ruhe, versprochen !!




von TF1970 am 21.11.2008 23:15
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>keine Mietminderung per Individualvereinbarung
--- editiert vom Admin


von guest123-2125 am 21.11.2008 23:36
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