>keine Mietminderung per Individualvereinbarung
Also,
bei der Haftpflicht habe ich gerade selber auf einer Rechtsanwaltsseite gesehen, daß dies ungültig ist. Meine Bedenken nur, daß eben andere, gültige Klauseln auf diese Individualvereinbarung dann auch ungütlig werden aufgrund der schon beurteilten.
Den Mietvertrag an sich hat er vom Hausbesitzerverein Nürnberg, ein Formularmietvertrag, der allerdings schon die heute gültige Klausel mit gegenseitigen Kündigungsverzicht enthält.
Der Witz dabei ist, daß im Mietvertrag die gültige Klausel mit den Haustieren steht, also schriftliche Genehmigung, sofern es sich nicht um Kleintiere handelt.
Also, mal auf den Punkt gebracht, kann es sein, daß er durch diese Individualvereinbarung mit deren ungültigen Klauseln die eigentlich im Formularvertrag gültige Klauseln kippt ??
Die da wären :
gütlige Schönheitsreparaturenklausel (im allgemeinen/je nach Grad der Abnutzung erforderlich)
Tiere nur mit schriftlicher Genehmigung des VM erlaubt
usw.
Wobei eben die Frage wäre, ob die ungültigen Punkte in der Vereinbarung die GESAMTE Individualvereinbarung ungültig machen ??
von TF1970 am 21.11.2008 22:58
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