keine Mangelbeseitigung -> unbewohnbare Wohnung -> fristlose Kündigung -> Schadensersatz

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
sgjethom
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
keine Mangelbeseitigung -> unbewohnbare Wohnung -> fristlose Kündigung -> Schadensersatz

Hallo alle zusammen,

Angenommen ein Mieter erleidet in einer Mietszeit von 10 Monaten aufgrund des Ausbaus des Geschosses über der angemieteten Wohnung 21 Durchbrüche der Decke und hat von Okt-Jan nur max 16°C in der Wohnung bei maximaler Heizleistung und erduldet in der gesamten Mietzeit bis zu 120db Lärm täglich auch an Samstagen und abends . Außerdem ereigneten sich 6 massive Wasserschäden in Folge dessen immer wieder Bautrockner zum Einsatz kamen. Der Vermieter hat die Schäden zum Teil behoben, zum größten Teil mangelhaft oder aber gar nicht. Aber in allen Mangelpunkten hat er deren Behebung zum Teil bis zu mehrere Monate verschleppt.
Angenommen der Mieter beauftragt einen Anwalt (ohne dass eine Rechtschutzversicherung vorliegt) die Mängelbeseitigung durchzusetzen. Der Mieter hat unter anwaltlicher Betreuung jeden Schaden und Mangel der Wohnung korrekt mit Fotos, Videos, Zeugen und Führung von Protokollen dokumentiert und angemessen die Miete für den jeweiligen Zeitraum gemindert.
Der letzte Wasserschaden war aber doch so massiv, dass die Wohnung des Mieters für zwei Monate nicht mehr bewohnbar war. Aufgrund der Untätigkeit und dem vollständigen Kontaktabbruch des Vermieters, war laut Anwalt die fristlose Kündigung aufgrund der Unzumutbarkeit gegeben.
Angenommen der Mieter hat seine Wohnung korrekt fristlos gekündigt, leer geräumt und an den Vermieter übergeben. Dieser hat die Wohnung entgegengenommen, ein Übergabeprotokoll wurde nicht unterzeichnet.


Was könnte man dem Mieter nun für weitere Schritte raten?
Ist die Kündigung durch die Übergabe/Abnahme der Schlüssel rechtskräftig oder kann der Vermieter die fristlose K. noch anzweifeln? Kann der Vermieter weitere Forderung stellen?
Kann der Vermieter die Mietminderungen noch fordern? Ab wann gelten diese als akzeptiert?
Kann Schadensersatz nur durch einen Anwalt geltend gemacht werden? Oder sollte es besser?
Wie wäre der weitere Ablauf für M.? Alle Belege zusammenstellen, der Anwalt überreichen und der fordert den Vermieter auf den Schadensersatz zu bezahlen?
Kann der Vermieter sich einfach weigern den Schadensersatz zu bezahlen?
Ist dann der einzige Weg vor Gericht zu klagen? Gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Wie lange dauert so ein Prozess und wie teuer würde das hypothetisch werden?
Kann der Mieter auch die Kosten des Anwaltes geltend machen die aus der Mangelbeseitigung entstanden sind oder verfallen die, da fristlos gekündigt wurde?
Was kommt auf den Mieter zu bei der Strom- und Gasrechnung aufgrund des Einsatzes von Bautrocknern und dem erhöhten Gasverbrauch aufgrund keiner Isolation (fehlendes Dach im Winter) + inkorrekt funktionierender Heizung wenn über den gesamten Mietzeitraum unklar ist welcher Gaszähler zur Wohnung gehört? Muss ein Gutachter beauftragt werden? Muss der Mieter diesen vorstrecken? Wie wird die Ursache des erhöhten Verbrauchs bewiesen wenn der Vermieter sich weigert?

Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung der Fragen =)

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28 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie haben einen Anwalt. Der hat Sie ordentlich betreut und wird das gewiss auch weiterhin machen.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja

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#3
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von sgjethom):

Was könnte man dem Mieter nun für weitere Schritte raten?
Ist die Kündigung durch die Übergabe/Abnahme der Schlüssel rechtskräftig oder kann der Vermieter die fristlose K. noch anzweifeln? Kann der Vermieter weitere Forderung stellen?
Kann der Vermieter die Mietminderungen noch fordern? Ab wann gelten diese als akzeptiert?
Kann Schadensersatz nur durch einen Anwalt geltend gemacht werden? Oder sollte es besser?
Wie wäre der weitere Ablauf für M.? Alle Belege zusammenstellen, der Anwalt überreichen und der fordert den Vermieter auf den Schadensersatz zu bezahlen?
Kann der Vermieter sich einfach weigern den Schadensersatz zu bezahlen?
Ist dann der einzige Weg vor Gericht zu klagen? Gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Wie lange dauert so ein Prozess und wie teuer würde das hypothetisch werden?
Kann der Mieter auch die Kosten des Anwaltes geltend machen die aus der Mangelbeseitigung entstanden sind oder verfallen die, da fristlos gekündigt wurde?
Was kommt auf den Mieter zu bei der Strom- und Gasrechnung aufgrund des Einsatzes von Bautrocknern und dem erhöhten Gasverbrauch aufgrund keiner Isolation (fehlendes Dach im Winter) + inkorrekt funktionierender Heizung wenn über den gesamten Mietzeitraum unklar ist welcher Gaszähler zur Wohnung gehört? Muss ein Gutachter beauftragt werden? Muss der Mieter diesen vorstrecken? Wie wird die Ursache des erhöhten Verbrauchs bewiesen wenn der Vermieter sich weigert?

Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung der Fragen =)


Du würdest wahrscheinlich auf mehr Hilfsbereitschaft treffen, wenn Du 1-2 konkrete Fragen stellst und nicht 15 Fragen. Das überspannt den Bogen etwas ...
Wenn der Vermieter durch seine Handwerker die Unbewohnbarkeit der Wohnung verursacht hat, gibts allerdings an der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung keinen Zweifel. Und ein Übergabeprotokoll wäre angesichts der geschilderten Umstände ja eher so eine Art Satire.

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#4
 Von 
sgjethom
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten. @ Burkhard-Coesfeld. Vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist keine böswillige Absicht. Das Szenario ist zugegebener Maßen sehr komplex. Es wurde bereits auf das aller Wenigste Heruntergebrochen. Das Stellen so vieler Fragen ist keine böswillige Absicht, sondern der Komplexität des Falles bzw. der mangelnden Auskunft beauftragter Sachverständiger geschuldet und einfach der Versuch verzweifelt Hilfe zu finden.

In den oben geschilderten Szenario hat der Mieter ja leider keine Rechtschutzversicherung. Der Anwalt hat es nicht geschafft die Mängelbeseitigung für die er beauftragt worden war, durchzusetzen. Dennoch hat er natürlich einen Aufwand gehabt, der ihm ersetzt werden muss. Dieser war sehr hoch in Relation zu allen anderen Kosten, die dem Mieter aufgrund der Wohnsituation entstanden sind.
Da der Anwalt auf die oben geschilderten Fragen mehrfach gar nicht oder nur mit "kann man nichts zu sagen. Muss man gucken was passiert" antwortet, fühlt sich der Mieter im Stich gelassen und fragt sich wie er weitere Entscheidungen treffen soll. Um eine adequate Entscheidung zu treffe, würde der Mieter gern wissen ob "es sich lohnt" oder ob wie Wahrscheinlichkeit eines jahrelang, nervenzermübbenden Prozesses, der in die 10.000 geht mit dem Ausgang, dass die Summe dem Anwaltshonror entspricht und somit eine plus/--Null-Rechnung entsteht, höher ist, als das ein Ausgang zugunsten des Mieters.



-- Editiert von sgjethom am 29.06.2017 14:49

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#5
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Wenn nur die Hälfte von dem stimmt (und Du nix wesentliches weggelassen hast), was Du über das Verhalten Deines Vermieters schreibst, hast Du vor Gericht sehr gute Chancen auf Schadensersatz, z. B. Umzugskosten, und auch Deine gerichtlichen Anwaltskosten sind ein Schaden, den Dein Vermieter verursacht hat und für den er aufkommen muss. Wie es bei außergerichtlichen Kosten ist, weiß ich nicht.

Schau mal hier: https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/aussergerichtliche-anwaltskosten-wann-muss-sie-der-mietvertragspartner-erstatten_idesk_PI9865_HI2301022.html

Wenn man das gerichtliche Kostenrisiko klein halten will, sollte man die Forderung eher zu niedrig als zu hoch ansetzen, denn wenn man gerichtlich nur 70 % zugesprochen kriegt, trägt man auch 30 % der Verfahrenskosten.

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#6
 Von 
sgjethom
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist eine Zwick-Mühle. Das Szenario ist so immens und komplex, dass niemand in Lesen mag wenn er ausführlichst aufgeschrieben worden ist (http://www.juraforum.de/forum/t/keine-maengelbeseitigung-unbewohnbare-wohnung-fristlose-kuendigung-schadensersatzforderung.596639/) , andererseits ist ein Rat schwierig zu erteilen, wenn man nicht jeden Fakt kennt. Deshalb hat der Mieter in dem Fall auch einen Anwalt beauftragt, trotz fehlender Rechtschutzversicherung. Aufgrund mangelnder Erfahrung mit Anwälten kommt dem Mieter/Mandaten dessen Vorgehensweise allerdings suspekt vor. Es scheint allerdings nach mehreren Antworten seitens Fachpersonal eher so zu sein, dass es eher der laienhaften Auffassung der Juristerei des Mandaten geschuldet ist und der allgemeine Bürger eine andere Umgehensweise/Rechtsaufassung hat als die tatsächlich gültige in Deutschland.

Der Hinweis mit dem prozentualen Sieg/Niederlage vor Gericht ist durch anwaltliche Beratung bekannt, aber dennoch erwähnenswert und hilfreich für die Forderung zu berücksichtigen, danke !!! Von Herzem Danke für die vage Einschätzung. Jede Meinung hilft.

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#7
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich habe die Hälfte des Berichts im Juraforum gelesen ... mann, das ist wirklich krass. Eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen für diesen Fall nicht mehr. Aber Sie brauchen natürlich juristischen Beistand. Also treten Sie gleich morgen früh in die örtliche Filiale des Deutschen Mieterbundes ein, da kriegen Sie zwar für diesen Fall auch keinen rückwirkenden Rechtsschutz, aber normalerweise erhalten Sie ab sofort Beratungs-Rechtsschutz von deren eigenen Juristen. Die schreiben auch außergerichtliche Briefe für Sie. Und wenn Sie das nächste Mal einen Anwalt beauftragen, können die vom Mieterbund Ihnen mit Sicherheit einen empfehlen, der sich mit sowas auskennt...

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#8
 Von 
sgjethom
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Anteilnahme und Ihren Rat.
Der Mieter ist seit Anbeginn des Mietverhältnisses Mitglied beim DMB. Allerdings hat die Immensität/das Ausmaß des Falles die Kompetenz der dortigen Beschäftigen weit überstiegen. Diese konnten das Ausmaß nicht leisten (Der Mieter musste leider einen Großteil seiner Arbeitszeit aber auf jeden Fall jede freien Minute seines Privatlebens dieser Sache bereits opfern, weshalb die Abwägung der nächsten Schritte die vor alle Gesundheit und die finanzielle Liquidität des Mieters berücksichtigen soll).
Der nach zwei vergeblichen Monaten des alleinigen Kampfes beauftragte Anwalt, ist ein Anwalt für Mietrecht und beschäftigt sich AUSSCHLIEßLICH mit Mietrecht und korrespondierenden Feldern in einer gemeinschaftlichen Kanzlei. Diese Hinzuziehung des Anwaltes erfolgte nach dem das eigene Engagement des Mieters und des DMBs nicht mehr ausreichte.

Ändert sich vielleicht etwas an der Situation wenn der o.g. Vermieter eine große Wohneigentümergesellschaft vertreten durch eine Hausverwaltung ist?
Kurioserweise wurde das Mandat des beauftragten Anwaltes über den gesamten Zeitraum ignoriert und es tauchte nie eine juristische Vertretung auf der Gegenseite auf. Alles wurde über die Sachbearbeiter der Hausverwaltung/Eigentümergesellschaft abgewickelt.

Würden Sie dennoch raten den DMB zu nutzen, anstatt erneut einen Anwalt zu beauftragen um Kosten bei der Schadensersatzforderung zu sparen? Da keine Vertretung vor Gericht würde dort auch die Hilfe des DMB aufhören, sollte es soweit kommen. Kann dann "spontan" ein Anwalt für diesen Termin beauftragt werden?

Ich bitte vielmals um Entschuldigung für die weiteren Fragen und das Durcheinander. Viele Dank für das Lesen der Verlinkung.

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#9
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Sie dürfen sich auch nicht verzetteln, also z.B. über Schadensersatz für entgangene Rabatte beim Stromlieferanten, Schmerzensgeld für die Wohnsituation und so einen Quatsch sinnieren. Machen Sie keinen "Kampf um Gerechtigkeit" aus der Angelegenheit. Sehen Sie zu, dass Sie Schadensersatz für die zwei, drei wichtigsten Posten kriegen, die Umzugskosten natürlich und ggf. zuviel bezahlte Miete und falsch berechnete Energiekosten, und fertig. Schonen Sie Nerven und Geldbeutel und lassen das bloß den DMB machen.

-- Editiert von Burkhard-Coesfeld am 29.06.2017 16:28

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#10
 Von 
sgjethom
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie haben natürlich vollkommen Recht. Es ist eine Balance zu finden zwischen Lebensqualität/Aufwand und Finanzen/Schaden. Danke für die Einschätzung.

Umzugskosten gestalten sich schwierig da bislang keine neue Wohnung in Aussicht steht. Nimmt der Mieter IRGENDEINE Notlösung als Wohnung, da es nicht zumutbar ist 3 Monate auf der Couch von Freunden zu schlafe, kann man die Kosten geltend machen. Findet der Miete 6 oder 9 Monate später eine akzeptable Wohnung wo er mit Lebensqualiät wohnen kann, wird schwierig diesen zweiten Umzug als Folgeschaden geltend zu machen , oder nicht?

Deshalb gilt jetzt gerade für den Mieter abzuwägen eventuell überteuerte Wohnung zu nehmen, die aber vom Standard her der zuvor gemieteten passt und vernünftig Umzugskosten gelten zu machen, oder billige Notlösungswohnung zu nehmen und schwieriger zwei Umzuge geltend machen zu können oder aber alle Nachteile in Kauf zu nehmen, die man hat wenn der Mieter bei Freunden auf der Couch lebt für Monate ( kombiniert, dass man dann auch mal von Freund zu Freund ziehen muss, weil man nicht über Monate geduldet wird).

Schönen Abend noch.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Vor allen Dinge sollten Sie beachten, dass hier im Forum LAIEN unterwegs sind, die lediglich ihre MEINUNG posten, welche oft auch schwer neben der rechtlichen Wirklichkeit liegen. Ich legen Ihnen ans Herz, weiterhin Ihrem Anwalt zu vertrauen, der Sie bis jetzt bestens vertreten hat.

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#12
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich legen Ihnen ans Herz, weiterhin Ihrem Anwalt zu vertrauen, der Sie bis jetzt bestens vertreten hat.

Er hat ja gar keinen Anwalt mehr, das Mandat ist beendet.
Und die Vertretung und Beratung durch diesen Anwalt war so gut, dass der Fragesteller jetzt obdachlos ist und auf einer 4-stelligen Anwaltsrechnung sitzen geblieben ist. Ich denke, es war ein Fehler, auf den DMB-Rechtsschutz, der ggf. ja auch anwaltliche Vertretung umfasst, zu verzichten und selbst einen Anwalt zu beauftragen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Den Mieterbund können Sie in die Tonne klopfen, und die Anwaltskosten kann er sich beim VM wieder holen. Er ist auch nicht obdachlos, sondern hat fristlos gekündigt und die Wohnung geräumt.

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#14
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von sgjethom):
Da keine Vertretung vor Gericht würde dort auch die Hilfe des DMB aufhören, sollte es soweit kommen.
Also mein Mieterverein (auch im DMB) hat eine Rechtsschutzversicherung für alle Mitglieder, die dann einspringt ... 100 Euro Selbstbeteiligung, das ist das ganze Kostenrisiko. Wenn das Ihrer tatsächlich nicht bietet, ist das natürlich ganz schlecht ... Oder geben die keine Deckungszusage?

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#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Den Mieterbund können Sie in die Tonne klopfen,

Der Mieterbund hat wie Haus & Grund nur eben nicht gerade die Staranwälte, die meisten RA würden gar nicht mal eine Finger für beide rühren.
Zitat (von AltesHaus):
Er ist auch nicht obdachlos, sondern hat fristlos gekündigt und die Wohnung geräumt.

Richtig, wir können auch nicht wissen, stimmt die Geschichte so, es ist wie ein Parteivortrag zu werten.
Zitat (von AltesHaus):
die Anwaltskosten kann er sich beim VM wieder holen

So einfach geht das nicht, aber genau hier sind wir im Bereich eines Laienforum wo es keine auf den Fall spezifische Antworten geben wird, jedoch das es keine Klage gab, sollte man sich innerhalb der ZPO erst informieren. Und die Beratung sollte ein RA machen, denn hier war bereits ein RA tätig, welcher sonst wohl auch Hinweise gegeben hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@0815Frager

Im Großen und Ganzen stimmei ich Ihnen zu, erlaube mir jedoch die Einschränkung, dass nach dem TE mE der Vermieter sehr wohl die Kosten des Advokaten zu tragen hat. ... vorausgesetzt, der Vortrag stimmt.

Was die meisten Mitglieder bei diesen Vereinen nicht wissen ist, dass der vom Verein beauftragte Anwalt nicht im Sinne des Mieters handeln muss, sondern auch Vergleiche etc. eingehen kann, die deutlich nicht des Mieters Wunsch sind. Desweiteren zahlt das Mithglied in den meisten Fällen auch den Anwalt vom Verein ... wissen nur die wenigsten. Dann nehm ich mir doch nen richtigen Anwalt, und das hat der Mensch hier ja gemacht, und lass mich richtig vertreten, auch das scheint hier alles in Ordnung gewesen zu sein. Klar entstanden da Kosten und die würde ich jetzt dem Vermieter aufgeben. Aber was weiß ich schon ....

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#17
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Anscheinend hat keiner von Ihnen beiden einen Blick auf den vom Fragesteller verlinkten ausführlichen Bericht im Juraforum geworfen. Der Fragesteller schläft jetzt bei Freunden auf dem Sofa.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Was die meisten Mitglieder bei diesen Vereinen nicht wissen ist, dass der vom Verein beauftragte Anwalt nicht im Sinne des Mieters handeln muss, sondern auch Vergleiche etc. eingehen kann, die deutlich nicht des Mieters Wunsch sind.

Das nennt sich kalkuliertes Risiko, es nützt nichts wenn der Mieter (kann auch bei der anderen Vereinigung der Eigentümer sein) mit überzogenen Wünschen kommt, da ist der Vergleich außergerichtlich oder auch vor dem Urteil schon ein Erfolg. Ein langes Beweissicherungverfahren mit Gutachtern usw. steigert die Kosten, und danach die Entscheidung des Richters, da ist es wirtschaftlicher einen Vergleich als Erfolg zu verkaufen.
Zitat (von AltesHaus):
Dann nehm ich mir doch nen richtigen Anwalt, und das hat der Mensch hier ja gemacht, und lass mich richtig vertreten, auch das scheint hier alles in Ordnung gewesen zu sein.

Auch RA machen mal Fehler wie jeder Mensch, ob alles richtig war, da fehlen richtige Informationen.
Zitat (von AltesHaus):
Klar entstanden da Kosten und die würde ich jetzt dem Vermieter aufgeben. Aber was weiß ich schon

Wir wissen aus der Schilderung so gut wie gar nichts, denn gerade was die Aufforderung zur Mängelbeseitung anbelangt, hat der Mieter erst mal nachweislich die Mängel angezeigt, oder wurde die Mängelanzeige erst Rechtssicher durch den Anwalt dem Vermieter mitgeteilt. Jede Mängelanzeige den RA schreiben zu lassen ist vielleicht bequem, jedoch lassen sich darauf keine Forderung nach den Kosten für den RA heraus leiten. Sonst würde man jede Forderung im alltäglichen Leben gleich einem RA schreiben lassen, weil es einfacher ist. Das ist jetzt mal der erste Punkt, welcher von Bedeutung ist.
Noch dazu hätte der RA bei Forderungen welche der Mieter schon nachweisbar gestellt hatte, auch gleich die Kostenforderung an den Vermieter stellen können, mit eben der Ankündigung der Klage.

Nur aus der ganzen Textwüste kann man beim Lesen auch überhaupt keine Deutung machen, wie was wer in welchem Zeitablauf getan hat.
Aus dem Grund sollte der TE eben mit allem Schriftstücken und Nachweisen erst mal mit einem RA sprechen, was sich unterm Strich fordern lässt oder nicht. Denn es dürfte ja bekannt sein, wer 10 Forderungen vor Gericht durchsetzen will, und der Richter nur drei anerkennt, wird eben anteilig wieder mit an den Gerichtskosten und Anwaltskosten beteiligt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@0815Frager

Ja wir wissen nicht viel, und ich gehe nur von dem aus, was ich hier im Forum lese, was wer wann in anderen Foren schreibt interessiert mich nicht.

@Burkhard-Coesfeld

Wenn doch der Fragesteller schon im Juraforum war, warum kaut er dann hier noch mal alles durch? Ich lese gewiss nicht noch andere Foren quer, ich bin mit dem hiesigen durchaus zufrieden. Im übrigen finde ich es lästig den gleichen Quark durch alle Foren zu peitschen, es ist ermüdend.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Im übrigen finde ich es lästig den gleichen Quark durch alle Foren zu peitschen, es ist ermüdend.

Da stimme ich auch zu. Im anderen Forum war noch mehr Text, allerdings auch einiges an Mitschuld (Dusche) zu erkennen.
Auch dort nur die Antwort, er soll zum RA.
Jede weitere Antwort kann man sich zu dem Thema schenken, es wäre alles nur Kaffeesatzlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Jede weitere Antwort kann man sich zu dem Thema schenken, es wäre alles nur Kaffeesatzlesen.

Was man sich wirklich schenken kann, ist die Antwort, man könne sich jede Antwort schenken.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
sgjethom
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Herzlichen Dank nochmal an alle die sich an dem Thema beteiligt haben. Es ist doch sehr hilfreich verschiedene Ansichten und Meinungen zu hören, die zumindest mehr von der Thematik verstehen als der unbedarfte Mieter, der noch nie mit dem Recht in Berührung kam.
Natürlich ist klar, wie beschrieben worden ist, dass hier auch nicht alle Ansichten korrekt sein müssen und ja sowieso keine rechtliche Gewähr haben. Aber das ist ja bereits vor einem Posting klar.
Aber gerade welche Gründe z. B. dafür oder dagegensprechen, dass z. B. die Kosten des Anwalts vom VM getragen werden müssten, hilft ja doch eine Art Wahrscheinlichkeit abwägen zu können bzw sein eigenes Risiko kalkulieren zu können. Auch das Nennen von Alternativen ist lohnenswert, gerade wenn denn zunächst kostenlos.

Um ein paar Spekulationen nochmal aufzugreifen die gestern aufgestellt wurden: Der Mieter hat keine neue Wohnung und schläft wie gesagt bei Freunden. Rein rechtlich gesehen müsste man sich bei der Stadt abmelden und würde dann als ohne Wohnhaft gelten. Dann würden aber KV, KFZ und Kontoführung schwierig werden. In der Hoffnung, dass möglichst schnell eine Wohnung gefunden wird, hat der Mieter auch keine Freunde als Aufenthaltsort eintragen lassen, da ja mal alle 2 Wochen die Couch gewechselt wird. Die Bemühung zur Wohnungssuche sind defintiv dar und bereits im 2-stelligen Bereich der Besichtigungen. Aber bereits schon bevor die Wohnung tatsächlich geräumt wurde. Anfühlten tut es sich aber eher wie obdachlos sein.

Des Weiteren möchte ich mich entschuldigen, weil scheinbar die Vorstellung des Szenarios in einem anderen Form hier auf stößt. Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie nie in eine ähnliche Situation kommen in Ihrem Leben. Dass das Szenario in zwei Foren gepostet wurde, liegt nicht etwa an zu viel Langeweile, sondern daran, dass wenn das Szenario vollständig dargestellt und beschrieben wird, es ein so enormes Ausmaß annimmt, dass niemand mehr Interesse und Zeit hat es zu lesen. Dass hat man dort gesagt. Da der Mieter aber verzweifelt nach Hilfe sucht, menschlich und nachvollziehbar, dass nach vielen Kosten und vielen Schwammigkeiten erstmal versucht wird auch andere Möglichkeiten auszuschöpfen und kein böswilliger Hintergrund. Und aus der Erfahrung in dem anderen Forum, dass der ganze Sachverhalt zu lang ist, wurde sich hier eben darauf beschränkt es so kurz wie möglich darzustellen.

Sehen Sie das Problem? Wir das Szenario vollständig geschildert, liest es niemand, wird es gekürzt, wird moniert, dass man nichts sagen könne, weil zu viele Informationen fehlen… es ist zu Mäuse melken…
Da kann man dann natürlich nur raten eben jemanden zu bezahlen, der sich die ganze „Geschichte" anhört. Dass ist auch so passiert. Dem beauftragten Anwalt wurde jeglicher Schriftwechsel, jegliches Gespräch, jeglicher Vorgang mitgeteilt und seitens des Mieters auch in tabellarischer und chronologischer Form aufbereitet. Darüber hinaus wurde jeder Mangel dem Vermieter schriftlich sowie mündlich mitgeteilt mit Fristsetzung. Bei dringlichen Dingen vorab per Fax geschickt.
Nein, es wurde nicht aus Bequemlichkeit alles über den Anwalt kommuniziert. Dieser gab aber mit Mandatierung an, dass der Mieter ab sofort keinen Kontakt mehr mit dem VM haben soll, außer eben aufgrund kurzfristiger Terminabsprachen bzw. Dingen die keinen Aufschub dulden, wie bspw. ein Wasserschaden.

Ich bedanke mich bei allen und wünsche einen schönen Tag und ein gutes Wochenende.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

@Burkhard-Coesfeld

Wenn doch der Fragesteller schon im Juraforum war, warum kaut er dann hier noch mal alles durch? Ich lese gewiss nicht noch andere Foren quer, ich bin mit dem hiesigen durchaus zufrieden. Im übrigen finde ich es lästig den gleichen Quark durch alle Foren zu peitschen, es ist ermüdend.

Wenn Sie es ermüdend finden, und einem Fragesteller nicht helfen wollen, weil Ihnen dessen Ausführungen zu lang sind, oder weil Sie seiner Verlinkung auf weitere Infos einfach nicht folgen wollen, dann können Sie ja so einen Thread einfach mal ignorieren, statt dem Fragesteller einen einzigen Satz hinzuknallen, mit dem Subtext "Du bist blöd, hör auf zu nerven", nämlich ...

"Sie haben einen Anwalt. Der hat Sie ordentlich betreut und wird das gewiss auch weiterhin machen."

zu erteilen. Klar, man weiß vieles nicht über diesen Fall, aber hier bittet jemand um Rat, weil er Zweifel hat an den Ratschlägen die er von Rechtsanwalt und Mieterbund bekommen hat, und wenn die Häfte von der Story stimmt, offenbar zu Recht.

Woher zum Teufel wollen Sie wissen, dass dieser Anwalt den Fragesteller ordentlich betreut hat????

Offensichtlich sitzt der Fragesteller richtig in der Sch***, er hat auf anwaltlichen Rat seine Wohnung fristlos gekündigt, findet keine neue, und wie es aussieht, ist das Geld, was ihm durch Mietminderungen zustand, schnurstraks in die Taschen eines Rechtsanwalts geflossen. Jetzt weiß er nicht mehr weiter.

Man muss da ja nicht helfen wollen und sich reindenken wollen.

-- editiert von Admin

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Wenn Sie es ermüdend finden, und einem Fragesteller nicht helfen wollen, weil Ihnen dessen Ausführungen zu lang sind, oder weil Sie seiner Verlinkung auf weitere Infos einfach nicht folgen wollen, dann können Sie ja so einen Thread einfach mal ignorieren, statt dem Fragesteller einen einzigen Satz hinzuknallen, mit dem Subtext "Du bist blöd, hör auf zu nerven", nämlich ...


Eins vorweg ich HELFE niemandem, ich schreibe hier lediglich meine Meinung; hier jedoch ist meine Meinung RECHTSANWALT !!! forenübergreifend hört der Fragesteller im vorliegenden Fall RECHTSANWALT!!!

Mehr ist dazu nicht zu schreiben.

Nachtrag ... zu dem was Sie hier so ablassen Burkhard-Coesfeld ... das würde ich nur mit Vorsicht lesen, umsetzen würde ich von dem Quark nichts. Ist aber auch nur meine Meinung.

-- Editiert von AltesHaus am 30.06.2017 17:51

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Jetzt weiß er nicht mehr weiter.

Mag sein, jedoch ist das Internet, egal welches Forum keine auf den Fall bezogene Rechtsberatung zulässig, und bricht auch nichts, denn es wurden hier viel geschrieben, doch wesentliche Dinge, welche das Handeln des RA rechtfertigen weg gelassen.
Zitat (von sgjethom):
Nein, es wurde nicht aus Bequemlichkeit alles über den Anwalt kommuniziert. Dieser gab aber mit Mandatierung an, dass der Mieter ab sofort keinen Kontakt mehr mit dem VM haben soll,

Genau das waren Punkte was oben schon erwähnt wurden, was man dem Vermieter einfach selbst mit Schreiben mitteilen hätte müssen, also Mängelanzeigen, welche bisher nicht bekannt waren, die Kosten lassen sich nicht vom Vermieter zurück holen.
Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Woher zum Teufel wollen Sie wissen, dass dieser Anwalt den Fragesteller ordentlich betreut hat?

Weis keiner, bestimmt jedoch keine Personen aus dem Netz, keiner kennt den Schriftverkehr, jedoch im Fall der Dusche hat der Mieter schon mal die Mängelbeseitigung verhindert, und wenn das der RA dann mitbekommen hatte, ist verständlich das er sagt, alles läuft über ihn, denn sein Mandant reagiert nicht im Sinne der durchsetzbaren Anliegen, klar das dann jeder Brief Kohle kostet.
Zudem wenn der Mandant regelmäßig mit Nebenkriegsschauplätzen daher kommt, welche sich niemals durch setzen lassen, na auch die Zeit kostet Geld, jedes Telefonat wird selbstverständlich doch auch abgerechnet, oder gibt es wirklich Personen welche beruflich umsonst arbeiten?

Somit kann man dem TE nur zwei Dinge empfehlen:
1) Wohnung suchen, oder eben Eigentum zu kaufen in Erwägung zu ziehen.
2) Für ein Beratungsgespräch beim Anwalt noch mal ein paar Euronen in die Hand nehmen, und alle Schreiben zeitlich ordnen, sich mit einem RA beraten, was man real noch fordern kann, und mit welchen Chancen, man kann auch gutem Geld, noch mal schlechtes Geld hinter her werfen.

0x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
sgjethom
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend die Damen und Herren,

irgendwie ist es ziemlich erschreckend zu lesen, wie sich hier eine hilfesuchende Fragestellung auch unter Teilnehmern des Forums entwickeln kann. Das war nie Ziel der Beschreibung des Szenarios, sondern lediglich der Versuch verschiedene Meinungen dazu einzuholen, die über die Materie etwas mehr Sachverstand besitzen als der Otto-Normal-Verbraucher.

Im Bereich der Medizin gibt es das Verfahren "informed-consent". Dabei versucht man den Patienten, der natürlich nicht über das Fachwissens des Mediziners verfügen kann, dennoch durch Informationen in einen Zustand zu versetzen, der es ihm ermöglicht eine für seine Situation individuell für ihn als sinnvoll erachtete Entscheidung zu treffen.
So eine Art Idee hatte ich auch vom Recht: Ein Anwalt berät einen Mandaten. Zeigt ihm verschiedene Möglichkeiten, Szenarien auf und schildert warum welche wie wahrscheinlich oder sinnvoll sind. Letztendlich muss der Mandant ja dennoch selbst entscheiden was seiner Ansicht nach die für ihn in seiner Situation sinnvollste Entscheidung ist.

Natürlich kann ich auch nicht beurteilen, welcher Art Sachverstand hinter welchem Pseudonym hier steckt. Wer ist jahrzehntelanger, interessierter Anwalt, wer noch im Studium, wer gar nur interessierter Laie?
Das spielt aber auch in dem Sinne keine Rolle, da jeder für sich selbst mit gesundem Menschenverstand die erhaltenen Antworten einordnen muss. Dabei spielt natürlich definitiv eine Rolle, unabhängig wer es sagt. dass quantitativ weiterhin ganz klar zum weiteren Aufsuchen eines Anwaltes geraten wird. Also, vielen Dank nochmals für die verschiedenen Meinungen.

Ich weiß natürlich nicht, ob es üblich ist in der Juristerei, aber dem Umgang(ston) ist doch sehr gewöhnungsbedürftig. Deshalb kann ich mich auch nur defintiv bedanken, unabhängig davon ob Burkhard-Coesfeld, Laie oder Fachmann ist, Ihre Rat richtig oder vollkommen neben der Spur ist. Sie haben sich zumindest in die Situation des Mieters versucht hineinzuversetzen und das kann Ihnen nur hoch angerechnet werden. Vielen Dank!!!

Natürlich hilft Nettigkeit und Mitgefühl niemandem vor Gericht. Da zählen bloß Fakten. So viel ist klar. Aber ich kann nur zustimmen, dass ja niemand antworten muss der keine Lust hat oder genervt von der Sachlage ist.

Der Mieter hat den Sachverhalt so korrekt und sachlich und komplett geschildert wie es möglich war ( in Abwägung der Diskrepanz, dass es niemand ließt wenn es zu lang ist oder niemand adäquat antworten kann, wenn es zu un-detailliert ist).

Was wirklich dem Sinn eines Forums widerspricht, ist der Umstand, dass wenn mehrfach Gegebenheit konkretisiert werden, diese außer Acht gelassen werden und pauschale, generalisierte Aussagen getroffen werden bzw. Zitate in verkürzter Form dargestellt werden und dadurch der Sinn verändert wird. Ist dies vor Gericht auch so?
Beispielsweise habe ich wiederholt dargestellt, dass die VOLLSTÄNDIGE, CHRONOLOGiSCHE Kommunikation zwischen M und VM, dem beauftragten Anwalt in Originalform ( 80 Din4 Seiten Brief"wechsel", da nicht viel seitens des VM zurück kam) so wie in chronologisch-tabellarischer Form vorliegen. Dennoch wurde von seiten des Anwaltes immer wieder betont, dass keine Aussagen getroffen werden können. Deshalb die Frage: Soll damit also zu einem anderen Anwalt gegangen werden? Oder wenn dies der Weg ist, dann wurde er ja bereits von Anfang an der Beauftragung seitens des Mieters beschritten. Warum also kann der Anwalt keine Auskunft gebe, wenn das der allgemein gültige Rat ist?

Desweiteren wurde zu jedem aufgetretenen Mangel geschildert, das JEDER Mangel seitens des Mieters sowohl telefonisch umgehend als auch schriftlich an den Vermieter gelangt ist. Dies wurde auch in dem längeren Text präzise für jeden aufgetretenen Mangel geschildert. Aufgrund der Resonanz aus dem dortigen Thread, dass der Text einfach zu lang sei, wurde dieser hier eben auf das Notwendigste zusammengekürzt. Dennoch stand bereits im Eingangsthread beschrieben, dass jeder Mangel seitens des Mieters umgehend mündlich und schriftlich angezeigt wurde.
Wenn wirklich Ihre Decke zusammenbricht und Sie sich in diesem Zimmer befinden, dann ist ja nicht das erste was Sie tun ein Einschreiben zu verfassen. Oder etwa doch?
Ich halte es für menschlich, dass man zunächst sich, im zweiten Schritt sein Eigentum in Sicherheit bringt. Dann dass man versucht den Schaden klein zu halten, in dem man Literweise Wasser aufwischt, Eimer, unterstellt etc.damit z. B. nicht noch der Boden aufquillt etc. Dann ruft man den Vermieter erst an. Und erst dann schickt man bei Sicherungen der Situation den schriftlichen Bescheid. Wenn sich der Schaden an einem Freitagabend ereignet, die "zur Verfügung stehenden" Notfallnummern alle ins Leere führen, dann ist Montagmorgen 9 Uhr (geschäftliche Öffnungszeiten) ein Anruf doch das frühst-mögliche. Dass ein Brief auf dem Postweg, selbst beim umgehenden Abschicken am Samstag erst am Dienstag eintrifft, liegt jetzt auch nicht in der Schuld des Mieters. So ist es aber passiert.
Wie oben geschildert, sollte der M keinen Kontakt zu VM aufnehmen AUßER in Ausnahmesituationen wie einem Wasserschaden oder zur Terminfindung. Der RA hat dies immer wieder betont, aber nicht weil der Mieter dumm ist, oder dümmere Sachen tut als der juristisch-unbedarfte Bürger ohnehin, sondern mit der Begründung, dass sobald eine Mandatierung eines Anwaltes vorliegt, diese nicht mehr missachtet werden darf und jeder Kontakt über den Anwalt erfolgen MUSS.
Jetzt kann natürlich gesagt werden, dass das Quatsch ist. Aber wenn ein Mandant einen Anwalt beauftragt und diese Auskunft erhält, dann glaubt er oder sollte er doch seinem Anwalt glauben? Der Anwalt hat immer wieder beteuert, die Kosten aufgrund der fehlenden Rechtschutz gering halten zu wollen, weshalb seitens des Mieters immer in Rücksprache mit dem RA viel selbst erledigt wurde und musste. Beispielsweise erfolgte die fristlose Kündigung, das Aufsetzen des Schreibens etc. durch den Mieter selbst. Damit diese aber einer juristischen Prüfung stand hält wurde diese eben durch den Anwalt gegen gelesen. Dennoch weniger Aufwand als bei Verfassung und Ausführung seitens des RA selbst.
Einerseits ist der Mieter der blöde, der sich nicht wundern braucht, dass er "alles" den RA machen lässt und hohe Kosten erhält andererseits ist der Mieter der blöde der seinen RA missachtet, sich sperrt und juristische falsche Sachen tut.. Versteh das wer will... Ich kann Ihnen versichern, dass in diesem Fall dass maximale an Eigenleistung drin steckt was menschlich möglich ist, und niemals die Anweisung des RAs missachtet wurden.

Beispielsweise der von Ihnen vielfach zitierte Mangel der Duschverglasung: Der längere Thread ist komplett chronologisch. Wie betont, wenn jemand kein Interesse hat diesen zu lesen, muss dies auch nicht geschehen, aber sich zu diesem Punkt zu äußern ohne ihn dann korrekt gelesen zu haben, ist unfair. Zu diesem Zeitpunkt ( 2 Monate nach Anmietung ) hatte der Mieter noch keine anwaltliche Vertretung und halt alles versucht selbst zu managen bzw mit Hilfe des DMB.
Es wurde bei Wohnungsbesichtigung eine Duschverglasung zugesichert, diese wurde bei Übergabe auch schriftlich festgehalten, 2 Monate und etliche Mangelanzeigen später, wurde etwas vollkommen anderes als vereinbart geliefert.
Im Sinne der Schadensminderungspflicht (aber auch einfach menschlich-logisch) dachte der Mieter es wäre besser umgehend den VM anzurufen und die Situation zu klären bevor ein sinnloser, teurerer Einbau erfolgt. Dies ist so geschehen und der VM hat zugestimmt, dass der M. den Einbau verweigern und Fotos schicken soll und dann die Sache geklärt wird.
Dummerweise hat der naive Mieter dieser Aussage vertraut und hat zwei Wochen später die schriftliche Überraschung erlebt. Nach anwaltlicher Beratung habe ich auch mittlerweile gelernt, dass der Einbau hätte zugelassen werden müssen, und anschließend eine erneute Mängelanzeige hätte durchgeführt werden müssen wegen fehlerhafter Ausbesserung. Hinterher ist man immer schlauer.. Aber woher soll man das wissen, wenn man kein Jura studiert hat oder nicht alles den RA machen lässt? Es erscheint menschlich doch einfach logisch. Wenn Sie mit Ihrem VM absprechen, dass er eine Wand weiß streichen wird bevor Sie einziehen und zwei Monate später kommt ein Handwerker mit roter Farbe. Dann lassen Sie den machen und beschweren sich später? Das mag vielleicht juristisch korrekt sein aber widerspricht einem normalen juristischen Laien-Verstand.
Ausgang bezüglich dieses Mangels bestand aber darin, dass eine örtliche Begehung mitsamt Anwalt stattfand. Dabei wurde schriftlich festgehalten, dass eine Duschverglasung installiert werden soll. Zwei Tage später antwortete der V, dass dies doch nicht gemacht wird, trotz 6 anwesender Personen.

Jedenfalls nichts desto trotz: Nachdem 3 Monate Lärm, Dreck, Gerüst, Arbeiten erduldet wurden, zunächst 16x Durchbrüche durch die Decke stattfinden, sowie zwei Wasserschäden, die allesamt NICHT behoben wurden, beauftrage der Mieter einen Anwalt als es unmöglich wurde bei unter 16°C in der Wohnung zu leben. So ist der chronologische Ablauf, wie eben nur im langen Thread geschildert werden konnte.
Es mag ja auch durchaus korrekt sein, dass sich der Mieter zweifelsfrei (für einen Juristen) falsch verhalten hat im juristisch Sinne was die Duschverglasung angeht, dass macht aber natürlich alle anderen Mängel und deren Nicht-Behebung nicht ungeschehen oder besser. Einerseits wurden von diversen Nebenkriegsschauplätzen geschrieben, andererseits wird die Inkorrektheit, die Fakten-Wüste etc. kritisiert.
Ist es wirklich deutsches geltendes Recht, weil sich ein Mieter in einem Mangelfall, der sich im Vergleich der anderen Schäden als Nebenkriegsschauplatz darstellt, juristisch nicht korrekt verhalten hat, sein Recht auf all die anderen Mängel verwirkt ist?
Dann würde umgekehrt ja auch ein einziges Fehlverhalten des VM zur absoluten Forderungsfreiheit seitens dem M führen?

Wenn man ehrlich,gewissenhaft und sachlich ( wozu beispielsweise auch eigene Fehler zählen) sein Anliegen vorträgt, ist die Form der erhaltenen Antworten zum Teil gar unfreundlich.
Vielleicht stehe ich damit alleine aber ein " Boah,Sie sind blöd, haben das eh alles selbst verschuldet und nerven mit Ihrem Text, suchen Sie sich gefälligsten einen Anwalt anstatt hier zu nerven" oder ob man schreibt: " Nach Schilderung des Falls, kann ich Ihnen nur ans Herz legen, sich weiterhin juristisch vertreten zu lassen. Sollten Sie zweifel haben an Ihrem Anwalt, dann versuchen sich einen Neuanfang mit wem anders. Um hier auch bloß eine vage Einschätzung zu erhalten, ist der Fall einfach zu komplex." oder man antwortet einfach gar nicht oder nur auf Teilaspekte , wenn man eben so genervt ist, ist ja alles freiwillig hier. Aber ich betrachte es jetzt einfach mal als gutes Training für einen rauen Umgangston vor Gericht. Also auch hierfür vielen Dank!

Natürlich gilt dies nicht für alle Beiträge. Wie mehrfach betont, kann ich nur herzlich für die zahlreichen Meinungen danken.

Ein schönes Wochenende alle zusammen.




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#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich lese diese Textwand nicht, ich habe es versucht bei "Medizin .... " habe ich dann aufgehört.

Sie wollen eine Rechtsberatung? Dann nehmen SIe sich einen Anwalt. Sie haben kein Geld für einen Anwalt? Dann in Gottes Namen gehen sie zu so einem lustigen Mieterverein.

0815Frager hat Ihnen sehr ordentlich und freundlich erläutert, warum zum einen hier Ihnen keiner eine Rechtsberatung gibt (es sei denn, Sie holen einen hiesigen Anwalt hinzu, das geht auch, einfach Button drücken) und warun Sie in der Vergangenheit haben draufzahlen müssen. Dem ist nichts hinzuzufügen.


-- Editiert von AltesHaus am 01.07.2017 13:46

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