Hallo zusammen,
die schweizerische Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl
per Einschreiben an mich versandt. Ich habe dieses Einschreiben jedoch nicht erhalten und auch keine Benachrichtigung dafür erhalten. Das Einschreiben ist an den Absender zurückgegangen. Auf dem Einschreiben ist vermekt das es nicht abgeholt wurde (ich habe ein Bild davon gesehen).
In der Schweiz gilt die sogenannte Zustellfiktion. Das bedeutet, dass das "Nicht-Abholen" des Einschreibens als Zustellung gewertet wird.
Für mich bedeutet dies, dass ich bin nun verurteilt, weil ich keinen Einspruch eingelegt habe. (Wie sollte ich auch ohne den Brief zu erhalten!!!). Besonders ärgerlich ist, dass ein Einspruch mit grosser Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt hätte.
Beim Abfragen des Sendungsstatus auf deutschepost.de steht: Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt.
Ich habe bereits mehrmals bei der Post angerufen und auch schon mehrere schriftliche Beschwerden geschickt. Aber bei der Post ist ,egal wen ich kontaktiere, niemand wirklich verantwortlich, darf keine schriftlichen Auskünfte geben oder bedauert nur meine "entstandenen Unannehmlichkeiten".
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat jemand eine Idee wie ich von der Post das Eingeständnis eines "überwiegend wahrscheinlichen" Fehlers erwirken kann?
Ich bin über jegliche Hilfe dankbar.
Beste Grüße
Flux
keine Benachrichtigungskarte für Einschreiben erhalten
10. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2017 | 23:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Benachrichtigungskarte für Einschreiben erhalten
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#1
Antwort vom 11. Januar 2017 | 00:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Es dürfte hier wohl daran scheitern, das man dem Zusteller den Fehler nicht wird nachweisen können.
Und jetzt?
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