kein eingetragenes Wohnrecht

31. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
O.S.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)
kein eingetragenes Wohnrecht

Hallo,

meine Mutter ist alleinige Eigentümerin eines Zweifamilienhauses.

In einer der beiden Wohnungen haben, ohne ein im Grundbuch eingetragenes oder anderweitig vereinbartes lebenslanges Wohnrecht ca. 35 Jahre meine Großeltern mietfrei gewohnt. Mein Opa ist vor einigen Jahren verstorben und meine Oma ist seit Februar diesen Jahres pflegebedürftig und nicht mehr in der Lage alleine zu wohnen.

Der Bruder meiner Mutter hat die Betreuung meiner Oma beantragt. Sie lebt nun in seinem Haus und wird von ihm und seiner Frau versorgt.

Meine Mutter möchte nun, daß die jetzt leerstehende Wohnung in ihrem Haus geräumt wird. Mein Onkel als Betreuer verweigert das. Er hat sogar das Schloß ausgetauscht, so daß meine Mutter die Wohnung nicht mehr betreten kann. Außerdem ist er der Meinung, daß zukünftige Mieteinnahmen aus der Wohnung meiner Oma zustehen.

Kann aus dieser jahrelangen mietfreien Nutzung, aber keinem eingetragenen lebenslangen Wohnrecht eine solcher Anspruch hergeleitet werden?
Wie kann meine Mutter diese Wohnung frei bekommen?
Kann man solch ein Nutzungsverhälnis kündigen?

Viele Grüße
O.S.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ein schuldrechtlich vereinbartes (nicht im Grundbuch eingetragenes) Wohnrecht ist ebenso gültig wie ein dingliches (im Grundbuch eingetragen). Es hat sogar einige Vorteile, beispielsweise daß es im Wege einer Zwangsversteigerung nicht erlischt.

Allerdings kommt es sehr auf den Vereinbarungstext an und der ist im vorliegenden Fall nicht klar, nicht einmal, daß es einen gibt.

Ist es nur ein geduldetes Wohnen, kann das Nutzungsverhältnis jederzeit beendet werden und dann ist ein Räumung u.U. gerechtfertigt, wenn die Nutzung beendet ist.
Aufgrund der langen Dauer wird sich jedoch die Interpretatiion als lebenslanges Wohnrecht (zumindest als Zusage) aufdrängen und dann beendet auch eine Pflege dies nicht, sondern nur der Tod. Insofern ist die Oma (oder der Betreuer) berechtigt, unterzuvermieten und dann stehen die Mieteinnahmen der Oma zu-

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
O.S.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Wolfgang,

danke für deine Antwort.

Es gibt kein schuldrechtlich vereinbartes Wohnrecht und auch kein dingliches. Außerdem gibt es auch keine andere schriftliche oder mündliche Vereinbarung in irgendeiner Form.

Meine Mutter hat für den Bau des Hauses damals eine Summe Geld bekommen, was auch als Hypothek im Grundbuch eingetragen wurde. Diese Hypothek ist aber ohne irgendwelche Bedingungen schon vor vielen Jahren gelöscht worden, weil meine Großeltern ja keine Miete zahlten.

Kann man aus dieser langen Zeit des unentgeltlichen Wohnens und somit auch einer großen finanziellen Unterstützung, die meine Großeltern dadurch erhalten haben ein lebenslanges Wohnrecht ableiten?

Gruß O.S.



5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Habe ich das richtig verstanden?
Deine Mutter hat das Haus gebaut und bekam eine größere Summe Geld von ihren Eltern. Das haben die quasi abgewohnt.
Dann war das kein Wohnrecht, sondern eine Mietvorauszahlung.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
O.S.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Alida,

Du hast das so schon richtig verstanden. Es ist nur so, daß die Summe nicht so groß war, daß man damit 35 Jahre in einer Wohnung wohnen kann. Daher haben meine Großeltern auch geraume Zeit mietfrei gewohnt und nur die anfallenden Nebenkosten gezahlt.

Gruß O.S.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Im Gegensatz zu einem dinglichen Wohnrecht (Grundbucheintragung) ist ein schuldrechtliches Wohnrecht kündbar.

Nach meiner Meinung gelten hier die Kündigungsbestimmungen des Mietrechtes im BGB. Daher denke ich, dass hier eine erleichterte Kündigung nach § 573a BGB in Frage kommt.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
O.S.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Wir werden versuchen das Beste draus zu machen.

Gruß O.S.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

@hh
Betrachtest du das auch wie ich:
Eigentlich handelt es sich gar nicht um ein Wohnrecht, vor allem da nichts eingetragen oder vertraglich vereinbart wurde, sondern um eine kostenlose Nutzung von Wohnraum durch die Eltern.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
O.S.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

darf der Bruder meiner Mutter als Betreuer der Oma eigentlich einfach so, ohne Benachrichtigung, das Schloß austauschen, so das nur noch er die Wohnung betreten kann?

Gruß O.S.

-- Editiert von O.S. am 02.08.2004 09:07:03

7x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

@alida
Ja, das sehe ich genau so.

Ich bin mir nicht darüber im Klaren, ob es zwischen schuldrechtlichem Wohnrecht und kostenloser Überlassung überhaupt unterschiedliche Rechtsfolgen gibt. Mir fallen auf Anhieb keine ein.

Daher gehe ich davon aus, dass dieser Fall entsprechend des Mietrechtes gehandhabt wrden kann.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jim-Panse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

ja

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
O.S.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

Meine Oma lebt nach wie vor bei meinem Onkel, der mittlerweile ihr Betreuer ist, in Pflege und hat ihre Wohnung nicht geräumt. Sie ist leider sehr pflegebedürftig, kann nicht mehr alleine aufstehen, kann ihre Beine selbst im Bett nicht mehr alleine in eine andere Position bringen, man muß sie zu zweit in einen Rollstuhl heben, etc.

Wir sind der Meinung, daß sie in diesem Zustand nicht mehr alleine in eine Wohnung zurückkehren kann. Ihr Betreuer, mein Onkel, sieht das vollkommen anders. Er behauptet, daß sie in ihre Wohnung zurückkehren kann, und außerdem ein lebenslanges Wohnrecht hätte, das aber nirgendwo festgelegt wurde, weder schriftlich, noch mündlich, auch nicht im Grundbuch. Er würde dann als Betreuer ca 200 km weit weg wohnen.

Zwischenzeitlich hat meine Mutter Klage eingereicht und bittet, ihre Mutter die Wohnung zu räumen. Dem setzt mein Onkel eine Bitte zur Klageabweisung entgegen, mit der Begründung, meine Oma könne alleine in ihrer Wohnung leben, außerdem hätte sie lebenslanges Wohnrecht.
Die Sache ist also noch nicht ausgestanden und wir müssen weiter abwarten.
Viele Grüße
O.S.

5x Hilfreiche Antwort

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