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kein Kostenvoranschlag erhalten vom Maler

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kein Kostenvoranschlag erhalten vom Maler

Hallo an Alle,

meine Mutter (gutgläubige Rentnerin) ist umgezogen und hat von einem Maler einen Kostenvoranschlag für die Teilrenovierung (Küche und Bad tapezieren und alle Räume weiss streichen) ihrer alten Wohnung haben wollen. Trotz mehrmaliger Aufforderung hat sie diesen nicht bekommen. Bei der Schlüsselübergabe an den Maler hat selbiger nochmal versprochen einen Kostenvoranschlag zu schicken was aber ausblieb. Nun hat der Maler die Wohnung renoviert und die Rechnung kam auch. Diese ist aber weitaus höher als meine Mutter angenommen hat.
Nun ist die Frage ob sie die Möglichkeit hat dagegen vorzugehen. Denn hätte sie gewusst wie teuer das ist, hätte sie nur die Tapezierarbeiten durchführen lassen und das anbringen der Farbe in der Wohnung hätte ich erledigt.

Gruss.


von Grossfuerst am 07.06.2011 15:38
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>kein Kostenvoranschlag erhalten vom Maler
Hallo,
ähm nö!
Wenn der Maler keinen KVA geleistet hat (sie hätte einen anderen anfragen können), und den Auftrag erteilt hat, muss sie auch zahlen!
Gutgläubigkeit schützt LEIDER nicht unbedingt vor "Stafe"!



von CBW am 07.06.2011 20:50
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>kein Kostenvoranschlag erhalten vom Maler
Zunäczhst stellt sich die Frage, warum der Auftrag erteilt wurde, wenn der MKaler einen KV verweigert. Klingeln da keine Alarmglocken?

Wenn überhaupt keine Vergütung bzw. Vergütungshöhe vereinbart war gilt:

Es bleibt nur die Mögtlichkeit eine Info einzuholen, was üblicherweise die Renovierung gekostet hätte (diee muss natürlich auch stimmen). Wenn die Rechnungssumme dem entspricht muss die Summe auch bezahlt werden.

Der Maler kann also nicht verlangen was er will. Mangels Vereinbarung hat er aber Anspruch auf die übliche Vergütung.



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von Stefan 5 am 07.06.2011 21:32
Status: Unsterblich (3963 Beiträge)
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>kein Kostenvoranschlag erhalten vom Maler
Danke erstmal für Eure Antworten.

Also es war ja noch circa 1 Woche Zeit zwischen Schlüsselübergabe und Anfang der Malerarbeiten und der Maler hatte versprochen in dieser Zeit noch einen KV zu zuschicken. Sie wohnte auf dem Dorf und hatte eben Vertrauen gehabt.
Die Rechnung für die Malerarbeiten war ja von der Höhe her ok. Mein Preisvergleich brachte seine Rechnung ins gute Mittelfeld. Das Problem ist halt nur das wenn meine Mutter die Kosten vorher gewusst hätte, wäre der Auftrag so nicht zustande gekommen.

Gruss.


von Grossfuerst am 08.06.2011 08:36
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>kein Kostenvoranschlag erhalten vom Maler
Dann hätte man den Maler nicht anfangen lassen dürfen.

Wenn man weiß, dass der KV nicht erstellt wurde weiß man doch auch, dass man keinen Überblick über die Gesamtkosten hat, wenn die Arbeit losgeht.

Zu hoffen, dass es schon nicht so schlimm wird ist kein juristisches Argument eine Zahlung zu mindern.

Wie sollte eine Lösung hier denn auch konkret aussehen? Einen Teil der Kosten nicht zahlen zu müssen? In welcher Höhe denn? Und wie soll dieser berechnet werden?

Die Arbeit wurde in Auftrag gegeben. Der verlangte Lohn dafür entspricht der allgemeinen Vergütung. Da bleibt leider nur die Zahlungsverpflichtung.

See können ja versuchen auf dem Kulanzweg einen Nachlass zu erreichen (Mutter habe kaum Geld... Habe nicht damit gerechnet, dass es so teuer werde...usw.).

Rechtlich sehe ich aber keinen Weg.




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von Stefan 5 am 08.06.2011 15:35
Status: Unsterblich (3963 Beiträge)
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