>kein Kostenvoranschlag erhalten vom Maler
Dann hätte man den Maler nicht anfangen lassen dürfen.
Wenn man weiß, dass der KV nicht erstellt wurde weiß man doch auch, dass man keinen Überblick über die Gesamtkosten hat, wenn die Arbeit losgeht.
Zu hoffen, dass es schon nicht so schlimm wird ist kein juristisches Argument eine Zahlung zu mindern.
Wie sollte eine Lösung hier denn auch konkret aussehen? Einen Teil der Kosten nicht zahlen zu müssen? In welcher Höhe denn? Und wie soll dieser berechnet werden?
Die Arbeit wurde in Auftrag gegeben. Der verlangte Lohn dafür entspricht der allgemeinen Vergütung. Da bleibt leider nur die Zahlungsverpflichtung.
See können ja versuchen auf dem Kulanzweg einen Nachlass zu erreichen (Mutter habe kaum Geld... Habe nicht damit gerechnet, dass es so teuer werde...usw.).
Rechtlich sehe ich aber keinen Weg.
-----------------
" "
von Stefan 5 am 08.06.2011 15:35
Status: Unsterblich (3963 Beiträge)
Userwertung:
3,4
(von 67 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden