kaufvertrag über Kaufvertrag

24. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb468662-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
kaufvertrag über Kaufvertrag

Hallo alle zusammen. Ist etwas kompliziert aber versuche mein glueck.
Es handelt sich um ein kaufvertrag zwischen Partei 1 und 2.In dem Kaufvertrag geht es um ein reinrassigen Hund.
Partei 2 hat bisher von den gesammten kosten nur 200 euro bezahlt (Gesamtsumme1500€) Partei 2 hat aus gesundheitlichen gruenden den nicht fertig bezahlten Hund an partei 3 weiter gegeben und 400 euro erhalten. Diese 400 Euro aber nicht weiter gegeben an Partei 1.
Ein Kaufvertrag zwischen partei 2 und 3 ist nicht gueltig solang partei 1 und 2 eben noch offene rechnung hat.
Partei 3 mag den Hund aber auf alle FAELLE behalten.Partei 3 hat sich mit Partei 1 in Verbindung gesetzt und Partei 2 wird angezeigt von Partei 1.
Partei 3 und Partei 1 sind nun so verblieben das der Hund bleiben kann wenn Partei 3 noch geld zahlt. Ist der Hund dann bezahlt bekommt partei 3 die Ahnentafel.
Partei 2 ist aus dem Schneider in dem Moment. aber glaub wenn partei 1 ne anzeige schaltet gegen Partei 2 wegen Vertragsbruch. Was kann denn da im schlimmsten Fall passieren???
Danke und lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von fb468662-93):
Ein Kaufvertrag zwischen partei 2 und 3 ist nicht gueltig solang partei 1 und 2 eben noch offene rechnung hat.

Das ist schlicht falsch



Zitat (von fb468662-93):
Partei 2 hat aus gesundheitlichen gruenden den nicht fertig bezahlten Hund an partei 3 weiter gegeben und 400 euro erhalten.

Ist das die komplette Summe die 2 + 3 vereinbart haben?



Zitat (von fb468662-93):
Partei 3 und Partei 1 sind nun so verblieben das der Hund bleiben kann wenn Partei 3 noch geld zahlt.

Die fehlende Summe die 2 noch 1 schuldet?



Zitat (von fb468662-93):
Partei 2 ist aus dem Schneider in dem Moment.

Gibt es ein Schriftstück, das das beinhaltet und von 1, 2 und 3 unterschrieben wurde?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb468662-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

zwischen partei 2 und 3 waren 400 euro ausgemacht insgesamt die Partei 2 bekam...wurde quittiert zwischen partei 2 und 3

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb468662-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb468662-93):
Ein Kaufvertrag zwischen partei 2 und 3 ist nicht gueltig solang partei 1 und 2 eben noch offene rechnung hat.

Das ist schlicht falsch



Zitat (von fb468662-93):
Partei 2 hat aus gesundheitlichen gruenden den nicht fertig bezahlten Hund an partei 3 weiter gegeben und 400 euro erhalten.

Ist das die komplette Summe die 2 + 3 vereinbart haben?



Zitat (von fb468662-93):
Partei 3 und Partei 1 sind nun so verblieben das der Hund bleiben kann wenn Partei 3 noch geld zahlt.

Die fehlende Summe die 2 noch 1 schuldet?

nicht ganz Partei 1 und 3 haben ausgemacht das sie noch 900 euro zahlen. Partei 2 hat sich verpflichtet die 400 euro an partei 1 zu zahlen. Ob es so auch erfolgt keine Ahnung.

Zitat (von fb468662-93):
Partei 2 ist aus dem Schneider in dem Moment.

Gibt es ein Schriftstück, das das beinhaltet und von 1, 2 und 3 unterschrieben wurde?
Nein gibt es nicht

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Dann sollten 2 und 3 versuchen das zu ändern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb468662-93):
Partei 3 mag den Hund aber auf alle FAELLE behalten.


Warum auch nicht. Partei 3 hat den Hund doch per gültigem Kaufvertrag von Partei 2 gekauft und den Kaufpreis bezahlt. Ergo: sein Hund.

Zwischen Partei 1 und Partei 3 gibt es keine Vertragsbeziehung.

Die Schulden, die Partei 2 noch aus dem Ursprungskauf bei Partei 1 hat, sind zwischen diesen beiden zu regeln. Wobei Partei 2 natürlich Ungemach droht, wenn sie der Verpflichtung nicht nachkommt, und Partei 1 die Forderung einklagt oder sogar Strafanzeige stellt.

Berry

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