Hallo ich arbeite in einem mittelgroßen Betrieb. Da es immer wieder zu Kassen Differenzen gekommen ist hat mir der Arbeitgeber die fehlenden Beträge von den überstd abgezogen. In meinem Vertrag steht auch das "Entstandene kassendifferenzen werden dem an diesem Tag arbeitenden Personal von Gehalt abgezogen. Kann keine bestimmte Person für die Fehlbeträge verantwortlich gemacht werden,wird die Differenz anteilig auf alle verkäufer umgelegt".
So jetzt meine frage: darf er das einfach so?
Den eine mankovereinbarung gibt es nicht!
Und was kann ich dagegen tun?
Wir haben meistens immer zu zweit Zugriff auf die Kasse. Ich habe auch nur durch einen Zufall davon erfahren das es Differenzen gab. Danke für eure Hilfe
kassendifferenzen Bitte um rat
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn es kein Mankogeld gibt, hat dein Arbeitgeber überhaupt keine Veranlassung, Geld von dir oder sonstwem einzubehalten. Vollkommen unmöglich ist es jedoch, alle in Regress zu nehmen, wenn ein einzelner nicht verantwortlich zu machen ist.
-- Editiert von blaubär+ am 21.09.2016 21:02
Guten Abend,
der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass Mankogeld auf verursachende Personen zugeordnet werden kann. Eine kollektive Haftung von Kassierern ist unzulässig.
Mit freundlichem Gruß
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatUnd was kann ich dagegen tun? :
Dem Arbeitgeber ein Einschreiben senden, das er den rechtswidrigen Abzug der Kassendifferenzen unverzüglich jedoch bis spätestens TT.MM.JJJJ (mindestens 14 Tage) zu korrigieren hat.
Falls die Frist ergebnislos verstreicht, das ganze einklagen.
Und sich schon mal nach einem neuen Job umsehen.
Wenn es aber einen Betriebsrat geben würde könnte der sich um die Frage kümmern.
Einen Betriebsrat haben wir nicht. Noch eine Frage wenn ich von 8.00 Uhr bis 14 Uhr arbeite bin ich vom Gesetz her gezwungen 30 min Pause zu machen? Ich denke nicht... über 6std muss mann Pause machen oder liege ich total falsch?
Nach 6 h Arbeit MUSS eine Pause von mind. 30 Min. sein. Das ist oft auch im Sinn von TZ-Kräften, die die Pause dann auf den Heimweg legen. Andererseits kann ein AG durchaus auch Pausen vorschreiben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten