kassendifferenzen Bitte um rat

21. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Blitzlicht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
kassendifferenzen Bitte um rat

Hallo ich arbeite in einem mittelgroßen Betrieb. Da es immer wieder zu Kassen Differenzen gekommen ist hat mir der Arbeitgeber die fehlenden Beträge von den überstd abgezogen. In meinem Vertrag steht auch das "Entstandene kassendifferenzen werden dem an diesem Tag arbeitenden Personal von Gehalt abgezogen. Kann keine bestimmte Person für die Fehlbeträge verantwortlich gemacht werden,wird die Differenz anteilig auf alle verkäufer umgelegt".
So jetzt meine frage: darf er das einfach so?
Den eine mankovereinbarung gibt es nicht!
Und was kann ich dagegen tun?
Wir haben meistens immer zu zweit Zugriff auf die Kasse. Ich habe auch nur durch einen Zufall davon erfahren das es Differenzen gab. Danke für eure Hilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn es kein Mankogeld gibt, hat dein Arbeitgeber überhaupt keine Veranlassung, Geld von dir oder sonstwem einzubehalten. Vollkommen unmöglich ist es jedoch, alle in Regress zu nehmen, wenn ein einzelner nicht verantwortlich zu machen ist.

-- Editiert von blaubär+ am 21.09.2016 21:02

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass Mankogeld auf verursachende Personen zugeordnet werden kann. Eine kollektive Haftung von Kassierern ist unzulässig.

Mit freundlichem Gruß

Signatur:

Blaki

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Blitzlicht ):
Und was kann ich dagegen tun?

Dem Arbeitgeber ein Einschreiben senden, das er den rechtswidrigen Abzug der Kassendifferenzen unverzüglich jedoch bis spätestens TT.MM.JJJJ (mindestens 14 Tage) zu korrigieren hat.

Falls die Frist ergebnislos verstreicht, das ganze einklagen.



Und sich schon mal nach einem neuen Job umsehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn es aber einen Betriebsrat geben würde könnte der sich um die Frage kümmern.

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#5
 Von 
Blitzlicht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Betriebsrat haben wir nicht. Noch eine Frage wenn ich von 8.00 Uhr bis 14 Uhr arbeite bin ich vom Gesetz her gezwungen 30 min Pause zu machen? Ich denke nicht... über 6std muss mann Pause machen oder liege ich total falsch?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nach 6 h Arbeit MUSS eine Pause von mind. 30 Min. sein. Das ist oft auch im Sinn von TZ-Kräften, die die Pause dann auf den Heimweg legen. Andererseits kann ein AG durchaus auch Pausen vorschreiben.

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