Hallo, 2Kinder: 16 Jahre/ Azubi und 21 Jahre/ Schüler.Der Azubi bekam von Juli05-Dez05 keinen Unterhalt mit der Begründung ,er würde ja selbst verdienen.
Der Schüler bekam den Unterhalt gekürzt weil die Mutter 450.-verdient.
Laut D´Tabelle müsste der 16Jährige 105.-bekommen,der 21Jährige Schüler 322.-(er hat 245.- bekommen).
Meine Frage wäre nun: Kann man Kindesunterhalt für die Vergangenheit fordern?Wenn ja,für wie lange?
Danke schon mal!!!
kann man Kindesunterhalt rückwirkend geltend machen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
falls unterhaltsvorschuss vom jugendamt gezahlt wurde sind die beträge richtig , falls nicht muss der unterhaltspflichtige nicht nachzahlen da die monate eben schon zurückliegen . so mein stand des wissens laut jugendamt
@ Julia
Da die Kinder schon so alt, werden sie keinen UV bekommen haben!!!!
Besteht ein Titel?
Dann kann klar gefordert werden.
Wurde zur Zahlung aufgefordert?
Dann kann auch gefordert werden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
für beide Kinder gibt es eine Urkunde/Unterhaltstitel .Die sind jedoch von 2003.
Der Unterhaltsverpflichtende hat so wie es aussieht weit mehr verdient als angenommen.Er hätte viel mehr Unterhalt zahlen können.Sollen die Kinder hier Nachforschungen anstellen?
-----------------
"Thomasso"
ach habe was vergessen:
im Juli05 wurde das erste mal aufgrund der neuen Düsseldorfer Tabelle aufgefordert zu zahlen,was aber nicht geschah!
Dazu kam noch ,dass der
zu Zahlende einen 8Wöchigen Ferienjob des 16 Jährigen kritisiert.Er meinte wenn da 1000 Euro verdient werden ,dann muss er hier auch keinen Unterhalt bezahlen!
Stimmt das?
Gruß Thomasso
-----------------
"Thomasso"
-- Editiert von Thomasso am 15.01.2006 00:55:20
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
15 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten