kann ich Vater Haus abkaufen mir Darlehen, wo er und ich Darlehensnehmer sind?

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)
kann ich Vater Haus abkaufen mir Darlehen, wo er und ich Darlehensnehmer sind?

Ich möchte meinem Vater ein Haus abkaufen.
Dazu muss ich von der Bank ein Darlehen aufnehmen. Wegen meiner schlechten Bonität ist die Bank aber nur bereit mir ein Darlehen zu geben, wenn mein Vater der zweite Darlehensnehmer wird.
In dem Darlehen soll ich also der erste Darlehensnehmer werden und mein Vater der zweite Darlehensnehmer.
Eigentümer des Darlehens soll ich werden.

Kann ich denn überhaupt mit einem Darlehen, bei welchem mein Vater auch Darlehensnehmer ist, meinem Vater ein Haus abkaufen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Da fragt man am besten die Hausbank. Ob die von dem Vorhaben eher begeistert, oder abgeneigt ist wird sich dann zeigen.

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#2
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Hausbank ist das egal.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es möglich ist, dass Eigentümer eines Darlehens und Darlehensnehmer zwei verschiedene Personen sind. Ist das möglich?

Ist es möglich, dass ich und mein Vater Darlehensnehmer sind, ich aber der alleinige Eigentümer des Darlehens? Und ich kann dann mit dem Darlehen meinem Vater das Haus abkaufen?

Steht in einem Darlehensvertrag drin, wer der Eigentümer des Darlehens ist? Ich dachte immer Eigentümer des Darlehens und Darlehensnehmer sind identisch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Was soll denn der Eigentümer eines Darlehens sein?
Entweder man ist Darlehensnehmer oder nicht. Entweder man ist Bürge für ein Darlehen oder nicht. Entweder das Darlehen wird im Grundbuch als Grundschuld eingetragen oder nicht.
Ich wüsste nicht worauf sie jetzt genau hinaus wollen. Die Bank möchte am Ende des Tages nur ihr Geld sehen. Dazu benötigt sie mehr mal mehr oder weniger Sicherheiten.

Am Ende des Tages könnte ihr Vater auch noch einen Kredit aufnehmen, ihnen das Geld schenken und sie kaufen Ihm das Haus ab. Das spielt alles keine Rolle, solange die Bank dabei mitspielt, also zB. dieser fiktive Kredit nicht Zweckgebunden wäre.

-- Editiert von Guruhu am 28.06.2017 07:41

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#4
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich weiß auch nicht genau was der Eigentümer eines Darlehens sein soll. Eine Bank mit der ich telefoniert habe, hat mir gesagt, dass ich Eigentümer eines Darlehens sein kann und mein Vater und ich beide Darlehensnehmer werden können.
Für mich klang das auch etwas merkwürdig, daher habe ich hier im Forum gefragt.

Frage: Wenn ich und mein Vater Darlehensnehmer sind, wem gehört denn dann das Geld aus dem Darlehen?????

Die Bank schreibt das Geld aus dem Darlehen auf einem Konto gut, aber wem gehört das Geld ?? Mir oder meinem Vater?

Also bist du auch der Meinung, dass es möglich ist, dass ich und mein Vater Darlehensnehmer sind und dann kaufe ich meinem Vater mit dem Geld aus dem Darlehen sein Haus ab ?

Ich dachte zuerst, dass das nicht möglich ist, weil dann ja der Vater das Haus an sich selbst verkauft.
Der Vater kann sich ja nicht selbst das Haus abkaufen. Daher dachte ich, dass ich der alleinige Darlehensnehmer sein muss, um meinem Vater das Haus abkaufen zu können.

Oder soll ich diese Frage lieber in dem Nachbar-Forum "Bankrecht" stellen? Ich war mir nicht sicher, ob die Frage hierher gehört.

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Aha. Da kommt ja langsam etwas Klarheit in die Sache. Vermutlich meinte die Bank "Eigentümerdarlehen". Das sind vom Zinssatz gesehen recht günstige Darlehen, welche keine "Sicherheiten" benötigen. Wenn also jemand Eigentümer eines Hauses ist könnte er sich X€ leihen um zB. Renovierungen durchzuführen.
Nochmals: es ist im Grunde völlig egal woher welches Geld wie kommt. Am Ende des Tages muss nur die Bank und deren ggf. eingetragene Grundschuld "befriedigt" werden.
Ihr Vater könnte Ihnen das Haus auch schenken. Das hat alles keine rechtliche Relevanz. Außer das Haus stellt eben die Sicherheit für ein Darlehen da. Aber das sollte man eben mit der Bank klären.
Grundsätzlich mal ein Lebenstipp: solche Sachen klärt man wohl am Besten in einem persönlichen Gespräch mit der Bankberater. Nicht telefonisch. Wenn man etwas nicht verstanden hat, sollte man schlichtweg erneut nachfragen.

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#6
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):

Ihr Vater könnte Ihnen das Haus auch schenken. Das hat alles keine rechtliche Relevanz. Außer das Haus stellt eben die Sicherheit für ein Darlehen da. Aber das sollte man eben mit der Bank klären.
Grundsätzlich mal ein Lebenstipp: solche Sachen klärt man wohl am Besten in einem persönlichen Gespräch mit der Bankberater. Nicht telefonisch. Wenn man etwas nicht verstanden hat, sollte man schlichtweg erneut nachfragen.


Das Haus ist auch die Sicherheit für das Darlehen!! Welche rechtliche Relevanz hat das jetzt?

Ich habe diese Frage auch dem Bankberater gestellt, er meint ich kann meinem Vater mit dem Geld aus dem Darlehen das Haus abkaufen, auch wenn er und ich gleichzeitig Darlehensnehmer sind.

Aber was ist wenn diese Auskunft falsch ist. Wer haftet dann dafür?

Die gleiche Frage habe ich einem zweiten Bankberater gestellt und er meinte nur, ich soll einen Steuerberater fragen. Was natürlich eine blöde Antwort ist, weil dies gar nichts mit Steuern zu tun hat!

Für mich ist immer noch unklar, wer der Eigentümer des Geldes aus dem Darlehen ist, wenn es 2 Darlehensnehmer gibt.

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#7
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Darlehen wird mit einer Grundschuld besichert.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Das Geld "gehört" grundsätzlich erstmal der Bank, solange bis die es ausbezahlt.
Wohin sie es dann auszahlt und wem es dann gehört regelt der Kaufvertrag für das Haus zwischen deinem Vater und dir.
In der Regel dürfte das dann der Verkäufer, also dein Vater sein.
Für das Darlehen haften tun dann beide Darlehensnehmer in vollem Umfang, völlig egal wer erster und zweiter Darlehensnehmer ist. Jeder haftet für alles!
Wem das Haus gehört ist für die Bank erstmal zweitrangig, solange alle zukünftigen Eigentümer bei der Grundschuldbestellung mitwirkten.
Wie wäre es wenn ihr einfach einen niedrigeren Kaufpreis vereinbart, den du dir leisten kannst.
VG PR

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Das Geld "gehört" grundsätzlich erstmal der Bank, solange bis die es ausbezahlt.
Wohin sie es dann auszahlt und wem es dann gehört regelt der Kaufvertrag für das Haus zwischen deinem Vater und dir.
In der Regel dürfte das dann der Verkäufer, also dein Vater sein.
Für das Darlehen haften tun dann beide Darlehensnehmer in vollem Umfang, völlig egal wer erster und zweiter Darlehensnehmer ist. Jeder haftet für alles!
Wem das Haus gehört ist für die Bank erstmal zweitrangig, solange alle zukünftigen Eigentümer bei der Grundschuldbestellung mitwirkten.
Wie wäre es wenn ihr einfach einen niedrigeren Kaufpreis vereinbart, den du dir leisten kannst.
VG PR


Danke.
Einen niedrigeren Kaufpreis könnte ich mir ohne Darlehen auch nicht leisten. Wir nehmen sowieso den niedrigst möglichsten Kaufpreis, den das Finanzamt akzeptiert. Wie und wo erfahre ich überhaupt den niedrigst möglichsten Kaufpreis, den das Finanzamt akzeptiert? Ich muss dem Notar ja einen Kaufpreis sagen.

Steht in dem notariellen Kaufvertrag drin, dass die Bank das Darlehen an den Verkäufer (also meinen Vater) ausbezahlt?

Ich dachte die Bank zahlt das Darlehen an die beiden Darlehensnehmer (also mich oder meinen Vater) aus.
Wenn die Bank das Darlehen an mich ausbezahlt, dann würde ich das Geld als Kaufpreis an meinen Vater überweisen.

Wird das Geld aus dem Darlehen also gar nicht auf meinem Konto gutgeschrieben, sondern von der Bank direkt an den Verkäufer des Hauses (=mein Vater) ausbezahlt?

-- Editiert von happy2 am 28.06.2017 15:03

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Der niedrigste mögliche Kaufpreis, welchen das Finanzamt akzeptiert ist 0,01€
Für gewöhnlich hat es kein Interesse einen Hausmauf zu beeinflussen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Der niedrigste mögliche Kaufpreis, welchen das Finanzamt akzeptiert ist 0,01€
Für gewöhnlich hat es kein Interesse einen Hausmauf zu beeinflussen


Das stimmt nicht. Wenn das Haus 500.000 € Wert ist und ich kaufe das Haus meinem Vater für 0,01 € ab, dann wertet das Finanzamt das als Schenkung und nicht als Kauf. Mit der Folge das Schenkungssteuer bezahlt werden muss. Das will ich vermeiden.

Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort auf Beitrag Nr. #9 erhalte.

-- Editiert von happy2 am 28.06.2017 16:45

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Und dennoch wird der Kaufpreis akzeptiert. Also ich würde lieber 0.01€ + wenige 10.000€ Schenkungssteuer zahlen, als einen entsprechend höheres Darlehen zu beantragen um dann vollumfänglich die Zinsen zu tragen. Aber das sei jetzt mal egal.
Wenn das Haus 500.000€ Wert ist und der Kaufpreis nur 499.999,99€ beträgt, wertet dies das Finanzamt ebenfalls als Schenkung. Nämlich über exakt 0,01€.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Zitat (von Guruhu):
Der niedrigste mögliche Kaufpreis, welchen das Finanzamt akzeptiert ist 0,01€
Für gewöhnlich hat es kein Interesse einen Hausmauf zu beeinflussen


Das stimmt nicht. Wenn das Haus 500.000 € Wert ist und ich kaufe das Haus meinem Vater für 0,01 € ab, dann wertet das Finanzamt das als Schenkung und nicht als Kauf. Mit der Folge das Schenkungssteuer bezahlt werden muss. Das will ich vermeiden.

Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort auf Beitrag Nr. #9 erhalte.

-- Editiert von happy2 am 28.06.2017 16:45


Es macht aber auch kein Sinn, wenn du ein Haus kaufst und du dir das Darlehen nicht leisten kannst. Dann bezahlt sich dein Vater (wenn er Darlehensnehmer ist) sich selbst sein Haus zurück. Dann kann er es auch gleich verschenken.
Freibetrag für Schenkungssteuer habt ihr berücksichtigt?

zu #9
In der Regel geht das Geld immer direkt an den Verkäufer. Bei Käufen innerhalb der Familie kann es durchaus andere Konstellationen geben. Kommt halt auch noch auf andere Umstände an z.B. ob dein Vater auch noch ein Darlehen hat und für seine Bank eine Grundschuld eingetragen ist, die gelöscht werden müsste.

Aber wo ist das Problem wenn das Geld an deinen Vater geht? Ist doch wurscht ob die Bank direkt an ihn bezahlt oder sie es an dich und du gibst es weiter an ihn. Oder gibt es da noch etwas was wir noch nicht wissen?

-- Editiert von Paragrafenreiter am 29.06.2017 08:51

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Zitat (von happy2):
Zitat (von Guruhu):
Der niedrigste mögliche Kaufpreis, welchen das Finanzamt akzeptiert ist 0,01€
Für gewöhnlich hat es kein Interesse einen Hausmauf zu beeinflussen


Das stimmt nicht. Wenn das Haus 500.000 € Wert ist und ich kaufe das Haus meinem Vater für 0,01 € ab, dann wertet das Finanzamt das als Schenkung und nicht als Kauf. Mit der Folge das Schenkungssteuer bezahlt werden muss. Das will ich vermeiden.

Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort auf Beitrag Nr. #9 erhalte.

-- Editiert von happy2 am 28.06.2017 16:45


Es macht aber auch kein Sinn, wenn du ein Haus kaufst und du dir das Darlehen nicht leisten kannst. Dann bezahlt sich dein Vater (wenn er Darlehensnehmer ist) sich selbst sein Haus zurück. Dann kann er es auch gleich verschenken.
Freibetrag für Schenkungssteuer habt ihr berücksichtigt?

zu #9
In der Regel geht das Geld immer direkt an den Verkäufer. Bei Käufen innerhalb der Familie kann es durchaus andere Konstellationen geben. Kommt halt auch noch auf andere Umstände an z.B. ob dein Vater auch noch ein Darlehen hat und für seine Bank eine Grundschuld eingetragen ist, die gelöscht werden müsste.

Aber wo ist das Problem wenn das Geld an deinen Vater geht? Ist doch wurscht ob die Bank direkt an ihn bezahlt oder sie es an dich und du gibst es weiter an ihn. Oder gibt es da noch etwas was wir noch nicht wissen?

-- Editiert von Paragrafenreiter am 29.06.2017 08:51


Sobald ich das Haus habe, kann ich mir das Darlehen leisten, weil ich Mieteinnahmen aus dem Haus bekomme die für Zins und Tilgung ausreichen. Freibetrag für Schenkungssteuer ist berücksichtigt.

zu #9
Mir wäre es lieber wenn das Geld zuerst an mich geht. Dann kann ich mir immer noch überlegen, ob ich mit dem Geld aus dem Darlehen vielleicht doch etwas ganz anderes mache. Geht das? Oder muss ich das Geld aus dem Darlehen zwingend für den Hauskauf verwenden?

Die Bank, die mir das Darlehen gibt, will ja den notariellen Kaufvertragsentwurf sehen. Darin steht der Kaufpreis für das Haus.
Ich zeige der Bank den Kaufvertragsentwurf. Die Bank ist damit einverstanden. Kann ich anschließend den Kaufpreis im notariellen Kaufvertragsentwurf nach unten setzen, ohne dass die Bank das merkt? Das Darlehen soll ja möglichst hoch sein. Dazu muss ich der Bank einen hohen Kaufpreis mitteilen. Der Kaufpreis soll aber möglichst niedrig sein. Wie kann ich diesen Spagat lösen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Und wie willst du dann deinen Vater bezahlen wenn du das Geld für etwas anderes verwendest?

So wie du dir das vorstellst wird das nicht funktionieren. Ich denke jede Bank wird den Kaufvertrag sehen wollen bzw. bekommt den automatisch vom Notar.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Warum will man überhaupt das Haus kaufen?
Was will man mit dem Konstrukt sparen?

Schenkungssteuer, oder irgendwann die Erbschaftssteuer fallen deutlich geringer aus als
Zinszahlungen auf ein Darlehen.
Will man Geschwister "umgehen", oder dem Vater mit dem Geld die jahrelange Weltreise ermöglichen?

Momentan sehe ich absolut keinen Sinn hinter eurem Vorhaben, außer das die Bank ordentlich dran verdienen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Mir wäre es lieber wenn das Geld zuerst an mich geht. Dann kann ich mir immer noch überlegen, ob ich mit dem Geld aus dem Darlehen vielleicht doch etwas ganz anderes mache. Geht das? Oder muss ich das Geld aus dem Darlehen zwingend für den Hauskauf verwenden?

Schon mal überlegt, selbst wenn die Bank es erst mal nicht mitbekommt, das man das Geld nicht für den Kauf verwendet hat, es wird aufkommen, und dann folgt die fristlose Kündigung des Darlehens.

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