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kann bußgeld nicht mehr bezahlen

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kann bußgeld nicht mehr bezahlen

Bußgeldbescheid in Höhe von 25.000,-- EUR wurde bisher in monatl. Raten (250 EUR) bezahlt.
Offen sind jetzt noch 20.000,-- EUR.
Ich habe jetzt Insolvenzantrag gestellt, weil ich beim besten Willen nicht mehr weiss, wie ich meine Schulden begleichen soll.
Kann ich evtl. die Restsumme abarbeiten?

Ich bin für jede Hilfe dankbar
Manuela


von wichtel-hexe am 11.04.2005 16:06
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>kann bußgeld nicht mehr bezahlen
Hallo,

zunächst handelt es sich bei Bußgeldern um nachrangige Insolvenzforderungen nach § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO, d. h. im Insolvenzverfahren dürfte dieses Bußgeld wahrscheinlich nicht mehr bedient werden.

Eine Möglichkeit ein Bußgeld abzuarbeiten, gibt es meines Wissens nicht. Wenn Bußgelder nicht gezahlt werden, fällt ersatzweise Ordnungshaft an. Wie diese sich jedoch bei Bußgeldern berechnet, weiß ich nicht. Bei Geldstrafen ist es jedenfalls so, dass pro Tagessatz ein Tag anfällt (Bsp. Verurteilung zu Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 100 Eur = 1.000 Eur = 10 Tage Ersatzhaft.).

Gruß


von Eidechse am 11.04.2005 17:26
Status: Unsterblich (3074 Beiträge)
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>kann bußgeld nicht mehr bezahlen
Guten Tag,

anknüpfend an die Erläuterungen ist zu sagen, dass, sofern die Gelder nicht bezahlt werden können, eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeit möglich ist, jedoch bei einer so großen Höhe eher fraglich. Rufen Sie beim zuständigen Staatsanwalt an und erkundigen Sie sich dort bezüglich des Antrages.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 11.04.2005 17:31
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>kann bußgeld nicht mehr bezahlen
OWiG § 96 Anordnung von Erzwingungshaft
(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der
Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen
Erzwingungshaft anordnen, wenn
1. die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt
ist,
2. der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2
Nr. 2 Buchstabe b),
3. er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
4. keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.
(2) Ergibt sich, daß dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht
zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so
bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überläßt die Entscheidung
darüber der Vollstreckungsbehörde. Eine bereits ergangene Anordnung der
Erzwingungshaft wird aufgehoben.

(3) Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen
mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht
übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der
Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch
abgekürzt werden. Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt
werden.

Demnach müßte wohl eine neue Ratenzahlung festgelegt werden. Frage: Gibt es eigenlich keine zeitliche Begrenzung für die Vollstreckung einer Geldbuße in Ratenzahlung?
Aus §34 OWiG ergäbe sich ja, dass bei Bewilligung einer Ratenzahlung die Vollstreckungsverjährung ruht.

Bei der Situation würde ich mir echt überlegen, ob es nicht sinnvoller ist für 6 Wochen in den Knast zu gehen, statt jahrelang (100 Monatsraten) zu zahlen.


von DanielB am 12.04.2005 01:31
Status: Unsterblich (3398 Beiträge)
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>kann bußgeld nicht mehr bezahlen
was zur Hölle könnte der Grund für ein dermaßen hohes bussgeld sein? das müssen ja tausende von tagessätzen sein, wenn dein einkommen nur eine rate von 250/monat zulässt?!?




von Miad am 12.04.2005 02:30
Status: Unsterblich (1242 Beiträge)
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>kann bußgeld nicht mehr bezahlen
Verurteilung 1994 "Wegen einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz"



von wichtel-hexe am 12.04.2005 09:05
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>kann bußgeld nicht mehr bezahlen
Bei der Situation würde ich mir echt überlegen, ob es nicht sinnvoller ist für 6 Wochen in den Knast zu gehen, statt jahrelang (100 Monatsraten) zu zahlen.

Du darfst die "Erzwingungshaft" nicht mit der "Ersatzfreiheitsstrafe" verwecheln. Bei der "Erzwingungshaft" sitzt Du die Strafe nicht ab (im Gegensatz zur Ersatzfreiheitsstrafe), dh. Du sitzt und mußt danach trotzdem noch zahlen.

Auch eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeit ist bei einem Bußgeld m.W. nur bei Jugendlichen/Heranwachsenden möglich (Art. 293 EGStGB iVm. §98 OWiG), wobei ich mir dabei aber nicht 100%ig sicher bin, jedoch kenne ich keine entsprechende Vorschrift für Erwachsene.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 12.04.2005 20:17:06


von !!Streetworker!! am 12.04.2005 19:58
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>kann bußgeld nicht mehr bezahlen
Welche Druckmittel gäbe es denn noch das Geld einzutreiben, wenn die Drohung mit der Erzwingungshaft nicht mehr möglich ist?


von DanielB am 12.04.2005 22:45
Status: Unsterblich (3398 Beiträge)
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>kann bußgeld nicht mehr bezahlen
da braucht es keine drohung, man ist einfach gezwungen zu zahlen (lohnpfändung, normale pfändung etc. etc)
ist das nicht genug?


von Miad am 12.04.2005 23:19
Status: Unsterblich (1242 Beiträge)
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>kann bußgeld nicht mehr bezahlen
Stimmt, der Gerichtsvollzieher kann auch noch vorbeigeschickt werden; das hatte ich bislang nicht bedacht. Daher wird es wohl nur möglich sein um die Geldbuße herumzukommen, wenn man es hinbekommt, dass die Vollstreckungsverjährung (die bei Ratenzahlung ruht und für 25000 Euro fünf Jahre beträgt) doch irgendwann eintritt und nichts mehr besitzt, was gepfändet werden darf.

-- Editiert von DanielB am 13.04.2005 00:52:30


von DanielB am 13.04.2005 00:45
Status: Unsterblich (3398 Beiträge)
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>kann bußgeld nicht mehr bezahlen
Guten Abend,

ich schliesse mich den Ausführungen des Beitragsschreibers Miad an und verweise auch auf die jeweiligen Regelungen der Pfändung.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 13.04.2005 01:12
Status: Tao (9851 Beiträge)
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