kann Bein nicht mehr heben nach Hüft op.
Hallo,
ich bin zwar schon ein paar Tage älter, aber nach dem ich 6 mal an der linken Hüfte operiert wurde und dann endlich die Schmerzen gebannt waren, wurde mir , weil die rechte Hüfte auch auf war, empfohlen diese so schnell als möglich auch ersetzen zu lassen.
Nicht nur die Operation - danach war anders, auch kann ich seit dem mein rechtes Bein nicht mehr heben.
Jetzt war ich beim einer Szyntigraphie wo dann zum erstaunen der Ärztin, meine Hüfte sich nicht gelockert hat. Keine Entzündung also somit kein Grund warum ich mit den Schmerzen und auch immer noch an den zwei Krücken laufen muss. Das Bein lässt sich nicht heben wenn ich ohne Hilfsmittel versuche. Gehen nur, wenn ich es nachziehen kann.
Ich wollte nun wissen , was kann ich tun? Bekomme nicht mal den Namen des Arztes, der mich operiert hat.
Ständig muss ich ins Röntgen, MRT .... weil ich den Verdacht geäussert hab, da kann doch nur was schief gelaufen sein? der Orthopäde sagte mir, vielleicht wurde der Nerv durchtrennt....
Hab ich nicht ein REcht zu erfahren was da gelaufen ist? und WER mich operiert hat?
Meine Lebensqualität ist nicht mehr die, die ich hatte. Nichts kann ich allein, so wie Autofahren oder Einkaufen, zum Arzt oder so...
Hat jemand auch solche Erfahrungen, und was kann ich tun?
Danke für alle Tips und Erfahrungen
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von aschley68 am 17.07.2012 14:27
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>kann Bein nicht mehr heben nach Hüft op.
Erst waren Sie es selber, und jetzt ist es plötzlich die Mutter?
Eine Hüftendoprothese kann man auch mit 100 noch bekommen und am übernächsten Tag wieder die ersten Schrtte damit machen.
Ihnen darf man den OP-Bericht Ihrer Mutter weder zeigen noch geben. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen.
Ihre Mutter muß sich selber bemühen oder einen Anwalt beauftragen.
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
von bear am 17.07.2012 22:07
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>kann Bein nicht mehr heben nach Hüft op.
Normalerweise bekommt der Hausarzt/Einweisende Arzt
den OP-Bericht zugeschickt.
Oder der Patient bekommt ihn bei der Entlassung mit.
Den kann er kopieren, und dann erst an den Arzt weitergeben.
Vermutet man einen Behandlungsfehler hilft auch die Krankenkasse weiter.
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von xxsirodxx am 18.07.2012 11:59
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