jügendsünden im führungszeugnis BZR ..problem für lehramt?

17. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nadja1985
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
jügendsünden im führungszeugnis BZR ..problem für lehramt?

also,
ich studiere im Moment Lehramt im 4ten Semester. Es wird sicher noch 2 oder mehr Jahre Dauern, bis ich fertig bin.
Ich mache mir Dorgen wegen meinem Führungszeugnis, das ich dann beantragen muss. Führungszeugnis 0 um genau zu sein.

Ich habe 2 mal in meiner Jugend Mist gebaut:
einmal mit 19Jahren Zulassen von Schwarzfahren (Mein Cousin hat für die Fahrprüfung Parken geübt und wir sind erwischt worden).
Es gab Punkte in Flensburg und wenige Sozistunden für mich (ca. 20 wenn nicht weniger). Es war einfach nur Dummheit, dass ich mich von ihm dazu überreden lassen habe.


So, und dann gab es ein Jahr später einen erneuten Vorfall. Ich war mit vielen Leuten auf einem großen Fest und es ist zu einer Schlägerei gekommen. Anfangs sollte ich nur Zeugin sein, doch dann wurde ich mitbeschuldigt, weil das Opfer angab, dass angeblich gelacht hätte usw und ich auch mit dem Täter damals zusammen war. Ich denke es hätte keinen Ärger gegeben, wenn ich nicht so blöd gewesen wäre und noch gelogen hätte, um den Täter zu schützen. Das Lügen und die falsche Aussage bei der Polizei nahm mir der Richter sehr übel und weil die Sache mit dem Schwarzfahren im BZR stand, hat er mich für einen Tag in die JVA geschickt.


Beide Fälle waren einfach nur aus Dummheit, weil ich anscheinend zu nett zu meinen Mitmenschen war. "Autofahren üben", "vor Gericht decken..." um es zu gerechtfertigen.

Ich habe aber panische Angst vor dem Führungszeugnis 0. Weiss jemand ob es drin steht?
Ich wurde als Heranwachsende verurteilt. Seitdem gibt es nicht neues bei mir... und wird es auch nicht geben.

Und wann verschwindet es aus dem BZR? Ich habe gehört dass man das BZR für die Verbeamtung braucht?

Ich bin im Moment 21 Jahre alt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Da es sich bei beiden Sachen (das 2. wird wohl ein Freizeitarrest gewesen sein) um jugendrechtliche Maßnahmen ohne Strafcharakter handelt, standen sie zu keinem Zeitpunkt im FZ 0 oder im BZR.

Einträge gab es lediglich im Erziehungsregister. Die werden an Ihrem 24. Geburtstag gelöscht. Aufs Erziehungsregister hat die 'Lehrer-Einstellungsbehörde' keinen Zugriff.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nadja1985
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

danke! das ist super und rettet mir auch den tag.
ja, es war eigentlich ein freizeitarrest , aber ich bin bereits nach 24std vorzeitig entlassen worden

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