Guten Abend,
X möchte den nachehelichen Unterhalt, den er an Y zahlt, abändern lassen und klagt darauf. In dem letzten Schreiben seines Anwalts möchte er das auf dem Wege erreichen, dass er der Y unterstellt, mehr Geld zur Verfügung zu haben, um sich selbst zu unterhalten, als sie angibt. Im genauen wird ihr Schwarzarbeit (mit genau diesem Wort!) unterstellt.
Y hat NACHWEISLICH keine weiteren Einkünfte als die, die sie sowieso schon offengelegt hat. Die Unterstellung ist eine von vielen Unwahrheiten und Anschuldigungen in diesem Schreiben und Y, die einfach nur ihre Ruhe will, geht das nun zu weit und sie fragt sich, ob diese Unterstellung (immerhin wird ihr eine Straftat unterstellt), für die X keinerlei Beweise hat, die Y aber komplett mit Beweisen entkräften kann, selbst schon eine Straftat sind (üble Nachrede, Verleumdung oder etwas anderes?) dass man zur Anzeige bringen kann?
Handelt es sich um eine strafbare Anschuldigung oder ist das "im Unterhaltskrieg" erlaubt, sowas zu unterstellen?
Danke für Eure Einschätzung
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ist sowas üble Nachrede oder Verleumdung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo @Schalkefan
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass so was von der Justiz als "Rosenkrieg" gesehen wird und deshalb die Anschuldigungen nicht weiter verfolgt werden.
Es kann aber sein, dass Deine Anzeige in ein paar Jahren noch einmal hoch einmal durchleuchtet werden.
Bei mir ist es zumindest der Fall. Aber es ist vermutlich auch die absolute Ausnahme.
LG
Robert (Löwenfan)
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quote:<hr size=1 noshade>Handelt es sich um eine strafbare Anschuldigung <hr size=1 noshade>
Eher nicht, denn Verleumdung und üble Nachrede setzen beide voraus, dass die Äußerungen gegenüber weiteren (unbeteiligten) Personen, gefallen sind.
(Beispiel: A erzählt B, dass C ein Schwarzarbeiter sei. Dann kann C den A wegen übler Nachrede anzeigen.)
quote:<hr size=1 noshade>oder ist das "im Unterhaltskrieg" erlaubt, sowas zu unterstellen? <hr size=1 noshade>
Es ist es durchaus anerkannt, dass im Rechtsstreit mit "harten Bandagen" gekämpft wird. D.h. für Äußerungen, die in einem Rechtsstreit fallen, gilt quasi Narrenfreiheit. Jede Seite eines Rechtsstreits darf also die Argumente ins Feld führen, die sie möchte, ohne Angst vor einer Anzeige deswegen haben zu müssen. Und das ist im Prinzip auch gut so.
Außerdem: Staatsanwaltschaften haben genau 0,0 Lust darauf, sich in Rosenkriege einzumischen. Eine Anzeige deswegen würde ziemlich sicher im Sand verlaufen. Da hat Camper2011 schon recht ...
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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@ drkabo
[quoteJede Seite eines Rechtsstreits darf also die Argumente ins Feld führen, die sie möchte, ohne Angst vor einer Anzeige deswegen haben zu müssen. Und das ist im Prinzip auch gut so.]
Ja, das ist gut so.
Dennoch gibt es Unterschiede zwischen Argumenten und Fakten bzw. Unwahrheiten. Dass in einem Rechtsstreit, insbesondere Familienrechtsstreit, freiweg mit Unwahrheiten gearbeitet werden darf, ist überhaupt nicht gut so!
Leider - und da habt Ihr wieder recht - ist das aber üblich und führt zu keinerlei Konsequenzen!
Gruß,
capitano
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