ist eine Sendungsverfolgung mit Name des Unterzeichners ein rechtssicherer Beweis?

9. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
gigagabs
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)
ist eine Sendungsverfolgung mit Name des Unterzeichners ein rechtssicherer Beweis?

Folgender Sachverhalt stellt sich mir: Paket mit einer Reklamation wurde direkt an den Hersteller gesendet. Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket dort auch abgeliefert. Unterschrift einer dortigen Mitarbeiterin erfolgte mit Vor und Nachnamen. Nun ist dieses Paket dort aber nicht mehr auffindbar. Ich musste den Sendungsnachweis erbringen, habe dann nach einigen vertröstenden Telefonaten zu hören bekommen das die Unterschrift nicht mit der der Mitarbeiterin übereinstimmt, das hätte man überprüft. Was tun sprach Zeus??? Der Firma in den allerwertesten treten oder DPD? Wie sieht die Rechtslage aus? Reicht ein qittierter Einlieferungsbeleg aus um die Firma haften zu lassen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Wie hoch wäre denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Firma lügt, weil sie "doppelt" kassieren möchte o.ä.?

Wenn man mal so googlet über DPD, dann liest man da streckenweise richtig schlechte Bewertungen (von anderen Paketdienstleistern aber auch).

Mit quittiertem Einlieferungsbeleg würde ich mich zunächst an DPD wenden, wenn ich für den Versand haften würde. In deiner Konstellation trägt aber der gewerbliche Verkäufer das Versandrisiko, da es sich vermutlich um einen Verbrauchsgüterkauf eines Onlineshops o.ä. handelt, wobei du ein privater Verbraucher bist und der Verkäufer ein Händler. Oder ist das nicht der Fall? Wäre das nicht der Fall, würdest du für das Versandrisiko haften.

Mehr als einen Einlieferungsbeleg kannst du nicht liefern als Beleg, dass du die Sendung verschickt hast.
Ob die Sendungsverfolgung ein rechtssicherer Beweis ist, braucht dich im Grunde nicht zu interessieren, weil du ab nachweislicher Übergabe beim Paketdienst raus bist aus der Sache.

§ 474 BGB (4)

-- Editiert von Moicke am 09.07.2016 22:45

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#2
 Von 
gigagabs
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für deinen schnellen Beitrag, ich verstehe . Da ich der Versender bin werde ich mich nun an den Paketdienst wenden. Was mich ins grübeln gebracht hat war die Tatsache das eben Vor und Nachname der
M itarbeiterin erfasst wurden, die Unterschrift derjenigen aber dann nicht übereinstimmen soll. Die Firma reagiert auf telefonische Anfragen bereits sehr gereizt. Ich werde weiter berichten,vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt: Der Verkäufer trägt das Versandrisiko, auch bei einer Rücksendung, also nicht du!

-- Editiert von Moicke am 09.07.2016 23:13

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
weil du ab nachweislicher Übergabe beim Paketdienst raus bist aus der Sache.
Nicht voreilig mit diesem Passus umgehen, würde ich mal sagen.

Bis jetzt gibt es lediglich diese Info:
Zitat:
Paket mit einer Reklamation wurde direkt an den Hersteller gesendet.
Der Hersteller wird woh nicht der VK sein. Dann sollte man auch noch wissen, wieso wurde das Paket an den Hersteller gesendet, bzw um was handelt es sich denn bei der Reklamation? Irgendwas für die Garantie, oder etwas was über die Gewährleisstung abgewickelt werden soll?

Bei der Garantie muss man in die Garantiebedingungen des Herstellers schauen, was diese über das Transportrisiko aussagen, den dies kann frei ausgelegt werden, so wie es der Hersteller will.

Ist es eine Sache für die Gewährleisstung, dann müsste man erstmal wissen, wieso wurde an den Hersteller gesendet und nicht an den VK! Nur wenn der VK möchte, dass direkt an den Hersteller gesendet wird, nur dann ist der VK zwecks Transportrisiko drin (Auch sollte dies dann zusätzlich noch beweisbar sein, ist es das nicht hat man auch ein Problem). Versendet der K einfach so an den Hersteller, dann ist dies auch sein Risiko...

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#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich würde mich an die Firma wenden. Das Paket wurde offenbar von Frau Sabine Müller entgegen genommen. Sie hat auch unterschrieben dafür. Ich hab schon öfter wo gearbeitet, wo ich "fürs ganze Haus" Pakete annehmen musste. Ich musste immer meinen vollen Namen nennen, den der Paketbote dann eintrug. Und ich unterschrieb. Immer anders, je nach Stress. Daher würde ich davon ausgehen, das Paket ist angekommen und man will sich rausreden. Wenn der Name der Mitarbeiterin stimmt und sie wirklich da arbeitet, würde ich mal sagen, das Paket kam an.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat:
Mehr als einen Einlieferungsbeleg kannst du nicht liefern als Beleg, dass du die Sendung verschickt hast.

Doch.
Zitat:
Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket dort auch abgeliefert. Unterschrift einer dortigen Mitarbeiterin erfolgte mit Vor und Nachnamen.




Zitat:
Der Verkäufer trägt das Versandrisiko, auch bei einer Rücksendung, also nicht du!

Soll sich jetzt woraus genau ergeben?
Da wäre mir keine Rechtsgrundlage bekannt.



Zitat:
Was mich ins grübeln gebracht hat war die Tatsache das eben Vor und Nachname der
M itarbeiterin erfasst wurden, die Unterschrift derjenigen aber dann nicht übereinstimmen soll.

Ähnlicher Fall.
Antwort per Einschreiben an die Sachbearbeiterin und an die Geschäftsleitung das man das ganze gerne zivil- wie strafrechtlich klären lässt
Und das dann vor den Gerichten geklärt werden würde
- warum jemand der angeblich dort nicht arbeitet eine zweistellige Anzahl an Paketen an dem Tag annehmen und offensichtlich beiseite schaffen konnte
- warum jemand der angeblich dort nicht arbeitet Tage, Wochen, Monate vor der Zustellung meines Paketes eine vierstellige Anzahl an Paketen annehmen und offensichtlich beiseite schaffen konnte
- warum jemand der angeblich dort nicht arbeitet Tage, Wochen, Monate nach der Zustellung meines Paketes eine vierstellige Anzahl an Paketen annehmen und offensichtlich beiseite schaffen konnte
- warum das den anderen Mitarbeitern nicht auffiel, das sich dort in dem sensiblen Bereich eine unbefugte Person aufhielt
- warum diesbezüglich keine Strafanzeige vom Unternehmen erstattet wurde

Und das eine falsche Behauptung wie z.B. "Mitarbeiter existiert nicht" für die Person die diese aufstellt auch zivil- und strafrechtliche Folgen haben würde.



5 Tage später wurde der Betrag erstattet.
:grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gigagabs
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, nun noch ein Kurzes Update, dder Fall hat sich zur Zufriedenheit geklärt Dank eurer Hilfe!!!
Hier zunächst mein Einschreiben an de Firma:
Sehr geehrte Frau xxxx,

vielen Dank für Ihre Mühe und die informativen Mails.sie werden sicherlich zur Aufklärung beitragen. Einen Nachforschungsantrag habe ich bereits bei DHL eröffnet und stehe nunmehr  mit dem Unternehmen in Kontakt.

Da Ihr Unternehmen sicherlich jeden Tag  viele Pakete angeliefert bekommt wird es sicherlich nicht schwierig sein festzustellen, wer an diesem Tag die Post entgegen genommen hat in Vertretung für die abwesende Frau XXX Vielleicht gleichen Sie deren Unterschrift mal ab.
Auch ich bin interessiert daran das ganze zivil als auch strafrechtlich zu verfolgen. Das Gericht müsste dann folgende Punkte klären:

- warum jemand der angeblich  an dem Tag dort nicht arbeitet eine zweistellige Anzahl an Paketen an dem Tag annehmen und offensichtlich beiseite schaffen konnte

- warum das den anderen Mitarbeitern nicht auffiel, das sich dort in dem sensiblen Bereich eine unbefugte Person aufhielt

- warum diesbezüglich keine Strafanzeige vom Unternehmen erstattet wurde

Ich mache Sie darauf aufmerksam das eine falsche Behauptung wie z.B. "Mitarbeiter war nicht da" für die Person die diese aufstellt auch zivil- und strafrechtliche Folgen haben würde. Über die weitere Korrespondenz mit DHL werde ich Sie auf dem laufenden halten

Mit freundlichen Grüßen


Nun die heutige Antwort:

Guten Tag Frau xxxx,
vielen Dank für Ihren Brief vom 12.07. Hier eingegangen am 20.07.

Wir haben nunmehr im ganzen Hause die Unterschrift abgleichen lassen und tatsächlich den Mitarbeiter gefunden, der das Paket angenommen hat.

Der Vorgang war hier nicht nachvollziehbar, da die Produkte , ohne vorherige Absprache, hier hin geschickt wurden und dann aufgrund des Nutzungsgrades direkt nach Frankreich zur Qualitätsprüfung geschickt wurden. Eine direkte Erfüllung einer evtl. Gewährleistung war nicht möglich da Kaufdatum und Händlerangaben fehlten.

Wie dem nun auch sei, aufgrund des ganzen Vorgangs wurde nun intern entschieden, Ihnen die beiden BH´s zu ersetzen und damit den Vorgang abzuschließen.

Leider ist der benannte BH im Moment nicht verfügbar.

Wir würden Sie daher bitten, sich auch der Website wwwXXXX.de 2 passende BH´s auszusuchen.
Bitte benennen Sie uns dann die Artikelnummern, so dass wir die Bestellung für Sie auslösen können.

Wir freuen uns, dass der Vorgang nun geklärt wurde und hoffen, dass Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind.


Nochmals ein großes SORRY.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX

So nun noch ein dickes Danke für die tolle Unterstützung!!!! seht ihr...es geht doch....lach

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von gigagabs):
und tatsächlich den Mitarbeiter gefunden,

Na, Zufälle gibt es aber auch ...
:grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von gigagabs):
So nun noch ein dickes Danke für die tolle Unterstützung!!!! seht ihr...es geht doch....lach

Gerne, dafür sind wir doch da :)
Manchmal ist es etwas komplizierter zu seinem Recht zu kommen, aber meistens klappts ;)

Viel Spaß mit den BHs :devil:

Ich empfehle mich.

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