interne Stellenausschreibung - öffentl. Dienst

11. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
a67nna
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
interne Stellenausschreibung - öffentl. Dienst

Hallo, ich hoffe, es kann hier jemand einen Tipp geben:

A ist zur Zeit Angestellte im Amt X. Sie will sich auf eine interne Stellenausschreibung hin in Amt Y bewerben, da sie diesen Job schon immer machen wollte, sich nun die Gelegenheit dazu bietet und die Aussicht auf Verbeamtung besteht.
Dies teilt sie ihrem Abteilungsleiter bei der Bitte um ein Zwischenzeugnis fairerweise mit. Begeistert ist der natürlich nicht, obwohl er schon seit geraumer Zeit weiß, daß A - sobald sich die Möglichkeit bietet - sich um diesen "Traumjob" bemühen wird. Er erklärt sich bereit, das Zwischenzeugnis zu schreiben, weist aber gleichzeitig hin, daß die Bewebung sowieso zwecklos sei, denn man ließe A nicht gehen, wenn man nicht einen Ersatz bekäme.

Fazit:
1. A könnte dann nie den Arbeitsplatz innerhalb des öff. Dienstes wechseln, da keine Neueinstellungen erfolgen
2. Amt Y könnte nie die Stelle neu besetzen, da auch dort keine Neueinstellungen erfolgen
3. wenn Amt X keine Leute freigibt, weshalb werden dann die Stellenausschreibungen öffentlich gemacht? - meines Erachtens unfair den Mitarbeitern gegenüber

Stimmt die Aussage des Abteilungsleiters, daß er dem Versetzungsgesuch nicht entsprechen muß?

Danke schon mal für die hilfreichen Antworten.
a67nna

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

kommt darauf an, wie die Ämter zu einander in welcher Beziehung stehen. Wer der übergeordnete Dienstherr ist usw.

Ich würde trotzdem die Bewerbung versuchen. Wenn das aufnehmende Amt ernsthaftes Interesse hat, geben die sich schon Mühe.

Leider ist es meistens so, dass die "Stelle" mitgeht.

Probieren! Bei mir hats auch geklappt!



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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo a67nna,
da ich vor kurzem innerhalb des öffentlichen Dienstes gewechselt habe kann ich dir folgendes sagen:
Wenn du dich bewirbst und die dich haben wollen, schreibt deine "neue" Dienststelle einen Freigabeantrag an deine "alte" Dienststelle. Diese MUSS zustimmen, kann aber deine Abgabe verzögern, max. 3 Monate. Dann müßte aber schon alles zusammenbrechen, wenn du weggehst. Bei mir konnte die "alte" Dienststelle es 4 Wochen herauszögern.
Das Argument, wenn Mitarbeiterin X geht bekommen wir ja keine neue, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.
Wende dich an deinen Personalrat, falls es Probleme gibt.
Achja, von der internen Ausschreibung bis zu meinem tatsächlichen Weggang hat es 3 Monate gedauert. Aus Erfahrung würde ich sagen, erzähle es deinem noch-Dienstherren nicht, dass du dich wegbewirbst, denn die sind auch nie fair oder warte wenigstens, bis du sicher bist, dass die "neue" Dienststelle dich auch haben will. Stell dir die Blamage vor, du erzählst allen, dass du weggehst und dann wollen die dich nicht.
Dem Wechsel muss sowohl der neue wie auch der alte Personalrat zustimmen.

-- Editiert von sika0304 am 11.06.2007 23:17:50

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ich würde mich auch an den Personalrat wenden. Die haben für diese Situation ein offenes Ohr und können Einfluss nehmen!

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