Hallo an alle!
Folgender Fall:
- Arbeitnehmer A wird befristet fuer zwei Jahre im Innendienst angestellt.
- Er uebernimmt die Aufgaben von Arbeitnehmer B, der sehr oft krank geschrieben ist und im Laufe des befristeten Vertrags auch fruehverrentet wird.
- Vor dem Hintergrund von Sparmassnahmen wird dem Arbeitnehmer A erklaert, dass sein Vertrag nicht entfristet werden kann, da seine Stelle gestrichen und die Aufgaben von einem Aussendienstmitarbeiter uebernommen werden sollen.
- Der Dienstvorgesetzte versichert dem Arbeitgeber in einem persoenlichen Gespraech, dass er auf ihn zukommen werde, wenn sich aus den angestellten Aussendienstler keine Geeigneter fuer den Innendienst finden lassen sollte.
- Entsprechend wird die Stelle auch intern ausgeschrieben. Der zwischenzeitlich arbeitslose Arbeitnehmer A bewirbt sich auf diese (seine) Stelle.
- Erwartungsgemaess kommt der Arbeitnehmer A nicht zum Zug. Dagegen jedoch ein Mitbewerber C, der eben kein bereits angestellter Aussendienstler war, sondern *von aussen* hereinkommt.
Angesichts der Aussage, dass die Stelle des Arbeitnehmers gestrichen und intern durch einen bereits angestellten Aussendienstler neu zu besetzen ist: Hat der Arbeitnehmer A irgendwelche rechtlichen Moeglichkeiten, diesem - zumindest unmoralischen - Verhalten des Dienstgebers (oeffentl. Dienst) entgegenzutreten?
Viele Gruesse,
Thomas
interne Stellenausschreibung extern besetzt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein, da hat er leider keine Möglichkeiten.
Hallo, hh!
Zitat: Nein, da hat er leider keine Möglichkeiten.
Koennten Sie das naeher erlaeutern (damit ich das verstehe)?
Schliesslich wurde ihm gegenueber erklaert, dass sein Vertrag auslaufe,
obwohl derjenige, dessen Arbeit er macht, fruehverrentet wurde,
damit eine interne Stellenumbesetzung erfolgen kann.
Gruesse, Thomas
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Der AG hat weder einen Vertrag gebrochen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Der AG hat auch zu keiner Zeit eine Einstellungszusage gegeben.
dass er auf ihn zukommen werde, wenn sich aus den angestellten Aussendienstler keine Geeigneter fuer den Innendienst finden lassen sollte
Das ist jedenfalls keine Einstellungzusage, sondern nur eine Zusage, dass A informiert wird um sich ggfls. bewerben zu können. Da A sich beworben hat, hat der AG diese Zusage iengehalten.
Schliesslich wurde ihm gegenueber erklaert, dass sein Vertrag auslaufe,
obwohl derjenige, dessen Arbeit er macht, fruehverrentet wurde,
damit eine interne Stellenumbesetzung erfolgen kann.
Der Vertrag wäre auch ohne so eine Erklärung ausgelaufen.
Aus dem Verhalten des AG kannst Du nur schließen, dass er den anderen Bewerber für besser geeignet gehalten hat, die Position zu übernehmen. Und das auch noch, obwohl er die Leistung des anderen AN gar nicht aus eigener Anschauung kannte.
Erwartungsgemaess kommt der Arbeitnehmer A nicht zum Zug.
Wie darf ich denn Deine eigene Einschätzung verstehen, dass das erwartungsgemäß war.
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