>inkasso kohl kg unerreichbar
1. Ratenvereinbarungen sind am besten mit dem Gerichtsvollzieher auszuhandeln (wenn es schon so weit gekommen ist), ist allemal seriöser und billiger. Nachteil: auf 6 Raten begrenzt, evtl. kann man sich das aber nachher auch noch um 1 oder 2 Raten verlängern lassen. Ratenvereinbarungen mit Inkassos sollte man, wann immer möglich, vermeiden, weil damit oft exorbitante Zusatzkosten und übelste Halsabschneider-Konditionen verbunden sind.
2. Wenn ein Inkasso sich so verhält, sollte man nur per Einschreiben und Rückschein kommunizieren. Allerdings haben die wohl keine Pflicht, Ratenzahlungen anzubieten.
3. Darauf achten, dass mit einem Vollstreckungstitel nicht ungerechtfertigte Nachforderungen eingetrieben werden (Inkassogebühren, die nicht im Titel stehen, Nachforderungen). Ggf. Vollstreckungsgegenklage erheben. Diese Läden setzen nämlich oft Fantasiegebühren an, die sie nie durchsetzen können, wenn man sich wehrt!
4. UNBEDINGT sollte man nach Abzahlung eines Vollstreckungstitels den Titel heraus verlangen, ggf. mit Anwalt durchsetzen! Es gibt offenbar jede Menge Fälle, wo Inkassobüros solche Titel z.T. jahrelang liegen lassen und damit Missbrauch treiben, d.h. aus der Luft gegriffene Forderungen stellen oder gleich vollstrecken. Oder dass tatsächlich noch geringe Restbeträge offen sind und daraus dann nach langer Zeit wieder exorbitante Kosten generiert und mit dem Titel eingetrieben werden. Auf jeden Fall vom Gerichtsvollzieher die vollständige Abzahlung bestätigen lassen!
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von xpuff666 am 07.07.2011 19:23
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