im kaufvertrag falschen namen eingetragen.... anzeige. was nu?

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
martin_hh4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
im kaufvertrag falschen namen eingetragen.... anzeige. was nu?

hallo



vor ca 6 monaten hab ich ein auto verkauft wo der km stand nicht stimmte,(was ich dem keufer auch von 3 zeugen mehrmals gesagthabe,aber nicht im kaufertag reingeschieben hab :augenroll: ).

nach 3 wochen meldet sich der keufer und sagt das er nicht zufieden mit dem auto ist weil die persenning fehlt und noch andere kleinigkeiten.

worauf ich sagte das er den wagen zurück geben kann, und dann sein geld wieder zurück bekommt.

darauf kamm keine antwort


jetzt nach 5 monaten kommt ein brief von der polizei

anzeige wegen betruges gemäs §263 STGB


kann er mir jetz was? ich hab ihm ja rückwandlung angeboten und er wuste ja auch das der km stand nicht stimmt?

dazu kommt noch das ich im kaufvertag einen falschen namen eigetragen habe,

was kann mir da blühen? wie soll ich da am besten vorgehen?was soll ich sagen waum ich da nen falschen namen eingetragen habe?

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Der Betrugsvorwurf wird sich wohl nicht auf den falschen Namen, sondern auf die falsche km-Angabe beziehen.

Im Übrigen sind Sie hier im falschen Forum - bei Ihnen geht es wohl in erster Linie um Strafrecht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
martin_hh4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hi

ja die anzeige bezieht sich ja auf die km geschichte,nur kann ich wegen der urkundenfälschung auch belangt werden? oder muss das der keufer nochmal extra anzeigen?

mfg und danke für die antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich sehe hier keine Urkundenfälschung.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.09.2009 18:17:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)

wenn er als verkäufer nicht seinen richtigen namen eingetragen hat ist das natürlich eine urkundenfälschung! blöd nur das der käufer nicht den Perso überprüft hat.

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