im Supermarkt beim klauen erwischt- räuberischer Diebstahl!!

24. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
hosep
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
im Supermarkt beim klauen erwischt- räuberischer Diebstahl!!

Guten Tag wertes Forum,
ich habe im April diesen Jahres richtigen Mist gebaut und nun liegt eine Vorladung des örtlichen Polizeireviers vor mir auf dem Tisch. Es handelt sich dabei um ein Ermittlungsverfahren des räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB gegen mich und ich soll nächste Woche Dienstag Stellung dazu beziehen.

Zum Tatvorgang: Anfang April war ich mit meiner Freundin in einem großen Supermarkt bei uns in der Stadt. Ich hatte einen Rucksack mit, den ich dazu benutzte Lebensmittel im Wert um die 40 Euro zu stehlen. Als wir die Kasse passierten stand auch schon ein Ladendetektiv vor mir und wies sich sofort als solcher aus. Ich war mit einem Mal wie in Schockzustand und versuchte einfach nur aus der Situation zu gelangen. So wollte ich am Detektiv vorbei gehen der mir aber den Weg abschirmte und 2 Mitarbeiter zur Seite rief. Alle 3 gingen auf mich los, hielten mich fest und wollten mich ins Büro zerren. Ich setzte mich allerdings sehr zur Gegenwehr und rangelte herum, aber es half nichts. Nach wenigen Minuten gab ich auf und ging mit ins Büro. Es wurde niemand dabei verletzt, noch ist Schaden entstanden. Im Büro war ich immer noch wie in einer anderen Welt, total uneinsichtig, meine Personalien wollte ich nicht herausgeben und den Rucksack nicht öffnen. Als dann einige Zeit später die Polizei kam, forderte ich zunächst ihre Amtsausweise die Sie mir nicht zeigten, noch irgendein anderes Ausweisdokument. Als sie mir dann mit Gewalt drohten, um an meine Personalien zu gelangen gab ich klein bei und von da an kam ich endlich wieder zu mir selbst und leistete keinen Widerstand mehr. Nach dem Protokollieren des Diebesguts konnte ich gehen, unterschrieben habe ich nichts.
3 Tage später war ich erneut im Markt um meine 100 Euro Strafe zu bezahlen. Der Marktleiter der zufällig zugegen war nahm meine Entschuldigung (verständlicherweise) nicht an.
Meine Freundin ging übrigens einfach raus, niemand lief er nach(sie hatte auch nichts). Allerdings war ihre Geldtasche mit im Rucksack. Diese nahmen die Polizisten mit und meine Freundin holte sich es wieder 2 Tage später auf dem Revier ab. Also bei ihr dürfte eigentlich nichts passieren, das wäre noch schlimmer hätte ich sie durch meine Dummheit mit hereingezogen.

Nun weiß ich allerdings nicht was mich erwartet und wie ich mich verhalten soll. Ich bin 28 und 2010 wurde mir die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit entzogen. Weitere Vorstrafen habe ich nicht.
Ich habe nun so oft gelesen, dass auch bei Ersttätern eine Freiheitsstrafe OHNE Bewährung sehr wahrscheinlich sein kann. Gerade in meinem Fall habe ich ja wirklich Widerstand geleistet- zumindest einige Zeit lang.
Könnt ihr mir bitte helfen und sagen was mich höchstwahrscheinlich erwartet? Sollte ich der Vorladung folgen oder von meinem Schweigerecht Gebrauch machen? Liebe Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Machen Sie keinesfalls eine Aussage - bei diesem Delikt komt es ganz wesentlich auf die Motivation des Handelns an. Man kann sich da also leicht verplappern. Ab Anklageerhebung steht Ihnen ein Pflichtverteidiger zu - mit dem besprechen Sie das weitere Vorgehen. Und den kann man sich übrigens auch selbst suchen - vom Gericht zugewiesene Pflichtverteidiger sind nicht unbedingt empfehlenswert.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hosep
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde mir noch diese Woche einen Anwalt suchen. Keine Aussage zu machen heißt also,den Termin zu ignorieren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Keine Aussage zu machen heißt also,den Termin zu ignorieren? Ganz genau. Das kann man problemlos machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Könnt ihr mir bitte helfen und sagen was mich höchstwahrscheinlich erwartet? Nun, nicht unbedingt eine Haftstrafe. Erstens könnte man das Ganze durchaus noch zu Diebstahl in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung machen - das kann ein Anwalt hinkriegen. Aber auch bei einem Schuldspruch auf RD kann eine Bewährungsstrafe ausgeurteilt werden. Dafür ist eine gute Sozialprognose vorteilhaft - z. B. Arbeit haben oder in Ausbildung sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
dass auch bei Ersttätern eine Freiheitsstrafe OHNE Bewährung sehr wahrscheinlich sein kann.


Wo liest man denn sowas?

Raub (der für den räub. Diebstahl strafrahmensmäßig maßgeblich ist) hat eine Mindeststrafandrohung von 1 Jahr. Bis zu 2 Jahren kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. In dem geschilderten Fall wäre eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung sehr unwahrscheinlich, soweit Sie überhaupt nicht vorbestraft sind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hosep
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag an die Forengemeinde,

ich habe eine Frage zu der Entwicklung des Ermittlungsverfahrens. Vor 2 Tagen war die Vorladung bei der Polizei, welcher ich nicht gefolgt bin. Einen Tag später erhält meine Freundin Post, sie solle nächste Woche eine Zeugenaussage machen zu einem räuberischen Diebstahl.

Zitat (von hosep):


Meine Freundin ging übrigens einfach raus, niemand lief ihr nach(sie hatte auch nichts). Allerdings war ihre Geldtasche mit im Rucksack. Diese nahmen die Polizisten mit und meine Freundin holte sich es wieder 2 Tage später auf dem Revier ab. Also bei ihr dürfte eigentlich nichts passieren, das wäre noch schlimmer hätte ich sie durch meine Dummheit mit hereingezogen.



Nun fragen wir uns, weshalb sie eine Zeugenaussage machen soll (muss?). Könnten Kameraaufzeichnungen dienen, die sie da mit rein zu ziehen? Sie hat nichts geklaut, aber war die ganze Zeit bei mir. Oder ist es, weil IHR Portemonnaie im Rucksack des Diebes gefunden wurde? Jetzt wissen wir nicht mehr weiter, vor allem wie sich sich als Zeugin am besten verhalten soll, wobei wir ja noch nicht einmal wissen weswegen sie genau aussagen soll. Bzw. ist es Pflicht der Einladung Folge zu leisten?
Ich will sie da auf keinen Fall mit in etwas reinziehen!!

Liebe Grüße, hosep

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nun fragen wir uns, weshalb sie eine Zeugenaussage machen soll (muss?) Weil sie Zeugin einer Straftat wurde.
Bzw. ist es Pflicht der Einladung Folge zu leisten? Nö. Das gilt dann aber nicht mehr, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sie vorlädt. Und das wird mit Sicherheit passieren.
Ich will sie da auf keinen Fall mit in etwas reinziehen!! Dann hätten Sie halt in ihrer Gegenwart nicht klauen sollen.

-- Editiert von muemmel am 03.09.2015 14:55

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Einer polizeilichen Ladung muß sie nicht folgen. Es könnte aber eine der Staatsanwaltschaft folgen. Dieser müßte sie Folge leisten.

Aussagen soll sie offenbar über das, was sie (noch) mitbekommen hat. Ob es -auch- um das Portemonnaie geht, können wir von hier aus nicht wissen.

Zitat:
Könnten Kameraaufzeichnungen dienen, die sie da mit rein zu ziehen?


Wenn Sie an dem Diebstahl nicht beteiligt war, kann es solche Aufzeichnungen ja nicht geben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hosep
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Einer polizeilichen Ladung muß sie nicht folgen. Es könnte aber eine der Staatsanwaltschaft folgen. Dieser müßte sie Folge leisten.
Aussagen soll sie offenbar über das, was sie (noch) mitbekommen hat. Ob es -auch- um das Portemonnaie geht, können wir von hier aus nicht wissen.
Zitat:Könnten Kameraaufzeichnungen dienen, die sie da mit rein zu ziehen?
Wenn Sie an dem Diebstahl nicht beteiligt war, kann es solche Aufzeichnungen ja nicht geben.


Stimmt die kann es nicht geben, aber wir sind ja zusammen in den Supermarkt rein und raus, daher meine Bedenken das sich das negativ auf meine Freundin auswirkt bzw ihre Geldtasche in meinem Rucksack.
Ich war letzte Woche noch bei einem Anwalt, der jetzt Akteneinsicht beantragt hat. Dieser sagte mir auch, dass sie als Zeugin zur Vorladung muss, was mich etwas irritiert. Er meinte aber auch, sie müsse nicht gegen mich aussagen, wenn wir z.B. verlobt wären.. Ich hoffe mit dem Vorsprechen bei der Polizei und ihrer Aussageverweigerung gegen ihren "Verlobten" ist sie dann raus aus der Sache und muss nicht nochmal irgendwo hin oder wird angeschrieben.
Der Anwalt versucht nun aus dem RD einen einfachen Diebstahl machen und strebt an das Verfahren einzustellen.

Grüße, hosep



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen