Wir wohnen seit 1 Jahr in einem Haus, dessen Nachbargrundstück direkt an der Hausmauer entlangläuft, an der auch der Hauseingang liegt. Im Grundbuch wurde 1987 eingetragen, dass der jeweilige Eigentümer das Nutzungs- und Begehungsrecht hat.
Das Nachbargrundstück wird jetzt zwangsversteigert. Die Frage ist, ob der neue Eigentümer das Nutzungsrecht einfach löschen lassen kann oder wie man das verhindern kann.
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im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht löschbar
Verbaut?
Verbaut?
Wenn das der einzige Weg zum Hauseingang ist, dürfte ein Wegerecht auch dann bestehen, wenn nichts ins Grundbuch eingetragen ist (sogen. Notwegerecht), außer es bestand schon von Anfang an keines, §918 BGB
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quote:<hr size=1 noshade>ob der neue Eigentümer das Nutzungsrecht einfach löschen lassen kann <hr size=1 noshade>
Das kann bei Zwangsversteigerung in der Tat passieren, §52 I ZVG , je nach Einzelfall.
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Guten Abend,
in der Abt. II des Grundbuches sind die dinglichen Rechte (Pflichten) eines Grundstückes eingetragen. Wohlgemerkt: des Grundstückes - nicht des jeweiligen Eigentümers. Ob der Eigentümerwechsel nun durch Verkauf oder Versteigerung stattfindet, spielt keine Rolle. Das dienende Grundstück (Nachbargrundstück) hat die Pflicht, Ihnen den Zugang in vereinbarter Art und Weise zu gewähren.
Die Rechte gehen nicht einfach bei einer Versteigerung unter. Die Eintragungen in der Abteilung II des Grundbuches des Nachbargrundstückes dürften nur dann gelöscht werden, wenn das herschende Grundstück (Ihr Grundstück) in die Löschung einwilligt.
Da eine solche Einwilligung nicht vorliegen wird, wenn Sie dieser nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen, bleibt es wie es ist: Der Erwerber des Nachbargrundstückes muss Ihnen den Zugang gewähren.
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