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hilfe

hallo
Ich habe vor einigen monaten(2und halb)geheiratet,mein mann ist deutscher,er will nun von mir scheiden lassen.Ich hab vor dem heirat als studentin hier in deutschland gelebt, aber danach hab ich mein studium abgebrochen,er hat sich abgemeldet von unserer gemeinsamen ehewohnung,und sich wo anders angemeldet, mein anwalt meinte dass es damit das trennungsjahr beginnt.meine frage ist was ich jetzt tun soll.zum ausländerbehörden gehen und dennen bescheid sagen dass wir nicht mehr zusammen wohnen,oder lieber abwarten bis sie mir anschreiben,wird mir das ehe-aufenthaltserlaubniss weggenommen?wird ich abgeschoben?was wird eigentlich mit mir gemacht?ich bin am ende ich kann nicht mehr klar denken ich hab alles verloren:mein studium,meine ehe,und vielleicht auch mein aufenthalt ich weiss nicht womit und was ich anfangen soll?kann mir einer vielleicht empfehlen was ich tun muss? ich möchte gerne hier in deutschland weiter leben.hab ich eine geringe chance überhaupt?
ich bedanke mich im vorraus


von missy123 am 20.11.2008 20:17
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>hilfe
Hallo,

um ein eigenständige AE zu erhalten,muss die Ehe min. 2 Jahre bestehen.Deine Ehe war leider zu kurz.

Sobald die Ausländerbehörde von eurer Trennung erfährt,werden sie deine jetzige Aufenthaltserlaubnis befristen und Dich zur Ausreise auffordern.

Kannst Du es nicht nochmal mit einem Studium probieren?


von kayso am 20.11.2008 21:28
Status: Stift (52 Beiträge)
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>hilfe
Zudem bist Du verpflichtet, alle Änderungen in Deinem Lebensumständen (hier die Trennung vom Ehepartner) der Ausländerbehörde mitzuteilen.


von Saxonicus II am 21.11.2008 11:59
Status: Senior (122 Beiträge)
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>hilfe
Durch ständige Wiederholung wird das auch nicht besser.
Das Studium diente doch offensichlich nur als Alibi, warum sonst wurde dies nach Eheschließung abgebrochen?

Da finde ich eine baldige Heimreise schon angebracht,auch im Interesse des Steuerzahlers. Die Scheidung kannst du auch von zu Hause aus bewerkstelligen.


von Ali Baba am 21.11.2008 12:09
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
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>hilfe
Ich bin aber berufstätig seit dem ich mein studium abgebrochen habe(2 monate),und ausserdem während meiner studiumszeit(4jahre) hab ich auch nebenbei gearbeitet und alle mein steuren bezahlt, und bis jetzt noch kein cent von dem staat genommen ud das hab ich auch nicht vor.


von missy123 am 21.11.2008 13:53
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>hilfe
Das mag ja alles schön und richtig sein aber Grund, Sinn und Zweck des Aufenthaltes war nunmal die Führung einer Ehe. Wenn diese eheliche Lebensgemeinschaft jetzt nicht mehr besteht, entfällt auch der Aufenthaltszweck und die Ausreise ist angesagt.


von Saxonicus II am 21.11.2008 14:32
Status: Senior (122 Beiträge)
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