hilfe bei schadensregulierung gesucht

7. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.06.2017 10:21:56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
hilfe bei schadensregulierung gesucht

hallo, heute hatte ich meinen ersten unfall gehabt. eine frau ist in mein auto in der dreissiger zone rein gefahren. ich rief die polizei, polizei meinte, sie hätte mir die vorfahrtgenommen. daraufhin ist die frau schnell und böse weg gefahren. denn die polizei sagte, die frau bekommt ein bußgeld i.h.v. 200euro und noch einen punkt in flensburg (?). auf jeden fall habe ich heute nachmittag ihre versicherung anrufen. sie hat den schaden bzw. den unfall noch nicht gemeldet. jedoch im gespräch habe ich das gefühl bekommen, dass er meinen schaden nicht ernst nimmt. mein auto ist zwar zehn jahre alt, aber ich habe es erst am 02.06. aus der werkstatt geholt, weil ich es gerade über autoscout24 verkaufen möchte und eine komplette inspektion durchführte. auf jeden fall will mir die versicherung einen sachverständigen schicken, doch ich bin mittlerweile nicht überzeugt, ob er wirklich unabhängig bewertet. und ausserdem möchte ich, dass sie mir die bremsen komplett kontrollieren, weil ich scharf gebremst habe und einfach die sicherheit haben möchte, dass alles in ordnung mit dem auto sei. meine fragen sind nun folgende:
1) was soll ich machen, wenn die frau den schaden bzw. den unfall gar nicht meldet?
2) kann ich auch einen sachverständigen meiner wahl einbeziehen?
3) wie sieht es mit der wertminderung des fzg aus?
4) und einen mietwagen stellen sie gar nicht zur verfügung. wie ist es denn, wenn ich auf das fzg angewiesen wäre?

über eine antwort würde ich mich echt freuen.

-- Editier von didamuc am 07.06.2017 18:07

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120250 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von didamuc):
1) was soll ich machen, wenn die frau den schaden bzw. den unfall gar nicht meldet?

Selber melden (was man ja schon gemacht hat)
Und nicht veräppeln lassen wenn die Versicherung mitteilt "Regulierung nicht möglich weil Versicherungsnehmer sich nicht gemeldet hat"
Dann sollt eman schurstracks zum Anwalt gehen.



Zitat (von didamuc):
2) kann ich auch einen sachverständigen meiner wahl einbeziehen?

Ja, das Recht hat man.



Zitat (von didamuc):
3) wie sieht es mit der wertminderung des fzg aus?

Die stellt der Sachverständige fest.



Zitat (von didamuc):
4) und einen mietwagen stellen sie gar nicht zur verfügung.

Stimmt, dafür gibt es die Mietwagenfirmen.



Zitat (von didamuc):
wie ist es denn, wenn ich auf das fzg angewiesen wäre?

Dann hat man die Möglichkeit für eine gewisse Zeit einen Meitwagen zu nehmen.



Zitat (von didamuc):
und ausserdem möchte ich, dass sie mir die bremsen komplett kontrollieren, weil ich scharf gebremst habe und einfach die sicherheit haben möchte, dass alles in ordnung mit dem auto sei.

Wenn Dein Auto die Belastung einer Vollbremsung nicht überlebt, dürfte der Wert schon vor dem Unfall nahe 0 EUR gelegen haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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