hessisches schulrecht / schulwechsel grundschule

26. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)
hessisches schulrecht / schulwechsel grundschule

hallo,

ich habe ein riesen problem. mein sohn kam innerhalb von 3 wochen 3 mal nach der 4. stunde nach hause und hatte eigentlich 5 stunden.
ich bin ziemlich sauer, da ich die aussagen der schule nciht verstehe. die lehrerin die es 2 mal betraff sagte mir dsa es halt passiert ist und ja dem kind nichts passiert sei. die gaze aktion soll unter den tisch gekehrt werden. am mittwoch war es nun das 4. mal, hab dann auch das schulamt informiert und die dame sagt mir das ich recht habe und die kinder betreut weerden müssen und man zumindest die eltern informieren muß wenn das kind nicht mehr da ist, was aber nicht passiert ist. es hieß auch das mein sohn der einzige ist der diese probleme macht, aber ich habe erfahren das es noch mindestens 2 andere kinder gibt die das auch fertig gebracht haben und nicht nur einmal.
die stellv. rektorin sagte mir das mein kind das schulgelände widerrechtlich verlassen hat, aber erklärt das mal nem erstklässerler der grad in die schule kam.
heute habe ich dann der schule mitgeteilt, das es mehrere kinder sind die nicht anwesend waren, aber die dame meinte ja ncihts zu wissen, was dann aber in dem gespräch anders raus kam, sie wußte es. und meinte dann das die schule verpflichtet ist den unterricht einzuhalten, aber nicht das die kinder da bleiben und am unterricht teil neheme. dafür währe die kinder slebst verantwortlich, da sie alt genug währen.
kennt sich da jemand aus.
irgendwie werden die prioritäten total falsch gesettz, den mein sohn bekommt ins heft geschrieben das er schimpfwörter verwendet und da wird ein drama draus gemacht, es steht ausdrücklich "das geht so nicht!!!" im heft, aber diese wörter lernt er ja in der schule und nciht zu hause. ich frag mich was das soll.
wir denken über einen schulwechsel nach, die schule ist zwar ein paar km weiter aber dann fahr ich ihn eben wenn ich weiß das er da auch betreut wird und nicht einfach heim kann wann er will.
geht das so einfach die schule zu wechseln oder muß ich mir da einen anwalt zur hilfe holen?

liebe grüße

alex

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Du möchtest also, dass die Schule komplett eingezäunt wird und an dem Ausgang immer jemand kontrolliert, ob ein Schüler das Gelände verlassen darf oder nicht.
Ich habe keine Ahnung wie viele Schüler und wie viele Lehrer an der Schule sind.
Aber es sollte doch jedem klar sein, dass nicht jeder Schüler permanent unter Aufsicht stehen kann.
Wenn also dein Sohn früher das Schulgelände verlässt, kann man meiner Meinung nach, nicht die Schule verantwortlich machen.
Im Kindergarten schaut es evtl. schon etwas anders aus, aber in der Schule nicht.

Bzgl. deiner Frage wegen einem Schulwechsel.
Ich würde beim staatlichen Schulamt anrufen und dort einfach mal nachfragen.

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-- Editiert Scappler am 26.09.2011 16:31

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)

mir ist schon klar das die schule nicht eingezäunt werden muß oder sowas, aber wenn eine lehrerin der erste mal förderunterricht gibt und ich morgens noch frage ob es heute auch wirklich anfängt, mittags mein sohn heim kommt und kein anruf kommt, dann ist das doch nicht zu akzeptieren. zumal sie auch nur 3 kinder im unterricht hat, da kann man ddoch zumindest mal anrufen und nachfragen oder bescheid sagen.

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