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hat so eine Inkassovollmacht auszusehen?..creditreform..

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hat so eine Inkassovollmacht auszusehen?..creditreform..

Hallo Ihr
ich habe bereits vor einigen wochen hier gepostet und auch dankenderweise Antworten von Euch erhalten

http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=61500 und letzter Stand der Dinge war diese Telegrammbotschaft...:

http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=62276

tja, nun hat die Creditreform auf unsere Bitte um die Vollmacht nach §174 folgendes geschickt:
Es ist eine (schlechte)Kopie auf welcher im ersten Teil des Blattes INKASSOVOLLMACHT steht mit einer i.A.-Unterschrift der SWB vom 16.05.2006(OBWOHL WIR DIESE VOLLMACHT DOCH SCHON BEIM ERSTEN SCHRIFTWECHSEL also im März HÄTTE VORLIEGEN MÜSSEN ODER?)
auf dem unteren Teil dieses Dokumentes steht dann PROZESSVOLLMACHT, dann die Namen der Anwälte und ebenfalls wieder die i.A.Unterschrift der Swb dieses Mal aber ohne das DAtum in die Felder zu tragen...
Ohne zu wissen wie so etwas tatsächlich aussieht,aber dieses Schreiben sieht echt ziemlich "improvisiert"aus....
Könnte mir jemand sagen, wie so etwas tatsächlich auszusehen hat bzw. was wir nun tun sollen?
Es sei noch mal kurz erwähnt die Schuldsumme ist beglichen, es stehen die Creditreformkosten aus und die Anwaltskosten.

Ich wäre Euch (wieder einmal)sehr dankbar für Antworten
Viele Grüße



von housefreund am 25.05.2006 08:27
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Beiträge zum Thema "Inkassovollmacht".


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>hat so eine Inkassovollmacht auszusehen?..creditreform..
Säbelgerassel
lass Dich nicht verarschen

Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.
Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht.
BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10

Die detailierte Forderung muß dabei sein
(Dein name - genaue Forderung - usw )

Inkassogebühren UND Anwaltskosten sind vor gericht nicht erstattungsfähig
BGH (Az. VII ZB 53/05).

gruß
thehellion


von thehellion am 25.05.2006 19:25
Status: Tao (12134 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 280 User(n) bewertet)

>hat so eine Inkassovollmacht auszusehen?..creditreform..
Hallo und @thehellion
danke Dir für die Antwort! Was meinst Du wie am besten nun zu Verhalten?
Ich wäre sehr dankbar über eine weitere Antwort dazu!
Viele GRüße



von housefreund am 27.05.2006 20:04
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>hat so eine Inkassovollmacht auszusehen?..creditreform..
hat creditreform die von dir gezahlte summe schon abgezogen ?
gruß
thehellion


von thehellion am 27.05.2006 22:01
Status: Tao (12134 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 280 User(n) bewertet)

>hat so eine Inkassovollmacht auszusehen?..creditreform..
Hallo
Ja, die gezahlte Summe in Höhe 1.103,62 Euro wurde bereits am 20.04.2006 von der SwB als Zahlungseingang regestriert(weshalb ich nicht verstehe,warum diese Vollmachtskopie oder was das auch immer sein soll,erst am 16.05.von den Swb unterschrieben wurde) und diese hat die Creditreform abgezogen und fordert nun 258,97 Euro!
Gruss


von housefreund am 28.05.2006 07:43
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>hat so eine Inkassovollmacht auszusehen?..creditreform..
Hallo
Ja, die gezahlte Summe in Höhe 1.103,62 Euro wurde bereits am 20.04.2006 von der SwB als Zahlungseingang regestriert(weshalb ich nicht verstehe,warum diese Vollmachtskopie oder was das auch immer sein soll,erst am 16.05.von den Swb unterschrieben wurde) und diese hat die Creditreform abgezogen und fordert nun 258,97 Euro!
Gruss


von housefreund am 28.05.2006 08:32
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>hat so eine Inkassovollmacht auszusehen?..creditreform..
lächerlich oder ?
jetzt abgesehen von der vollmachts kopie mal !
am 16.5. unterschrieben aber die inkassobriefe kamen ja wohl vorher

also wurde das IB lt vollmachtskopie erst am 16.5 beauftragt ...und vorher eben nicht
aber 4 wochen vorher vorher war doch der zahlungseingang ...ähm...


In den 258 sind bestimmt auch die RA gebühren mit drin ?

Eigentlich brauchst Du m.M. nichts mehr zu machen .Falls MB wg der gebühren (wenig wahrscheinlich) natürlich widerspruch (begründungslos)

Ich tipp darauf das sich creditreform irgendwann mit einem vergleichsangebot meldet (ablehnen natürlich)
cool bleiben bei Diesen Tricksern

gruß
thehellion



von thehellion am 28.05.2006 18:36
Status: Tao (12134 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 280 User(n) bewertet)

>hat so eine Inkassovollmacht auszusehen?..creditreform..
hallo thehellion

ich danke Dir echt aufrichtig für Deine Hinweise und Ratschläge!
Schönen Sonntag noch!
Viele Grüße


von housefreund am 28.05.2006 19:24
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>hat so eine Inkassovollmacht auszusehen?..creditreform..
@housefreund
Die Sache kommt mir sehr bekannt vor. Ich hab nach jeder Mahnung die Vollmacht und die Forderungsaufstellung angefordert,ohne Reaktion seitens Creditreform. Dann kam irgendwann der 1.+2.Mahnbescheid vom Gericht.Auch der VB ließ nicht lange auf sich warten. 1 Jahr später (!) fühlte sich CR mal im Stande,eine Forderungsaufstellung zu schicken,ebenso die Vollmacht. Und beides hatte seine Macken:Die Forderungsaufstellung bestand aus solchen "detailierten" Forderungen wie "Hauptforderung","Zinsen auf Hauptforderung","verzinsliche Nebenforderung" usw. Unnötig zu erwähnen,daß außer der Hauptforderung kein Betrag irgendwie nachvollziehbar war.Die Krönung war allerdings wi e bei dir die Vollmacht:Ein Vordruck vom Gläubiger,worin er CR ermächtigte,alles Nötige zu unternehmen.Aber:Datiert war das Ding auf 2 Tage vor dem 2.MB des Gerichtes.Vorher hätte CR also noch gar nicht tätig werden dürfen. Und wenn man´s genau nimmt,wird eine Forderung nach §410 BGB erst dann wirksam,wenn die originale Vollmacht dem Schuldner vorliegt (ergibt sich aus dem 2.Satz des 1.Absatzes in diesem Paragraphen:Eine Kündigung oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.). Ich hab akt. Mal damit konfrontiert (die Sache mit der fehlenden Vollmacht+§410),mal sehen wie sie drauf reagieren. Die Sache mit dem falschen Vollmachtsdatum heb ich mir noch als As im Ärmel auf...

Ach ja...weiß jemand,wie Creditreform Vollmachten lagert ? Direkt in den Akten zum Fall ? Ich kann mir nicht vorstellen,daß sie das in Klemm-Mappen lagern.Warum ich frage ? Die Kopie der Vollmacht hatte nicht die typischen "Heftlöcher" mitkopiert...vielleicht bin ich ja etwa paranoid,aber das könnte daraufhindeuten,daß das Ding erst nachträglich angefertigt wurde...quasi "passend" zum Vollstreckungsbescheid.Ich werd nun auf jedenfall erstmal den Rest der Hauptforderung überweisen.Mal sehen,ob es CR auf ein Verfahren wegen seinen Kosten ankommen lässt.

Viele Grüße
Marco



von guest-12309.02.2011 09:16:49 am 02.06.2006 23:03
Status: Senior (129 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>hat so eine Inkassovollmacht auszusehen?..creditreform..
Dann kam irgendwann der 1.+2.Mahnbescheid vom Gericht.Auch der VB ließ nicht lange auf sich warten

gleich 2 mahnbescheide ?
Warum kein widerspruch ?
-----------------------------
Ach ja...weiß jemand,wie Creditreform Vollmachten lagert ?

Glaube kaum das creditreform für jede einzelne Miniforderung eine vollmacht bereithält

--------
§410 BGB betrifft die Abtretungsurkunde
wenn creditreform der Besitzer der Forderung sein sollte

§174 BGB betrifft die vollmacht





von thehellion am 03.06.2006 21:33
Status: Tao (12134 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 280 User(n) bewertet)

>hat so eine Inkassovollmacht auszusehen?..creditreform..
Ob sie für jede Miniforderung eine Vollmacht bereit halten,ist mir eigentlich relativ schnuppe....rein rechtlich müssten sie jedenfalls eine haben..auch wenn sie nur 10Cent eintreiben sollen...

Marco


von guest-12309.02.2011 09:16:49 am 04.06.2006 08:21
Status: Senior (129 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 5 User(n) bewertet)


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