handyvertrag widerrufrecht Belehrung

3. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
rapbit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)
handyvertrag widerrufrecht Belehrung

hallo,

vor ein paar monaten ein handyvertrag bei handybude.de abgeschlossen. der mobilfunkbetreiber ist talkline. gefällt mir so nicht. und suche jetzt gründe, den vertrag zu kündigen oder widerrufen.
1. gemäß fernabsatz beginnt der widerrufsrecht des verbrauchers mit empfang der belehrung in textform.
stimmt soweit oder?

den Antrag für den Auftrag habe ich in pdf-format erhalten. den soll ich ausfüllen und dann an handybude schicken. hab ich auch so gemacht. auf diesem pdf-datei war die belehrung drauf, aber in elektrischer form.
meine frage: zählt es dann als erhalten, wenn ich selber ausdrucken kann? weil weder handybude noch talkline haben mir danach die belehrung in textform geschickt.

und eine weitere frage: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html

bzgl Absatz 3: Den Antrag hab ich in, wie schon erwähnt in pdf, aber muss dieser von dem Unternehmer kommen oder gilt es schon erfüllt,wenn verbraucher das selber ausdrucken kann?

und wenn, durch welchen grund auch immer, der vertrag gekündigt werden kann. was passiert mit dem handy? für das handy habe damals einen bestimmten betrag gezahlt, damit geht das handy in meinem besitz oder? lediglich die sim-karte und der damit verbundene "Tarif" wird "zurückgegeben" oder?

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

:???:
Du hast eine Belehrung in Textform - eine Papierform ist nicht vorgeschrieben. Und bevor du bei Talkline rauskommst vergehen meist 25 Monate.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
1. gemäß fernabsatz beginnt der widerrufsrecht des verbrauchers mit empfang der belehrung in textform.
stimmt soweit oder?


Nein, ab diesem Zeipunkt fängt die 14tägige Frist des Widerrufsrecht an abzulaufen.

quote:
und wenn, durch welchen grund auch immer, der vertrag gekündigt werden kann. was passiert mit dem handy? für das handy habe damals einen bestimmten betrag gezahlt, damit geht das handy in meinem besitz oder? lediglich die sim-karte und der damit verbundene "Tarif" wird "zurückgegeben" oder?


Das Handy ist doch schon in deinem Besitz. Wenn du den Vertrag kündigst und somit die Vertragslaufzeit bis zur ersten möglichen Kündigung "absitzen" musst, kann es durchaus sein, dass das Handy dannach dein Eigentum ist, steht in deinen Vertragsunterlagen.
Wenn du den Vertrag dagegen erfolgreich widerrufst, wirst du wohl kaum vertragsgemäss das subventionierte Handy behalten dürfen.

-- Editiert am 04.12.2010 00:22

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rapbit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo,

ok, das mit Papierform/Textform hat sich wohl erledigt.

Das Handy darf ich sowieso behalten nach den 24 Monaten.

Aber meine Frage, ob eine vorzeitige Kündigung die Rückgabe des Handys impliziert, denke ich folgendes:

Der (Haupt)Vertrag ist über den Tarif und damit verbundene Kosten, Grundgebühr etc.
Aber beim Abschluss dieses Vertrag wird mir die (optionale") Möglichkeit eingeräumt, ein Handy vergünstigt zu erwerben(sprich kaufen und nicht leihen oder leasing).
Und daher glaube ich, dass das Handy seit Beginn des Vertrag meins ist, weil ich es ja gekauft habe(für einen niederen Preis als sonst).
Und im Vertrag steht nichts drin, da ist nur AGB von talkline

und eine andere Frage: nehmen wir an, das handy sei nicht mein besitz. was passiert damit, wenn talkline den vertrag von sich aus außerordentlich kündigt? obwohl natürlich ich meine pflichten nachkomme?

gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Dann schuldest du immer noch den Rest der Subvention in Geld ...


was passiert damit, wenn talkline den vertrag von sich aus außerordentlich kündigt? obwohl natürlich ich meine pflichten nachkomme?
Dann dürfte Talkline den Vertrag nicht außerordentlich kündigen ...

Wenn solch ein verbundener Vertrag rückabgewickelt wird, sind sämtliche empfangenen Leistungen zurückzugewähren oder in Geld zu entschädigen.


Vertrag rückabwickeln und tolles Handy für 1 EUR behalten wird nicht funktionieren ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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