>handy bestellt nicht bekommen und jetzt inkasso
Ich würde in dem Einschreiben ggf. noch schreiben, dass
1) kein Handy zugestellt wurde
2) die Forderung bestritten wird
3) die Weitergabe an Auskunfteien untersagt wird
4) telefonische Kontaktaufnahme ebenfalls untersagt wird
Vodafone steht in der vollen Beweispflicht.
Ich kenne das bei Online Bestellungen so, dass der "Postbote" sich die genauen Daten aus dem Personalausweis/Reisepass mit aufschreiben muss.
Das soll doch Vodafone bitte Alles vorlegen.
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von Steffen Meier am 06.07.2011 14:03
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