hallo, also ich habe eine haftpflicht versicherung, und mir ist gestern in meiner wohnung ein unfall passiert, mein freund ist gerade dabei bei mir einzuziehen er hat schon ein paar sachen zu mir geschafft, aber wohnung läuft nur auf meinem namen, ich wollte glühbirne wechseln dabei ist mir der glastisch und handy von meinem freund kaputtgegangen, zahlt da die versicherung oder nicht weil die sachen ja in meiner wohnung sind , hab da keine ahnung ...mfg
Der Glastisch gehört dir, dafür kommt die Haftpflicht nicht auf, logisch. Das Handy deines Freundes ist aber ein Schaden, den deine Versicherung reguliert.
Wenn Ihr Freund bereits in Ihrem Privathaftpflichtversicherungsvertrag mitversichert ist/wäre, ist/wäre der Schaden ausgeschlossen (7.4 und 7.5 AHB).In diesem Fall wird sich der Versicherer allerdings wohl eher auf 7.6 AHB berufen (Schäden an verwahrten Sachen).Aber: Schauen Sie in den besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen Ihres Vertrages, unter dem Thema "Mietsachschäden für bewegliche Sachen" (o.ä.) nach. Wenn diese Art von Schäden mitversichert ist, dann sind verwahrte Sachen meist in dem gleichen Absatz mitgenannt. ...Oder auch nicht.Viel Glück!